Editorial
In der Frühjahrssession kommen mehrere Geschäfte zur Diskussion, die mit ihrem Fokus auf sogenannt «gewalttätig-extremistische» Personen eine Politik der «harten Hand» suggerieren. Sie zielen nicht nur auf Demonstrierende, denen mit Untersuchungshaft, pauschaler Kostenüberwälzung oder Erfassung durch automatische Gesichtserkennung gedroht wird, sondern greifen den Rechtsstaat an sich an. Amnesty International lehnt deshalb die Serie von Motionen 25.4787, 25.4581, 25.4813 und 25.4867 entschieden ab.
Gleichzeitig setzt sich mit Motion 25.3739 der «Kreuzzug» gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fort, im offenkundigen Bestreben, die richterliche Kontrolle in umstrittenen Bereichen wie der Asylpolitik einzuschränken.
Die Angriffe in der Schweiz auf internationale Menschenrechtsnormen wie die Versammlungsfreiheit haben nicht die Dimension, wie wir sie in anderen Kontexten erleben. Aber es sind Anzeichen, dass sich die politische Polarisierung und das damit verbundene Schwarz-Weiss-Denken auch hier ausweiten. Politik und Behörden täten gut daran, sich auf die Werte zu besinnen, die uns als Rechtsstaat und Demokratie stark gemacht haben.
Dazu gehört die Bereitschaft, staatliches Handeln an den hohen Grundsätzen der universellen Menschenrechte zu messen, Kritik anzunehmen und sorgsam zu prüfen. Eine Argumentation, die auf Völkerrecht basiert, ist keine politische Parteinahme, sondern Kernaufgabe der unabhängigen Arbeit von Amnesty International.
Recht auf Protest
10.03.2026, Ständerat
Gewaltextremismus. Bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätig-extremistischen Personen
25.4787 | Motion
11.03.2026, Nationalrat
Stopp dem Gewaltextremismus. Die vorläufige Festnahme ist auf 48 Stunden zu verlängern
25.4581 | Motion
Stopp dem Gewaltextremismus. Bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätig-extremistischen Personen
25.4813 | Motion
Gewalttätiger Extremismus bei Demonstrationen. Veranstalter sollen die Kosten übernehmen
25.4867 | Motion
Mit vier inhaltlich eng verknüpften Motionen sollen zentrale rechtsstaatliche Schutzmechanismen eingeschränkt werden. Vorgesehen sind die Verlängerung der vorläufigen Festnahme ohne richterliche Vorführung auf 48 Stunden, die Ausweitung besonders invasiver nachrichtendienstlicher Überwachungsmassnahmen sowie die Überwälzung von Sicherheits- und Interventionskosten auf Veranstalter*innen von Demonstrationen.
Allen Vorstössen gemeinsam ist die Bezugnahme auf den Begriff des «Gewaltextremismus», der juristisch nicht definiert ist. Damit bleibt unklar, welche Handlungen und welche Personen konkret erfasst werden sollen. Diese Unschärfe senkt die Eingriffsschwelle erheblich und erhöht das Risiko, dass schwerwiegende Massnahmen wie Freiheitsentzug, verdeckte Überwachung oder finanzielle Sanktionen pauschal und unverhältnismässig angewendet werden.
Die Verlängerung der vorläufigen Festnahme stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit dar. Die heute geltende 24 Stunden Frist ist bewusst eng gefasst, um willkürliche Freiheitsentziehung zu verhindern. Eine generelle Ausdehnung auf 48 Stunden würde insbesondere bei Grossdemonstrationen das Risiko erhöhen, dass auch unbeteiligte oder friedlich demonstrierende Personen festgehalten werden.
Die Ereignisse rund um die Gaza Demonstration vom 11. Oktober 2025 in Bern verdeutlichen diese Gefahr. Amnesty International Schweiz dokumentierte einen ungerechtfertigten und exzessiven Einsatz von Polizeigewalt, darunter stundenlange Einkesselungen sowie Verletzungen von friedlichen Demonstrierenden und unbeteiligten Passant*innen. In einem solchen Kontext würden längere Festnahmedauern und zusätzliche Überwachungsbefugnisse bestehende Probleme verschärfen, statt zur Deeskalation beizutragen.
