In den letzten Tagen hat Amnesty mehrere Vorfälle von Minenexplosionen im schmalen Landstreifen, in dem die burmesische Unruheregion Rakhine an Bangladesh grenzt, analysiert. Gestützt auf Interviews mit AugenzeugInnen, auf der Konsultation von Waffenexperten und medizinischen Experten sowie auf der Analyse von Videoaufnahmen kommt die Menschenrechtsorganisation zum Schluss, dass die seit 1997 verbotenen Minen von der burmesischen Armee gezielt an den Übergängen gelegt werden, über die in den letzten Monaten und Wochen mehr als 290’000 Angehörige der in Myanmar verfolgten und diskriminierten Minderheit der Rohingya geflohen sind.
Der Einsatz von Antipersonenminen ist durch das so genannte Ottawa-Abkommen – einen völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot von Landminen – seit 1997 geächtet, weil sie Zivilpersonen und Soldaten unterschiedslos treffen. Myanmar gehört mit Nordkorea oder Syrien zu den wenigen Ländern, welche Antipersonenminen nach wie vor offen verwenden. Umso verwerflicher ist ihr Einsatz gegenüber Menschen, welche vor einer eigentlichen Verfolgungs- und Zerstörungskampagne in Rakhine fliehen. Wie bereits im Falle der unverhältnismässigen Militäroperationen negierte eine Sprecherin der Aussenministerin Aung San Su Kyi jegliche Verantwortung der burmesischen Armee.
Amnesty International fordert von dieser, die menschenverachtende Verminung von Grenzübergängen nach Bangladesh wie auch die gesamte Repressions- und Verfolgungskampagne umgehend zu beenden sowie der Uno, humanitären Organisation und insbesondere auch Minenräumungsspezialisten Zugang ins Gebiet zu gewähren. Zudem ruft Amnesty alle Länder auf, von Waffenlieferungen an die burmesische Armee abzusehen (so Israel oder Russland) sowie jegliche militärische Zusammenarbeit zu beenden (z.B. Australien).
Amnesty International hat eine weltweite Onlineaktion lanciert und fordert vom burmesischen Armeechef General Min Aung Hlaing, die Missbräuche und Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Militäroperationen unverzüglich zu beenden und Mitarbeitenden humanitärer Organisationen, der Uno und von NGOs sowie JournalistInnen und unabhängigen MenschenrechtsbeobachterInnen ungehinderten Zugang in die Region Rakhine zu gewähren.