Polen
Anklage gegen Menschenrechtsverteidigerinnen muss fallen gelassen werden
Drei Frauen stehen am 4. November vor Gericht, weil sie der «Beleidigung religiöser Gefühle» angeklagt sind. Amnesty International ist überzeugt, dass sie nur ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen haben und nicht verurteilt werden dürfen. Der Prozess gegen die Frauenaktivistinnen findet vor dem Hintergrund anhaltender Proteste gegen die Einschränkung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen statt.