Auch die Motionen 25.4787 und 25.4813 sind problematisch, da sie genehmigungspflichtige nachrichtendienstliche Überwachung auf «gewalttätigen Extremismus» ausdehnen wollen. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des Nachrichtendienstgesetzes bewusst darauf verzichtet, diese besonders invasiven Mittel über klar definierte, schwerste Bedrohungen wie Terrorismus hinaus einzusetzen.
Schliesslich untergräbt die Motion 25.4867 die Versammlungsfreiheit, indem sie Veranstalter*innen pauschal für Sicherheits- und Interventionskosten haftbar machen will – auch bei genehmigten Demonstrationen oder bei Gewalt durch Einzelne. Dies schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und führt zu einer abschreckenden Wirkung auf die Organisation von Demonstrationen ("chilling effect”).
Amnesty International ruft dazu auf, alle vier Motionen abzulehnen.
Asyl & Migration
16.03.2026, Ständerat
Verhinderung von Sekundärmigration
24.3949 | Motion
Die Motion fordert, Geflüchtete in der Schweiz hinsichtlich Unterbringung, medizinischer Versorgung und Sozialleistungen nicht besser zu stellen als Personen, die an den EU-Schengen-Aussengrenzen ein Verfahren durchlaufen. Die Verfahren an den EU-Aussengrenzen stehen seit ihrer Einführung massiv in der Kritik. Amnesty International hat dokumentiert, dass sie mit systematischen Pushbacks, unzureichendem Rechtsschutz und menschenunwürdigen Aufnahmebedingungen einhergehen.
Amnesty International empfiehlt die Ablehnung der Motion.
02.03.2026, Nationalrat
Rasch eine unabhängige Meldestelle für Asylsuchende und Mitarbeitende in Asylzentren aufbauen und den Betroffenen bekannt machen
25.3445 | Motion
Motion 25.3445 verlangt den raschen Aufbau einer permanenten, unabhängigen Meldestelle für Gewaltvorfälle und Grundrechtsverletzungen in Bundesasylzentren (BAZ), sowie die wirksame Information der Betroffenen über deren Existenz.
Amnesty hat in Berichten von 2021 und 2024 schwerwiegende Misshandlungen durch Sicherheitspersonal in BAZ dokumentiert – darunter Übergriffe auf unbegleitete Minderjährige – und dabei wiederholt das Fehlen eines unabhängigen, zugänglichen Beschwerdemechanismus als strukturelles Problem identifiziert. Diese Lücke gilt es zu schliessen.
Amnesty International begrüsst die Motion und ruft zu ihrer Annahme auf.
10.03.2026, Ständerat
Von Schweden lernen. Keine öffentlichen Gelder mehr für Illegale
25.4647 | Motion
Motion 25.4647 verlangt, abgewiesenen Geflüchtete mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid jegliche Nothilfe zu streichen und lediglich die Ausreisekosten zu übernehmen. Die Nothilfe ist in der Bundesverfassung (Art. 12 BV) als nicht einschränkbares Grundrecht verankert. Sie ist kein migrationspolitisches Steuerungsinstrument, sondern sichert das absolute Existenzminimum.
Das von der Motion als Vorbild angeführte schwedische Modell ist kein Erfolgsrezept. Amnesty International hat in Schweden dokumentiert, dass der Leistungsausschluss Menschen nicht zur Ausreise bewegt, sondern in die Obdachlosigkeit treibt, mit gravierenden Folgen für die Betroffenen, insbesondere für Kinder. Die Streichung der Nothilfe hat in Schweden hat zudem dazu geführt, dass die Behörden keine Kontrolle mehr über den Verbleib der Personen haben.
Amnesty International empfiehlt die Ablehnung der Motion.
Rassismus
17.03.2026, Nationalrat
Dem Antisemitismusbericht Rechnung tragen und Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus entsprechend sicherstellen
25.3807 | Motion
Motion 25.3807 verlangt, dass der Bundesrat im Voranschlag ausreichende Mittel für zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rassismus und Antisemitismus sicherstellt. Damit der vom Parlament 2024 beschlossene Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus (Mo. SPK-N 23.4335) auch wirklich umgesetzt wird, braucht es auch die entsprechenden Ressourcen für die praktische Arbeit vor Ort.
Amnesty International begrüsst die Motion und ruft zu ihrer Annahme auf.
