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Griechenland

Neue Asyl- und Rückführungspläne – ein eklatanter Verstoss gegen das Völkerrecht

Das griechische Parlament hat am 11. Juli 2025 dafür gestimmt, die Registrierung von Asylanträgen von Personen, die per Boot aus Nordafrika kommen, für drei Monate auszusetzen und sie in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dies verstösst gegen das Völkerrecht und bestraft Menschen auf der Suche nach Schutz.

Details

Am 11. Juli stimmte das griechische Parlament für die Gesetzesänderung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, für drei Monate die Möglichkeit zur Stellung von Asylanträgen für Personen auszusetzen, die per Boot aus Nordafrika ankommen, und ihre Rückführung ohne Registrierung ihrer Asylanträge zu ermöglichen. Adriana Tidona, Expertin für Migration bei Amnesty International, sagt zu dieser Gesetzesänderung: «Diese beschämenden Vorschläge verweigern das Recht auf Asyl auf eklatante Weise. Und sie sind völkerrechtswidrig. Sie bestrafen Menschen, die Schutz suchen.»

Die Verweigerung des Rechts auf Asyl auf der Grundlage der Art und Weise, wie jemand im Asylland ankommt, verstösst gegen die Grundprinzipien des Flüchtlingsschutzes: Nach internationalem Recht ist es strengstens untersagt, Menschen zurückzuführen, ohne vorher ihre Situation zu prüfen. Die griechischen Behörden verkündeten auch die Absicht, auf Kreta eine Haftanstalt einzurichten, um irregulär einreisende Personen zu inhaftieren. Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wird es höchstwahrscheinlich zur automatischen und damit willkürlichen Inhaftierung von Migrant*innen führen und damit gegen EU- und Völkerrecht verstossen.

«Als Hüterin des EU-Rechts muss die Europäische Kommission dringend ein Rückgängigmachen der Massnahmen fordern und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten», sagt Adriana Tidona. «Wenn die EU-Institutionen diese Massnahmen nicht unverzüglich und entschlossen verurteilen, gefährden sie nicht nur die Grundpfeiler von EU- und Völkerrecht, sondern auch die Umsetzung des geltenden Asylrechts der EU.»

Hintergrund

Am 11. Juli stimmte das griechische Parlament für die Gesetzesänderung. Die Abstimmung folgt auf eine kürzliche Mission der EU nach Libyen für Gespräche über eine Zusammenarbeit im Bereich der Migration. Der Delegation wurde jedoch die Einreise nach Ostlibyen verweigert, sie wurde zur „persona non grata“ erklärt und zur Abreise aufgefordert.

Seit Anfang 2025 ist die Zahl der aus Libyen auf den griechischen Inseln Kreta und Gavdos eintreffenden Personen gestiegen. In einem NGO-Bericht vom 7. Juli wird auf das Fehlen von Erstaufnahme- und Unterbringungsmöglichkeiten auf Kreta hingewiesen.

2020 hatte Griechenland ähnliche Massnahmen wie die aktuell beschlossenen erlassen, die Registrierung von Asylanträgen ausgesetzt und die Rückführung über die Grenze kommender Personen vorgeschlagen. Anlass war der starke Anstieg nach Griechenland einreisender Personen an der griechisch-türkischen Grenze.  2021 berichtete Amnesty International über Pushbacks, Schläge und willkürliche Inhaftierungen und sogar Todesfälle und Verletzungen durch den Einsatz scharfer Munition. Dieses Szenario darf sich nicht wiederholen.