«Nach vier Jahren Taliban herrscht ein repressives Rechtssystem, das sich nicht nur weit von internationalen Menschenrechtsstandards entfernt, sondern auch fast zwei Jahrzehnte Fortschritt zunichte gemacht hat. Niemand ist in diesem System, das einzig auf Angst und Unterdrückung setzt, sicher», sagt Samira Hamidi, Kampagnenverantwortliche im Regionalbüro für Südasien bei Amnesty International.
Menschen werden ohne Haftbefehl verhaftet, ohne Prozess festgehalten oder verschwinden einfach.
Gerichtsverfahren finden in Afghanistan oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne unabhängige Kontrolle statt. Es gibt keine richterliche Unabhängigkeit, keine fairen Verfahren und keinen Zugang zu unabhängigen Rechtsbeiständen. Entscheidungen werden weder dokumentiert noch begründet. Menschen werden ohne Haftbefehl verhaftet, ohne Prozess festgehalten oder verschwinden einfach. Urteile ohne fairen Prozess oder rechtliche Überprüfung führen regelmässig zu menschenrechtswidrigen Strafen – darunter Auspeitschungen und andere Formen von Folter und Misshandlung sowie Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen oder in Sportstadien.
«Niemand ist in diesem System, das einzig auf Angst und Unterdrückung setzt, sicher. Jeder Person kann hier Folter drohen. Deswegen muss die Schweiz sofort unterlassen, nach Afghanistan auszuschaffen und so das Völkerrecht zu brechen», sagt Alicia Giraudel, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz.
«Es ist angesichts der prekären Menschenrechtslage und der umfassenden Willkür unmöglich, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen bei Rückführungen in das Land auszuschliessen.» Alicia Giraudel, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz
Seit April 2025 können afghanische Männer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, von der Schweiz wieder ausgewiesen werden. Das Staatssekretariat für Migration hält unter bestimmten Bedingungen eine Rückkehr nach Afghanistan für vertretbar. Amnesty Schweiz übt daran deutliche Kritik: «Mit Ausschaffungen nach Afghanistan untergräbt die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip des zwingenden Völkerrechts. Es ist angesichts der prekären Menschenrechtslage und der umfassenden Willkür unmöglich, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen bei Rückführungen in das Land auszuschliessen», sagt Alicia Giraudel.
Bis August 2021 beruhten afghanische Gesetze auf einer schriftlichen Verfassung und wurden von gewählten legislativen Gremien verabschiedet. Grundlage waren Reformen von 2001, die zu einigen Verbesserungen im Land geführt hatten. Gerichte arbeiteten auf verschiedenen Ebenen (Gerichte erster Instanz, Berufungsgerichte und der Obersten Gerichtshof) und wurden von unabhängigen Staatsanwaltschaften und Strukturen zur Rechtsverteidigung unterstützt. Gerichtsentscheide wurden in der Regel dokumentiert, konnten angefochten werden und unterlagen der öffentlichen Kontrolle.
Doch dieses System machten die Taliban zunichte. Heute werden Gerichtsverfahren üblicherweise von einem einzigen Richter (Qazi) geleitet. Er wird unterstützt von einem religiösen Rechtsexperten (Mufti), der ihn auf der Grundlage seiner persönlichen Auslegung religiöser Texte bei der Verkündung religiöser Urteile (Fatwas) berät.
Im Gespräch mit Amnesty International erläutert ein ehemaliger Richter in Afghanistan die grossen Unterschiede in den Urteilen, die auf unterschiedliche Auslegungen islamischen Rechts (Fiqh) und der Rechtswissenschaft zurückzuführen sind. «In einigen Bezirken beruhen die Urteile auf Bada’i al-Sana’i, in anderen auf Fatawa-i Qazi Khan. Ein und dasselbe Verbrechen kann zu zwei völlig verschiedenen Urteilen führen», sagte er. Bei Diebstahl können die Strafen je nach Auslegung von der öffentlichen Auspeitschung bis zu einer kurzen Haft reichen.
