Sommersession 2026

Editorial

Die ungenügend deutliche Haltung des Bundesrates mit Blick auf die andauernden Völkerrechtsverletzungen durch Israel in Gaza und im besetzten Westjordanland bleibt auch während der Sommersession ein Thema. Obwohl die Vorschläge im Parlament wenig weit gehen, könnten sie doch – gerade mit Blick auf die humanitäre Hilfe und eine klarere Positionierung der Schweiz für die Menschenrechte in der Region – wichtige Akzente setzen.

Innenpolitisch geht es bei der Revision des Nachrichtendienstgesetzes darum, die Privatsphäre und rechtsstaatliche Garantien zu schützen. Die geplante Ausweitung der Überwachungsbefugnisse wirft grundlegende Fragen auf und droht, das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit weiter zu verschieben.

Gleichzeitig fordern mehrere Vorstösse ein «Verbot der Antifa» – womöglich inspiriert von ähnlichen Vorhaben in Trump-Amerika. Dies stellt nicht nur zentrale Grundrechte infrage, sondern ist gemäss Bundesrat rechtsstaatlich weder zulässig noch praktikabel. Pauschale Verbote diffuser Bewegungen bergen erhebliche Risiken für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und untergraben eine differenzierte, rechtsstaatliche Auseinandersetzung mit Gewalt.

Auch im Bereich der Migration liegt mit der Idee der «Return Hubs» ein Vorschlag auf dem Tisch, der in verschiedenen Ländern seit Jahren mit Menschenrechtsverletzungen und gescheiterter Migrationspolitik verbunden ist – auch hier empfiehlt Amnesty International die Ablehnung.

Gleichzeitig zeigen einzelne Vorstösse, dass Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte möglich bleiben: So kann die Diskussion um einen eigenständigen Foltertatbestand im Schweizer Strafrecht eine langjährige Lücke schliessen, und auch die angestrebte Aufnahme besonders vulnerabler Personen aus Gaza ist ein wichtiges Signal für eine humanitäre und solidarische Schweiz.

Aussenpolitik

Israel / besetztes Palästinensisches Gebiet

Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza - 25.4107 | Motion

Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt - 25.4381 | Motion

18.06.2026 | Nationalrat

Trotz des vereinbarten Waffenstillstands vom Oktober 2025 bleibt die humanitäre Lage im Gazastreifen katastrophal. Die israelische Armee setzt ihre Militäroperationen fort; seit dem Waffenstillstand wurden über 600 Palästinenser*innen getötet. Militärische Massnahmen, die faktisch fast 60% des Gazastreifens zu einer No-Go-Zone machen, haben die Lage weiter verschärft und zu erneuter massenhafter Zwangsvertreibung geführt. Über 371'000 Häuser wurden insgesamt im Gazastreifen zerstört oder beschädigt, riesige Flächen dem Erdboden gleichgemacht. Rund 90% der Bevölkerung leben in provisorischen Zelten oder teilweise zerstörten Gebäuden, während Israel weiterhin die Einfuhr von vorgefertigten Unterkünften blockiert.

Ende 2025 liessen die israelischen Behörden die Registrierungen von 37 internationalen humanitären Organisationen auslaufen oder entzogen sie auf Grundlage neuer, weitreichender administrativer Anforderungen; mit gravierenden Folgen für die Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittelhilfe und Unterbringung der Zivilbevölkerung.

Auch im besetzten Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, eskaliert die Gewalt. Seit Oktober 2023 wurden dort über 1100 Palästinenser*innen durch israelische Streitkräfte und Siedlergruppen getötet. Neue israelische Massnahmen zur Landregistrierung treiben die faktische Annexion voran und verstossen in eklatanter Weise gegen das Völkerrecht.

Amnesty International ist besorgt, dass die bisherigen Erklärungen und Massnahmen des Bundesrats diesen schweren und anhaltenden Völkerrechtsverstössen nicht gerecht werden. Im Einklang mit den Entscheiden des Internationalen Gerichtshofs sollte die Schweiz eine klarere und konsequentere Haltung einnehmen und aktiv dazu beitragen, den Völkermord in Gaza, das System der Apartheid und die völkerrechtswidrige Besatzung zu beenden.

