Frist zum Mitmachen: 4. Februar 2026.
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Noch etwas mehr Text – die Aufteilung hier ist noch etwas schwierig
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abra cadabra
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[From another UA] – Suggested message and hashtag:
#FreeCanThiTheu
#VietNam must fulfill its human rights obligations by providing adequate medical treatment for land rights activist Can Thi Theu. Her efforts in promoting human rights should be respected rather than punished with imprisonment.
Accounts:
Viet Nam UN Mission: https://twitter.com/vietnam_un
Viet Nam Ministry of Foreign Affairs: https://twitter.com/MOFAVietNam
Bui Thanh Son - Minister of Foreign Affairs: https://twitter.com/FMBuiThanhSon
Viet Nam Government Portal: https://twitter.com/VNGovtPortal
Viet Nam official of Government Information: https://www.facebook.com/thongtinchinhphu
Generalstaatsanwalt für England und Wales:
Director of Public Prosecutions of England and Wales, Steven Parkinson
E-Mail: enquiries@cps.gov.uk
Generalstaatsanwalt für Nordirland:
Director of Public Prosecutions for Northern Ireland, Stephen Herron
E-Mail: info@ppsni.gov.uk
Generalstaatsanwalt für Schottland:
The Lord Advocate, Rt Hon Dorothy Bain KC
E-Mail: LordAdvocate@gov.scot
Botschaft des Vereinigten Königreichs Grossbritannien
Thunstrasse 50, Postfach 134
3000 Bern 6
Fax: 031 359 77 69
E-Mail: info.berne@fco.gov.uk
Seit Palestine Action am 5. Juli 2025 als Terrororganisation ausgewiesen und verboten wurde, sind landesweit mehr als 700 Menschen festgenommen worden, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen das Verbot beteiligt hatten. Die meisten Festnahmen erfolgten bei Protestveranstaltungen, die von der basisdemokratischen Gruppe Defend Our Juries organisiert worden waren. Die Teilnehmenden hielten Plakate, auf denen stand: «I oppose genocide, I support Palestine Action» («Ich bin gegen Genozid, ich unterstütze Palestine Action»). 522 Menschen wurden allein am 9. August 2025 festgenommen, als Defend Our Juries in London vor dem Parlament eine Protestaktion abhielt. Sie alle sind wieder gegen Kaution bzw. für die Dauer der Ermittlungen auf freiem Fuss. Mit Stand vom 22. August sind landesweit 70 Personen unter Paragraf 12 und 13 des Terrorismusgesetzes aus dem Jahr 2000 wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt worden, und drei Personen sollen am 16. September vor Gericht erscheinen.
Es verstösst gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, friedlich protestierende Menschen festzunehmen, nur weil sie Plakate mit dem Slogan «Ich bin gegen Genozid, ich unterstütze Palestine Action» hochgehalten haben. Demonstrierende haben das Recht, ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen in Gaza friedlich zum Ausdruck zu bringen. Internationale Menschenrechtsverträge, die für das Vereinigte Königreich gelten, legen fest, dass Regierungen die Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung nur in einem gewissen Rahmen rechtmässig einschränken dürfen, wenn dies zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und angemessen ist. Um dies auf eine Unterstützungsbekundung für eine verbotene Organisation anzuwenden, müsste nachgewiesen werden, dass diese Bekundung geeignet ist, um andere unmittelbar zur Gewaltanwendung anzustiften. Im Rahmen einer solchen Beurteilung müssen auch die besonderen Umstände der Meinungsäusserung sowie das Verbot und die Art der verbotenen Organisation berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, Unterstützungsbekundungen für Palestine Action grundsätzlich und durchgehend als Anstiftung zur Gewalt zu betrachten. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Plakate als geschützte Formen der Meinungsäusserung gelten, sofern sie nicht unmittelbar und ausdrücklich zur Gewalt anstiften.
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Antiterrorgesetzen zur Festnahme und Strafverfolgung von friedlichen Protestierenden ist fragwürdig, da der High Court einer gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action zugestimmt hat, was bedeutet, dass die Rechtmässigkeit des Verbots noch in Frage steht. In Anbetracht dessen wären weitere Festnahmen als ein nicht angemessener Einsatz von Polizeibefugnissen zu betrachten und möglicherweise rechtswidrig. Es gibt keine hinreichende Grundlage dafür, den Teilnehmenden der Protestaktionen Anstiftung zur Gewalt vorzuwerfen. Folglich ist ihre Festnahme nicht nur unverhältnismässig, sondern auch ein klarer Verstoss gegen die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs unter internationalen Menschenrechtsnormen. Die Einstufung dieser Menschen als «Terrorist*innen» ist somit unangemessen.
Defend our Juries ist eine basisdemokratische Gruppe von Aktivist*innen im Vereinigten Königreich, die sich eindeutig gegen Gewalt positioniert. Bei den Protestveranstaltungen wurden Menschen verschiedenster Altersklassen, Berufsgruppen und ethnischer Herkunft festgenommen. Ältere Menschen machten einen erheblichen Teil der Festgenommenen aus. Die Protestierenden hatten friedlich ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht, ein Standpunkt, den sie gemäss internationaler Menschenrechtsnormen vertreten und friedlich zum Ausdruck bringen dürfen. Die nächste Protestveranstaltung von Defend our Juries ist für den 6. September geplant und es werden weitere Festnahmen befürchtet. Zahlreiche Menschenrechtsgruppen, darunter auch Amnesty International, haben den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen ausführlich dokumentiert.
Im Vorfeld der Protestaktion vom 9. August in London hatte Amnesty International den Londoner Polizeipräsidenten aufgefordert, die Rechte der Demonstrierenden auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung zu respektieren und sie nicht wegen des Haltens von Plakaten festzunehmen. Amnesty International wandte sich in ähnlicher Weise an die Polizeichefs von Schottland und Nordirland sowie an die schottische Generalstaatsanwältin (Lord Advocate).