Die Schweiz und China haben heute ihren bilateralen Menschenrechtsdialog wieder aufgenommen. Dieser war 2019 von China einseitig ausgesetzt worden, nachdem die Schweiz im Rahmen der UNO-Diskussionen ihre Besorgnis über die Menschenrechtslage in China zum Ausdruck gebracht hatte. Die Schweizer Regierung hatte fünf unabhängige Schweizer Menschenrechtsorganisationen sowie Vertreter*innen der uigurischen und tibetischen Gemeinschaften zu einem Austausch mit der chinesischen Delegation über die Menschenrechte in China und der Schweiz eingeladen. Diese Einladung wurde nach einem offenbar chinesischen Veto zurückgezogen.
«Wir bedauern die Weigerung Chinas, sich mit den fünf Menschenrechtsgruppen im Rahmen des Dialogs zu treffen», sagte Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz.
«Mit bilateralen Dialogen versucht sich China als "konstruktiver Akteur" in Sachen Menschenrechte zu positionieren. Aber mit der Weigerung, sich mit der unabhängigen Zivilgesellschaft zu treffen, hat die chinesische Regierung eine seltene Gelegenheit verpasst, auch schwierige Gespräche über Menschenrechte mit Akteuren zu führen, die ihrer Bilanz kritisch gegenüberstehen», sagte Raphael Viana David vom International Service for Human Rights.
«Bilaterale Menschenrechtsdialoge, sei es zwischen der Schweiz und China oder einer anderen Kombination von Staaten, sollten nie ein Selbstzweck sein. Ihr Wert muss an den konkreten Menschenrechtsfortschritten gemessen werden», sagte Thomas Büchli von der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF).
«Um ein sinnvolles Engagement in künftigen Menschenrechtsdialogen zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass die Schweiz deren Wirksamkeit unabhängig evaluieren lässt und konkrete Fortschritte nachweist. Dazu sollten klare Benchmarks gehören, wie etwa eine Bewertung der Umsetzung der UNO-Empfehlungen zu den Menschenrechten in China.», sagte Rizwana Ilham die Präsidentin des Uigurischen Vereins Schweiz.
«Die Initiative der Schweizer Regierung, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft einzubeziehen, ist ein positiver Schritt. Um die Meinungsfreiheit zu garantieren, sollten jedoch künftige Dialoge eine tatsächliche Beteiligung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen voraussetzen», sagt Selina Morell, Programmleiterin China bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Zum ursprünglich geplanten Austausch im Rahmen des schweizerisch-chinesischen Menschenrechtsdialogs wurden folgende Organisationen eingeladen: Amnesty International, International Service for Human Rights, Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF) und Uigurischer Verein Schweiz.
Jede Organisation hätte die Gelegenheit genutzt, ihre eigenen vorrangigen Menschenrechts-fragen anzusprechen, die nur der jeweiligen Organisation zuzurechnen sind.
Medienmitteilung 4. Juli 2023, Bern – Medienkontakt