Diese fehlende rechtliche Einheitlichkeit hat zu einem unsicheren, unvorhersehbaren und willkürlichen System geführt. Ein ehemaliger Staatsanwalt berichtete, an einigen ländlichen afghanischen Gerichten würden Richter während der Verhandlungen in religiösen Texten blättern, um geeignete Referenzen zu finden, was zu langen Verzögerungen und uneinheitlichen Urteilen führt. Das Fehlen festgeschriebener nationaler Gesetze hat den Menschen, und zwar Bürger*innen wie Jurist*innen, jegliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten genommen.
Vor der Machtübernahme waren Frauen aktiv als Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen tätig. Ihr Anteil in der Justiz lag bei acht bis zehn Prozent, und fast 1500 Frauen waren als Anwältinnen und Rechtsverteidigerinnen bei der unabhängigen afghanischen Anwaltskammer AIBA registriert. Sie stellten etwa ein Viertel aller Mitglieder. Nach der Machtübernahme der Taliban mussten sich die meisten von ihnen verstecken oder sie flüchteten ins Exil.
«Es gibt keine richterliche Unabhängigkeit, keine fairen Gerichtsverfahren und keinen Zugang zu Strafverteidiger*innen.» Ehemalige Richterin in Kabul
Institutionen, die einst dem Schutz der Rechte der Frauen dienten, wie Familiengerichte, Jugendstrafrechtsabteilungen und Abteilungen für Gewalt gegen Frauen, wurden aufgelöst, sodass Frauen nun fast keinen Zugang mehr zur Justiz oder einem wirksamen Rechtsbehelf haben. Ein ehemaliger Richter formulierte es so: «In Gerichten der Taliban wird die Stimme einer Frau nicht gehört, nicht, weil sie nichts zu sagen hätte, sondern weil niemand mehr da ist, der sie hören könnte.»
Eine ehemalige Richterin, die an einem Familiengericht in Kabul tätig war und jetzt im Exil lebt, sagte: «Es gibt keine richterliche Unabhängigkeit, keine fairen Gerichtsverfahren und keinen Zugang zu Strafverteidiger*innen. Wir hatten ein auf Regeln basierendes Rechtssystem geschaffen, aber [die Taliban] haben es über Nacht in etwas Beängstigendes und Unverhersehbares verwandelt.»
Unter den Taliban finden Gerichtsverfahren häufig im Geheimen statt. Es gibt keine öffentliche Kontrolle, Urteile werden weder dokumentiert noch erläutert. Menschen werden ohne Haftbefehl festgenommen, ohne Prozess inhaftiert und sind in einigen Fällen einfach «verschwunden». Ein ehemaliger Staatsanwalt meinte: «Bis August 2021 mussten wir jede Festnahme mit Dokumenten und Ermittlungen begründen, aber jetzt kann jemand einfach wegen seiner Kleidung oder einer Meinungsäusserung mitgenommen werden, und niemand fragt nach dem Grund.»
Urteile, die ohne fairen Prozess oder ordnungsgemässe rechtliche Überprüfung gefällt werden, führen oft zu Bestrafungen wie öffentlichen Auspeitschungen und Hinrichtungen.
Urteile, die ohne fairen Prozess oder ordnungsgemässe rechtliche Überprüfung gefällt werden, führen oft zu Bestrafungen wie öffentlichen Auspeitschungen und Hinrichtungen. Dieses Vorgehen verstösst gegen das Recht auf Würde und Schutz vor Folter und aussergerichtlichen Hinrichtungen. Mehrere Zeug*innen haben gesehen, wie junge Männer in der Öffentlichkeit ausgepeitscht wurden, weil sie Musik gehört hatten, oder Frauen, weil sie nicht vollständig verhüllt waren. Diese Spektakel sind mehr als nur Bestrafungen; sie sind Instrumente der Angst und der Kontrolle. Der ehemalige Staatsanwalt fügte hinzu: «Wir alle leben mit der Angst, wir könnten die Nächsten sein.»
Die Taliban müssen ihre drakonischen Verordnungen unverzüglich zurücknehmen, Körperstrafen abschaffen und die Menschenrechte aller im Land achten. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit müssen geachtet und geschützt werden.
Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft auf, unverzüglich aktiv zu werden, durch diplomatischen Druck und eine prinzipienfeste Auseinandersetzung mit den Behörden der Taliban. Die internationale Gemeinschaft muss die Wiedereinführung eines formellen Rechtssystems, den Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan einfordern.
Medienmitteilung 15. August 2025, London/Bern – Medienkontakt