Abgeordnete im israelischen Parlament (Knesset)
Das israelische Parlament, die Knesset, debattiert ein neues Todesstrafengesetz, das praktisch ausschliesslich für Palästinenser*innen Anwendung finden wird. © Getty
Israel

Einführung eines neuen diskriminierenden Todesstrafengesetzes steht bevor

Gegenwärtig debattiert das israelische Parlament über ein neues Gesetz zur Todesstrafe, das de facto ausschliesslich für Palästinenser*innen gelten würde. Bei einem Besuch in der Schweiz erläuterte Yoav Shemer-Kunz, EU Advocacy Lead der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem, was dieses Gesetz bedeutet.

Bereits heute gibt es die Todesstrafe in Israel, sie fand allerdings nur zwei Mal Anwendung, so 1948 kurz nach der Staatsgründung gegen einen des Hochverrats beschuldigten Armeehauptmann und 1962, als der Nazi-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann gehängt wurde. Nun will die rechtsnationalistische Regierung unter Benyamin Netanyahu die Anwendung der Todesstrafe für «wegen Terrorverbrechen Verurteilte» mit einer Änderung des Strafgesetzes durchsetzen.

Die Todesstrafe soll greifen, wenn israelische Staatsbürger*innen vorsätzlich oder fahrlässig getötet werden und wenn die Tat sich gegen «das Existenzrecht des Staates Israel» richtet. «Damit zielt man faktisch nur auf palästinensische Täter*innen», sagt Yoav Shemer-Kunz von B’tselem.

« Ein jüdischer Extremist, der einen Palästinenser ermordet, fällt nicht darunter.»

Yoav Shemer-Kunz
EU Advocacy Lead der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem

«Der Gesetzentwurf sieht zwei Anwendungsbereiche für die Todesstrafe vor», so Shemer-Kunz. «Im besetzten Westjordanland würde die Todesstrafe von Militärgerichten nach Militärrecht für Handlungen verhängt, die den Tod einer Person zur Folge haben, auch wenn dieser nicht beabsichtigt war. In Israel und im besetzten Ostjerusalem würde die Todesstrafe nach israelischem Strafrecht gelten, jedoch nur für die vorsätzliche Tötung von israelischen Staatsbürger*innen oder Einwohner*innen».

Die Debatte dreht sich vor allem um die Frage, ob das Urteil zwingend sein muss. Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum – das Todesurteil wäre bindend. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, die Todesstrafe als Standard festzulegen, dem Gericht aber in aussergewöhnlichen Fällen und unter besonderen Umständen Abweichungen zu erlauben.

«Dazu kommt, dass das Urteil innerhalb von 90 Tagen vollstreckt werden kann, ohne dass eine Begnadigung möglich wäre – ein Vorgehen, das im Hinblick auf die Genfer Konvention absolut unrechtmässig ist. Israel ist immer noch Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten und muss diese Konvention daher auf alle im Westjordanland und im Gazastreifen lebenden Personen anwenden.»

In den kommenden Tagen wird der Ausschuss der Knesset das Gesetz weiterbehandeln, nachdem es in erster Lesung am 10. November mit einer Mehrheit von 39 gegen 16 Stimmen reibungslos durchs Parlament kam. «Dieses Gesetz würde einen eklatanten Verstoss gegen das Völkerrecht darstellen. Und dennoch müssen wir damit rechnen, dass es in etwa zwei Wochen verabschiedet wird – ohne nennenswerten Widerstand in der Knesset», so Yoav Shemer-Kunz.