Das kontroverse Sponsorengesetz sei aufgehoben, liess die katarische Regierung in der Woche vom 13. März verlauten. Damit sei auch die stossende Regelung hinfällig, dass ausländische Arbeitnehmende bei ihren katarischen ArbeitgeberInnen eine Erlaubnis einholen müssen, wenn sie das Land verlassen vollen. Dennoch muss die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) weiterhin ein Auge auf die Ausbeutung von ArbeitsmigrantInnen in Katar behalten, sagte Amnesty International im Vorfeld der wichtigen ILO-Entscheidung vom 21. März 2017 über die Klage der Gewerkschaften gegen den Golfstaat. Amnesty International geht davon aus, dass es derzeit noch keinen Anlass gibt, die Klage gegen Katar fallen zu lassen. Die Organisation fordert, dass die ILO das Beschwerdeverfahren weiterführt.
«Als Reaktion auf den Druck der ILO hat die Regierung zwar einige öffentliche Zugeständnisse gemacht, doch die Behauptung, sie habe das Sponsorensystem abgeschafft, entspricht einfach nicht der Realität», sagt James Lynch, Experte für internationale Angelegenheiten bei Amnesty International. «Wenn die ILO die Klage fallen lässt und damit die unzureichenden Reformen in Katar gutheisst, kann das negative Folgen für die Rechte der ArbeitsmigrantInnen in Katar und der übrigen Region haben.»
Seit 2014 untersucht die ILO Missbräuche des Arbeitsrechts in Katar mit speziellem Fokus auf Zwangsarbeit und Arbeitsaufsicht. Der Entwurf eines Beschlusses, der am 21. März 2017 vom ILO-Leitungsgremium geprüft wird, sieht vor, Katar weitere acht Monate für eine angemessene Reform des Gesetzes für ArbeitsmigrantInnen zu gewähren.
Die Regierung von Katar hat im Vorfeld der Entscheidung der ILO eine ganze Reihe von Ankündigungen in Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz gemacht, woraus sich schliessen lässt, dass das Beschwerdeverfahren eine gewisse Wirkung zeigt. Trotzdem haben diese Ankündigungen noch zu keinen wesentlichen Reformen geführt. Der Druck muss aufrechterhalten werden, bis die Versprechen der Regierung in die Tat umgesetzt worden sind.
Während das neue Arbeitsgesetz tatsächlich eine Änderung beinhaltet, die grossen Einfluss auf die ArbeitsmigrantInnen haben könnte – die Abschaffung der Regelung, dass ausländische Arbeitskräfte während zwei Jahren nur nach Katar zurückkehren dürfen, um zu arbeiten, wenn ihr früherer Sponsor damit einverstanden ist – ändert sich mit dem Gesetz insgesamt wenig für die ArbeitsmigrantInnen. Die Begriffe «Sponsor» und»-Sponsoring» wurden zwar gestrichen, aber die wichtigsten Elemente der Sponsorensystems, die zur Ausbeutung der ArbeiterInnen führen, bleiben bestehen: