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Setzen Sie sich für Ayman Sanduka ein:
Senden Sie einen Appellbrief via X/Twitter oder über das Online-Portal.
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| Mitmachen bis 13. November 2026 |
Briefvorlagen
Portokosten Postversand:
Europa: CHF 1.90
Übrige Länder: CHF 2.50
Schweiz (für Kopien an die Botschaft): A-Post CHF 1.20 / B-Post CHF 1.–
Weltweite Briefzustellung: Der Versand von Briefen ist in fast alle Länder möglich. Trotzdem kann der Zustellservice aus unterschiedlichen Gründen zeitweise eingestellt werden. Wir aktualisieren die Infos soweit möglich. Bitte prüfen Sie vorher bei der Schweizer Post, ob Briefe im Zielland aktuell zugestellt werden: Verkehrseinschränkungen ›
Social Media: Infos, Vorschläge und Adressen finden Sie unter SOCIAL MEDIA GUIDE
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Adressen
His Majesty King Abdullah II ibn Al Hussein
Royal Hashemite Court, Amman, Jordan
Twitter/X: @KingAbdullahII
Der Brief kann auch über dieses Online-Portal verschickt werden:
https://kingabdullah.jo/en/form/feedback
Kopien an
Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien
Thorackerstrasse 3
3074 Muri b. Bern
Fax: 031 384 04 05
E-Mail: berne@fm.gov.jo
Social Media Guide
King:
Twitter: @KingAbdullahII
Facebook: https://www.facebook.com/RHCJO
Instagram: https://www.instagram.com/rhcjo?igsh=MzRlODBiNWFlZA==
Ministry of Justice:
@MOJ_Jor
Suggested messaging and hashtags:
#Jordan: Ayman Sanduka is serving 5 years in prison for a Facebook post.
His conviction was upheld in September 2025, and his appeal rejected in December 2025.
He is jailed solely for exercising his right to freedom of expression.
@KingAbdullahII release Ayman!
Hintergrund
Der politische Aktivist und Mathematikprofessor Ayman Sanduka legte im September 2025 Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Im Dezember 2025 wies das Kassationsgericht (höchste Berufungsinstanz) diese Rechtsmittel ab. Damit muss Ayman Sanduka weiterhin seine fünfjährige Haftstrafe verbüssen. Das Staatssicherheitsgericht (SSC) hatte ihn nur deshalb verurteilt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen hatte.
Am 7. Januar 2025 verhängte das Staatssicherheitsgericht eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen Ayman Sanduka. Grundlage war ein Facebook-Post vom Oktober 2023, der an den König gerichtet war und die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Im Juli 2025 entschied das Kassationsgericht, dass Ayman Sandukas Facebook-Post keine «Anstiftung zur Opposition gegen das politische System» darstellte. Stattdessen stufte das Gericht die Tat als «Beleidigung des Königs» ein. Die-se Anklage kann lediglich mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Gericht ordnete deshalb eine Neuverhandlung an.
Nach jordanischem Recht ist das Kassationsgericht das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes. Die jordanische Zivilprozessordnung sieht vor, dass gegen Urteile dieses Gerichts keine Rechtsmittel eingelegt werden können – mit wenigen Ausnahmen. Das Staatssicherheitsgericht war unter Paragraf 10(c) des SSC-Gesetzes rechtlich verpflichtet, dem Urteil des Kassationsgerichts vom Juli 2025 Folge zu leisten. Doch stattdessen bestätigte das Staatssicherheitsgericht am 15. September 2025 sein ursprüngliches Urteil, in dem Ayman Sanduka wegen «Anstiftung zur Opposition gegen das politische System» zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.
Am 20. September 2025 legte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka gemäss Paragraf 204 der Zivilprozessordnung Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Das Rechtsmittel wurde am 31. Dezember 2025 abgewiesen. Am 18. Februar 2026 reichte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka erneut Rechtsmittel ein und beantrage eine neue, umfassende Prüfung durch das Kassationsgericht.
Ayman Sanduka wurde am 18. Dezember 2023 zunächst von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, weil er in Facebook-Beiträgen eine pro-palästinensische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte, darunter auch einen Aufruf zu einem Generalstreik zur Unterstützung der Menschen im Gazastreifen. Am 21. Dezember 2023 wurde Ayman Sanduka vom Staats-anwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen und inhaftiert, weil er im Oktober 2023 einen Brief an den König von Jordanien auf Facebook gepostet hatte, in dem er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Laut seinem Rechtsbeistand ist Ayman Sanduka nach wie vor im Al-Tafilah-Gefängnis inhaftiert, das etwa 300 km von seiner Heimatstadt entfernt liegt. Dadurch kann seine Familie ihn nur selten besuchen.