Das Parlament sollte vom Bundesrat eine Nahost-Politik verlangen, die den Schutz der Menschenrechte ins Zentrum stellt.

Amnesty International hält die Motionen 25.4107 und 25.4381 für zu wenig weitreichend, empfiehlt aber dennoch deren Annahme durch den Nationalrat.

Die Schweiz soll sich nicht am Friedensrat beteiligen - 26.3145 | Motion

16.06.2026 | Ständerat

Motion 26.3145 verlangt, dass sich die Schweiz nicht am sogenannten «Friedensrat» für Gaza beteiligt und stattdessen ihre Unterstützung für die Strukturen der Uno bekräftigt.

Aus menschenrechtlicher Sicht wirft die aktuelle Ausgestaltung des «Friedensrats» erhebliche Bedenken auf. Das Gremium droht, bestehende multilaterale Strukturen zu umgehen, das humanitäre Recht und menschenrechtliche Standards zu schwächen. Eine Beteiligung der Schweiz birgt das Risiko, Mechanismen zu legitimieren, welche Völkerrechtsverletzungen im Kontext Israel und besetztes palästinensisches Gebiet verfestigen.

Für Amnesty International ist zentral, dass sich die Schweiz bei jedem Engagement strikt am Völkerrecht, an den Menschenrechten, an Rechenschaftspflicht und an einer echten palästinensischen Mitbestimmung orientiert. Sie darf keine Unterstützung leisten, die eine rechtswidrige Situation aufrechterhält oder schwere Völkerrechtsverbrechen begünstigt.

Bei der aktuellen Ausgestaltung des «Friedensrats» ist nicht gewährleistet, dass menschenrechtliche Bedingungen eingehalten werden. Eine Teilnahme – auch als Beobachterin – könnte problematische Strukturen legitimieren und wäre mit der völkerrechtlichen Verantwortung der Schweiz und ihrer Rolle als Depositärstaat der Genfer Konventionen kaum vereinbar.

Amnesty International empfiehlt die Annahme der Motion. 

 

Recht auf Privatsphäre

Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung - 26.021 | Geschäft des Bundesrates

Ab 03.06.2026 | Nationalrat

Mit 26.021 wird der Nationalrat die Revision des Nachrichtendienstgesetzes fortfahren. Die Vorlage würde die Überwachungsbefugnisse des Nachrichtendienstes deutlich ausweiten und dabei zentrale Grundrechte gefährden.

Neu würde insbesondere eine breitangelegte, anlasslose Sammlung sensibler Personendaten ermöglicht – ohne klare Zweckbindung, wirksame Kontrolle oder verbindliche Löschfristen. Dies käme einer pauschalen Erfassung der Bevölkerung gleich und stünde im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes.

Darüber hinaus würde die Revision eine gesetzliche Grundlage für automatisiertes Profiling mittels KI-Systemen schaffen. Solche Anwendungen sind erfahrungsgemäss intransparent und schwer überprüfbar; sie bergen erhebliche Risiken von Fehlentscheidungen und Diskriminierung, während gleichzeitig tragfähige Schutzmechanismen fehlen.

Weiter soll der Einsatz invasiver Überwachungsmassnahmen auf den unklaren Begriff des «gewalttätigen Extremismus» ausgeweitet werden. Diese Unbestimmtheit birgt die Gefahr, dass auch legitime politische Aktivitäten erfasst werden, was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken und die demokratische Debatte beeinträchtigen würde. Insgesamt droht die Vorlage, rechtsstaatliche Garantien zu schwächen – insbesondere durch Einschränkungen beim Auskunftsrecht und beim Rechtsschutz.

Aus menschenrechtlicher Sicht fordert Amnesty International vom Nationalrat deutliche Nachbesserungen. So sollte er auf die Ausweitung der Massenüberwachung verzichten, klare gesetzliche Schranken und wirksame Kontrollmechanismen einführen und den Schutz der Grundrechte konsequent sicherstellen. 

