Editorial
Die Debatten dieser Session sind wegweisend: Von der Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza über Support für die Rückführung ukrainischer Kinder bis hin zur Kontrolle von Waffenexporten und der Stärkung des multilateralen Systems.
Nicht alle drängenden Themen stehen auf der parlamentarischen Agenda. Die schweren Verbrechen von El Fasher im Sudan dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Jetzt ist der Moment, gemeinsam zu handeln, um Leben zu schützen und das Völkerrecht zu wahren. Die internationale Gemeinschaft muss Druck auf die RSF ausüben, damit die Angriffe auf Zivilist*innen sofort enden. Staaten, die diese Gewalt direkt oder indirekt ermöglichen, sollen ihre Unterstützung beenden und Verantwortung übernehmen. Ein umfassendes Waffenembargo für den Sudan ist ein entscheidender Schritt, um Menschen in Gefahr zu schützen. Die Schweiz kann hier eine starke Stimme sein – für Menschlichkeit, für Frieden, für die Achtung des Rechts.
Amnesty International sagt: Mut zur Menschlichkeit. Wir fordern vom Parlament, den Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ins Zentrum zu stellen – in Gaza, in der Ukraine, im Sudan und in allen Geschäften dieser Session. Denn eine Schweiz, die sich für Menschenrechte einsetzt, stärkt nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern auch den Frieden und die Sicherheit weltweit.
Unsere detaillierten Positionen zu ausgewählten Geschäften finden Sie wie immer im Anschluss.
Aussenpolitik – Israel / Palästina
Nationalrat - Dienstag, 2. Dezember 2025
25.3561 / Motion - Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts
Ständerat - Montag, 8. Dezember 2025
25.4107 / Motion - Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza
25.4381 / Motion - Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt
Verschiedene Vorstösse beschäftigen sich mit dem Krieg in Gaza, so Motion 25.3561, die konkrete diplomatische und wirtschaftliche Massnahmen fordert, Motion 25.4381, die eine aktivere Rolle der Schweiz im Friedensprozess verlangt, sowie 25.4107 und sieben gleichlautende Motionen aus allen Fraktionen, die sich darauf beschränken, einen Waffenstillstand, die Freilassung der Geiseln sowie humanitäre Hilfe zu fordern.
Trotz des Waffenstillstands vom Oktober zwischen Israel und der Hamas, welcher nur teilweise eingehalten wird, ist die humanitäre Lage in Gaza immer noch katastrophal. Die Gewalt durch die israelische Armee in Gaza hält an, und wie auch das EDA festhält, eskalieren Siedlergruppen ihre Gewalt im Westjordanland. Die humanitäre Hilfe erreicht immer noch nicht die rund zwei Millionen Palästinenser*innen, die sie brauchen, im Umfang wie es in der Vereinbarung vorgesehen wäre.
Amnesty International und andere Organisationen sind besorgt, dass die Erklärungen und Massnahmen des Bundesrats den anhaltenden Verstössen gegen das Völkerrecht und den unhaltbaren Lebensbedingungen der Menschen im Gazastreifen und im Westjordanland nicht gerecht werden. Die aktuellen Bemühungen reichen nicht aus, um sicherzustellen, dass die Palästinenser*innen an allen Entscheidungen über die Zukunft des besetzten palästinensischen Gebiets, dessen Verwaltung und der Ausübung ihrer Rechte teilhaben können. Im Einklang mit den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und angesichts ihrer besonderen Verantwortung muss die Schweiz diese Grundsätze wahren, indem sie dazu beiträgt, den Völkermord in Gaza, die Apartheid und die illegale Besatzung zu beenden.
Amnesty International erwartet vom Parlament, dass es vom Bundesrat eine Nahost-Politik einfordert, die den Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ins Zentrum stellt. Amnesty International begrüsst die Stossrichtung aller Motionen, die vom Bundesrat konsequentes Handeln fordern und ruft zu ihrer Annahme auf.
Waffenexporte
Nationalrat - Dienstag, 2. Dezember 2025
Sowie: Ständerat - 4. Dezember, Nationalrat - 10. Dezember, Ständerat - 11. Dezember, und Nationalrat - 16. Dezember
25.024 / Geschäft des Bundesrates - Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung
Beide Räte werden mehrmals in der Wintersession über Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz beraten (25.024). Der aktuelle Vorschlag für Änderungen im Kriegsmaterialgesetz respektiert den Menschenrechtsschutz in einem wichtigen Punkt: Exporte von Kriegsmaterial bleiben verboten, wenn das «Bestimmungsland Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzt» (Art. 22a Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte).
Umso stossender ist es, dass der Vorschlag diesen Menschenrechtsschutz mit zwei weiteren Bestimmungen untergräbt: mit der Abweichungskompetenz für den Bundesrat sowie mit der Abschaffung der verpflichtenden Nichtwiederausfuhr-Erklärung.