Ayman Sanduka war im Januar 2024 aus dem Marka-Gefängnis in das Al-Tafilah-Gefängnis verlegt worden. Sicherheitskräfte beleidigten und fesselten ihn während seiner Verlegung an Händen und Füssen. Am 24. Januar 2024 verurteilte ein Strafgericht Ayman Sanduka in einem anderen Fall nach dem neuen Gesetz über Cyberkriminalität wegen «Verleumdung einer offiziellen Stelle» zu drei Monaten Gefängnis.
Am 12. Februar 2024 klagte der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts Ayman Sanduka wegen «Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System» nach Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs an. Am 7. Januar 2025 verurteilte das Staatssicherheitsgericht ihn wegen «Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System» auf der Grundlage von Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs und Paragraf 15 des Gesetzes über Cyberkriminalität zu fünf Jahren Gefängnis. Während das Urteil formal als fünfjährige Arbeitsstrafe gemäss Paragraf 149 verhängt wurde, entspricht dies in der Praxis einer Freiheitsstrafe.
Seit der israelischen Offensive im Oktober 2023 in Gaza haben die jordanischen Behörden weit gefasste Gesetze, darunter das Gesetz gegen Cyberkriminalität, verschärft, um Journalist*innen, Aktivist*innen und andere Personen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren, die online die Regierungspolitik gegenüber Israel kritisieren. Amnesty International dokumentierte die Fälle von 15 Personen, die nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Cyberkriminalität strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie die Behörden online kritisiert hatten. In all diesen Fällen verletzten die Behörden die Rechte der Angeklagten: Sie nahmen sie z. B. ohne Haftbefehl fest, informierten sie nicht über die Gründe für ihre Vorladung oder die gegen sie erhobenen Anklagen, verhörten sie ohne Rechtsbeistand und übten während des Verhörs oder des Prozesses psychologischen Druck aus und wendeten Einschüchterungstaktiken an.
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Jordan: Activist’s five-year prison sentence for peaceful criticism upheld
Details
| UA-Nummer: Aktualisierung vom: Index: |
UA 026/24-2 13.05.2026 MDE 16/0998/2026 |
| Voraussichtlich mitmachen bis: | 13. November 2026 |
| Ganze Urgent Action (Word): | deutsch english |
| Nur der Modellbrief (Word): | deutsch english |
Da sich eine Situation ändern kann, prüfen Sie bitte vor dem Versenden, ob die Briefaktion noch aktiv ist.
English version
Ayman Sanduka’s sentence upheld
On 15 September 2025, Jordan’s State Security Court upheld its conviction and five-year prison sentence of political activist Ayman Sanduka. Ayman Sanduka appealed the September 2025 conviction. In December 2025, the Court of Cassation rejected the appeal. Ayman Sanduka was tried for a Facebook post he wrote in October 2023 addressed to the King of Jordan, in which he criticized Jordan’s diplomatic relations with Israel. The Jordanian authorities must drop all charges and immediately and unconditionally release Ayman Sanduka, who is detained for exercising his right to freedom of expression.
Ayman Sanduka was initially summoned by the public prosecutor on 18 December 2023 in relation to Facebook posts expressing pro-Palestinian sentiments, including a call for a general strike in support of Gaza. On 21 December 2023, the State Security Court (SSC) prosecutor summoned and detained Ayman Sanduka in relation to a letter he posted on Facebook in October 2023 addressed to the King of Jordan in which he criticized Jordan’s diplomatic relations with Israel.
According to his lawyer, Ayman Sanduka continues to be detained in Al-Tafilah prison, which is about 300 km from his hometown, making it very hard for his family to visit him.
On 23 January 2024, Ayman Sanduka was transferred from Marka prison in Amman to Al-Tafilah prison. Security forces also subjected him to verbal humiliation, and, during his transfer, tightly tied his hands and feet. On 24 January 2024, a criminal court sentenced Ayman Sanduka in another case to three months in prison on charges of «defaming an official body», under the new Cybercrime Law.
On 12 February 2024, the SSC prosecutor charged Ayman Sanduka of «incitement to oppose the political regime», under article 149 of the Penal Code. On 7 January 2025, the SSC convicted Ayman Sanduka of «incitement to oppose the political regime», under Article 149 of the Penal Code and Article 15 of the Cybercrimes Law and sentenced him to five years in prison. While the sentence was formally issued as five years of labor under Article 149, in practice, this equates to a term of imprisonment.
Since the October 2023 Israeli offensive in Gaza, the Jordanian authorities have weaponized overly broad laws, including articles in the Penal Code and the Cybercrimes Law, to target and harass journalists, activists and others for expressing opinions online that are critical of government policies towards Israel. By 2024, Amnesty International had documented the cases of 15 individuals who were prosecuted under the Penal Code and the Cybercrimes Law after criticizing the authorities online. In all these cases, the authorities violated the defendants’ rights, including by arresting them without a warrant, failing to inform them of the reasons for their summons or the charges against them, questioning them without a lawyer and using psychological coercion and intimidating tactics during their interrogation or trial.
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Please take action before 13 November 2026.
You'll find all necessary adddress- and social media information above. English model letter as a word-file