Folterverbot

Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht - 20.504 | Parlamentarische Initiative

19.06.2026 | Nationalrat

Die Schweiz hat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ratifiziert, aber ungenügend umgesetzt. Weder Folter noch die Misshandlung von Gefangenen ist in der Schweiz ein Straftatbestand. Dies wird seit vielen Jahren von internationalen Menschenrechtsgremien kritisiert, zuletzt durch den Universal Periodic Review (UPR) des Uno-Menschenrechtsrats. Es ist höchste Zeit, diese Lücke im Schweizer Strafrecht endlich zu schliessen.

Amnesty unterstützt das Vorhaben, den Foltertatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern, und empfiehlt deshalb eine Verlängerung der Frist. 

Recht auf Protest / Versammlungsfreiheit

Antifa verbieten - 25.4724 | Motion

Den linksextremen Terror stoppen. Antifa jetzt endlich verbieten! - 25.4470 | Postulat

Konsequentes Vorgehen gegen staatsfeindliche und gewaltbereite Extremismen - 25.4498 | Motion

Verbot der Antifa-Bewegungen - 25.4602 | Motion

4. und 11.6.2026 | Nationalrat

Verschiedene Motionen und Postulate (25.4724, 25.4602, 25.4498 und 25.4470) fordern den Bundesrat auf, die «Antifa» zu verbieten.

Ein pauschales Verbot diffuser politischer Bewegungen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar, die durch die Verfassung und das Völkerrecht geschützt sind (u.a. Art. 10 und 11 EMRK). Die sogenannte «Antifa» ist keine klar strukturierte Organisation, sondern eine heterogene Bewegung. Ein pauschales Verbot birgt daher erhebliche Risiken für die Rechtsstaatlichkeit und kann zu willkürlicher Einschränkung legitimer politischer Meinungsäusserung führen. Amnesty erkennt an, dass Staaten verpflichtet sind, Gewalt zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen. Gewalttätige Handlungen müssen aber gezielt verfolgt werden. Zudem ist es gefährlich, Gruppen oder Personen pauschal mit wertenden Begriffen wie «extremistisch» zu bezeichnen. Für eine sachliche und präzise Einordnung ist es daher angemessener, konkrete Handlungen oder strafrechtlich relevantes Verhalten zu benennen.

Der Bundesrat fordert die Ablehnung.

Amnesty International empfiehlt dem Nationalrat, Motionen 24.4724, 25.44.98 und 25.46.02 sowie Postulat 25.4470 abzulehnen.

Asyl / Migration

Gezielte Aufnahme besonders vulnerabler Personen aus dem Gazastreifen ermöglichen - 25.4113 | Motion

Ab 03.06.2026 | Nationalrat

Motion 25.4113 verlangt vom Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Aufnahme von besonders vulnerablen Personen aus dem Gazastreifen. Die gezielte Aufnahme verletzter und besonders schutzbedürftiger Menschen ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend geboten. Sie stärkt den Schutz der Zivilbevölkerung, trägt zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei und setzt ein konkretes Zeichen internationaler Solidarität. Mit der Aufnahme von Kindern aus Gaza hat die Schweiz bereits gezeigt, dass Menschlichkeit möglich ist.

Amnesty International fordert die Annahme von Motion 25.4113.

Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten - 26.3244 | Motion

17.06.2026 | Ständerat

Amnesty International lehnt sogenannte «Return Hubs» grundsätzlich ab und fordert Regierungen auf, sich weder am EU-Rahmen zu beteiligen noch nationale Externalisierungsprojekte voranzutreiben. Nach Einschätzung von Amnesty International ist die Anwendung von Return Hubs untrennbar mit dem Risiko schwerwiegender Rechtsverletzungen verbunden.

Diese Vorschläge bedeuten, dass sich Staaten erheblich von der Einhaltung ihrer internationalen und regionalen menschenrechtlichen Verpflichtungen distanzieren. Bisherige Externalisierungsprojekte – etwa das UK-Ruanda-Abkommen, das italienisch-albanische Modell oder die australischen Offshore-Zentren – haben gezeigt: Solche «Return Hubs» führen zu vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen, treiben die Kosten in die Höhe und schaffen problematische Abhängigkeiten von Drittstaaten.

Amnesty International fordert die Schweiz deshalb auf, sich an keinem Return-Hub-Projekt zu beteiligen, und empfiehlt dem Ständerat die Ablehnung der Motion 26.3244.