Europäische Menschenrechtskonvention
11.03.2026, Nationalrat
Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an
25.3739 | Motion
Motion 25.3739 verlangt vom Bundesrat, dass sich die Schweiz der von mehreren Europaratsstaaten angestossenen Initiative zur politischen Einflussnahme auf die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anschliesst. Ziel dieser Initiative ist es, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unter politischen Druck zu setzen und seinen Handlungsspielraum insbesondere im Bereich Migration und Asyl einzuschränken.
Die Motion stellt einen direkten Angriff auf die Autorität und Unabhängigkeit des EGMR dar. Der Gerichtshof ist ein unabhängiges richterliches Organ, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der EMRK durchzusetzen. Politische Versuche, seine Rechtsprechung zu disziplinieren oder umzudeuten, untergraben grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien und gefährden die Gewaltenteilung. Die EMRK ist ein zentrales Schutzinstrument für alle Menschen in Europa und darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden.
Besonders alarmierend ist, dass die Initiative, der sich die Schweiz anschliessen soll, explizit mit migrationspolitischen Argumenten begründet wird. Unter dem Vorwand von Sicherheit und staatlicher Handlungsfähigkeit sollen zentrale menschenrechtliche Garantien relativiert werden. Dazu gehören das absolute Verbot der Rückschiebung in Staaten, in denen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, sowie der Schutz des Privat- und Familienlebens. Diese Rechte sind nicht verhandelbar und gelten für alle Menschen – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Eine Schwächung des EGMR hätte weitreichende Folgen weit über die Migrationspolitik hinaus. Der Gerichtshof ist eine tragende Säule des europäischen Menschenrechtsschutzes und hat wesentlich dazu beigetragen, staatliche Willkür, Folter, Diskriminierung und Gewalt einzudämmen. Wird seine Unabhängigkeit politisch untergraben, verliert er seine Fähigkeit, Regierungen wirksam zur Rechenschaft zu ziehen – mit Konsequenzen für den Schutz aller Menschen in Europa.
Amnesty International ruft den Nationalrat auf, die Motion klar abzulehnen.
Aussenpolitik / OPT
10.03.2026 Nationalrat
Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts
25.3561 | Motion
Trotz des vereinbarten Waffenstillstands vom Oktober 2025 bleibt die humanitäre Lage im Gazastreifen katastrophal. Die israelische Armee setzt ihre Militäroperationen fort; seit dem Waffenstillstand wurden über 600 Palästinenser*innen getötet. Militärische Massnahmen, die faktisch fast 60% des Gazastreifens zu einer No-Go-Zone machen, haben die Lage weiter verschärft und zu erneuter massenhafter Zwangsvertreibung geführt. Rund 90% der Bevölkerung leben in provisorischen Zelten oder teilweise zerstörten Gebäuden und sind dem härtesten Winter seit Jahren ausgesetzt, während Israel weiterhin die Einfuhr von vorgefertigten Unterkünften blockiert.
Zusätzlich droht die Aussetzung der Registrierung von 37 internationalen humanitären NGOs. Die Folge wäre, dass zentrale Gesundheitsdienste, Nahrungsmittelverteilungen, Schutzmassnahmen und lebensrettende Hilfe weitgehend zum Erliegen kommen.
Auch im besetzten Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, eskaliert die Gewalt. Seit Oktober 2023 wurden dort über 1100 Palästinenser*innen durch israelische Streitkräfte und Siedlergruppen getötet. Neue israelische Massnahmen zur Landregistrierung treiben die faktische Annexion voran und verstossen klar gegen das Völkerrecht.
Amnesty International ist besorgt, dass die bisherigen Erklärungen und Massnahmen des Bundesrats diesen schweren und anhaltenden Völkerrechtsverstössen nicht gerecht werden. Im Einklang mit den Entscheiden des Internationalen Gerichtshofs sollte die Schweiz eine klarere und konsequentere Haltung einnehmen und aktiv dazu beitragen, den Völkermord in Gaza, das System der Apartheid und die völkerrechtswidrige Besatzung zu beenden.
Das Parlament sollte vom Bundesrat eine Nahost-Politik verlangen, die den Schutz der Menschenrechte klar ins Zentrum stellt. Entsprechend begrüsst Amnesty International die Stossrichtung der Motion 25.3561.