Die SiK-N schlägt vor, keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung (Art. 18) mehr vorzuschreiben. Damit wäre das Risiko gross, dass Schweizer Waffen weitergeleitet werden und bei Staaten oder bewaffneten Gruppen landen, die Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Die Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte und der geltende Menschenrechtsschutz würden so ausgehebelt.
Der Vorschlag des Bundesrates und der SiK-N würde dem Bundesrat einen Freipass geben, sämtliche Bewilligungskriterien zu übergehen und selbst den Menschenrechtsschutz zu missachten. Die Bedingungen für die Abweichungskompetenz des Bundesrates von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte (Art. 22b) sind vage und breit formuliert: «ausserordentliche Umstände» und die «Wahrung sicherheitspolitischer Interessen» würden dafür genügen. Schweizer Waffen könnten dann auch an Staaten geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.
Bei der Regelung der Kriegsmaterialexporte ist die Schweiz gebunden durch den Arms Trade Treaty (ATT), den sie 2014 ratifiziert hat. Das Abkommen verlangt von den Staaten vor jeder Genehmigung eines Waffenexportes eine Risikoabschätzung: Die Ausfuhr darf nicht genehmigt werden, wenn ein grosses Risiko besteht, dass die Waffen zur Begehung von Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Ausnahmen für diese Verpflichtung – sei es für verbündete Staaten oder durch eine Abweichungskompetenz der Regierung – sind im ATT nicht vorgesehen.
Amnesty Schweiz lehnt beide Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz in dieser Form entschieden ab.
Aussenpolitik – Ukrainische Kinder
Ständerat - Montag, 8. Dezember 2025
24.4023 / Motion - Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen
Motion 24.4023 verlangt vom Bundesrat ein stärkeres Engagement um ukrainische Kinder zu ihren Familien zurück zu bringen. Die rechtswidrige Verschleppung ukrainischer Kinder durch russische Behörden ist ein Kriegsverbrechen. Dieses muss geahndet werden, um einen nachhaltigen und dauerhaften Frieden zu erreichen.
Tausende Kinder sind weiterhin rechtswidrig von ihren Familien getrennt. Gerechtigkeit für die betroffenen Familien zu erlangen ist eine komplexe Aufgabe und erfordert international koordinierte Massnahmen und gebündeltes Fachwissen. Der Beitritt zur internationalen Koalition zur Rückführung ukrainischer Kinder würde ein kohärentes Vorgehen im Einklang mit dem langjährigen Engagement der Schweiz für das humanitäre Völkerrecht und den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ermöglichen. Eine Vollmitgliedschaft in der Koalition würde die bestehenden Bemühungen der Schweiz, darunter ihre Zusammenarbeit mit dem IKRK und die Teilnahme in der ukrainischen «Group of Friends for Children and Armed Conflict», erheblich stärken.
Durch den Beitritt zur Koalition, der über 40 Staaten angehören, könnte die Schweiz einen substanziellen Beitrag leisten zu den gemeinsamen Bemühungen, Familienzusammenführungen zu erleichtern und Gerechtigkeit für eines der schwersten Verbrechen in diesem Konflikt durchzusetzen. Die Stärkung dieser Mechanismen ist unerlässlich, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Frieden basierend auf dem Respekt für die Menschenrechte zu schaffen.
Amnesty International ruft den Ständerat auf, die Motion anzunehmen.
Multilaterale Weltordnung
Nationalrat - Donnerstag, 11. Dezember 2025
25.3169 / Motion - Das multilaterale System ist bedroht. Die Schweiz muss handeln
Motion 25.3169 verlangt vom Bundesrat einen Aktionsplan zur Stärkung des multilateralen Systems. Das multilaterale System ist zentral, um eine regel- und wertebasierte Weltordnung aufrecht zu erhalten, welche wiederum den Grundstein für den Schutz der Menschenrechte bildet.
Fundamentaler Bestandteil dieses Systems sind auch jene Institutionen, die geschaffen wurden, um die Menschenrechte, die Rechenschaftspflicht und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die Schweiz, die als kleines und stark globalisiertes Land auf einen funktionierenden Multilateralismus angewiesen ist, und aufgrund ihrer humanitären Tradition prädestiniert ist für eine Vorreiterrolle in diesem Bereich, sollte sich explizit und aktiv für die Sicherung und Stärkung multilateraler Gremien einsetzen. Dies bedeutet auch, dass sich die Schweizer Aussenpolitik wieder expliziter und sichtbarer für die Förderung der Menschenrechte einsetzen muss. Der Bundesrat sollte den Schutz der Menschenrechte als wichtiges Kriterium bei allen Entscheiden und Handlungen hochhalten. Dies haben auch die Mitglieder von Amnesty International Schweiz im Frühjahr an ihrer Generalversammlung gefordert.
Amnesty International ruft den Nationalrat auf, die Motion zur Stärkung des multilateralen Systems anzunehmen.