Die weltweite Bewegung von Amnesty International setzt sich seit Jahrzehnten weltweit dafür ein, dass Militärdienstverweigerer die Möglichkeit haben, einen Ersatzdienst zu leisten. Dazu, wie ein solcher Zivildienst organisiert ist, äussern wir uns jedoch nur bei Aspekten, die für die Menschenrechte relevant sind.
Wie schon der 2018 in die Vernehmlassung gegebene und vom Parlament abgelehnte Entwurf, dessen Inhalt im Wesentlichen übernommen wird, zielt auch die vorliegende Änderung darauf ab, Zivildienstwillige durch verschiedene administrative Massnahmen abzuschrecken. Diese Massnahmen kommen zu den bereits bestehenden hinzu, die seit dem Ende der Gewissensprüfung im Jahr 2009 eingeführt wurden, um den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Diese zusätzlichen Hürden greifen in die Gedanken- und Glaubensfreiheit der Zivildienstwilligen ein. Amnesty International kann sich daher nur gegen diese Änderung aussprechen.
Amnesty hat bereits in zahlreichen früheren Stellungnahmen betont, dass die Dauer des Zivildienstes unter dem Gesichtspunkt der Achtung der Gedanken- und Glaubensfreiheit keinen strafenden Charakter haben darf. Diese Linie wird auch von zahlreichen internationalen Gremien vertreten, allen voran vom Ministerkomitee des Europarates.
Die geplante Änderung von Art. 8 Abs. 1 ZDG, die eine Mindestdauer des Zivildienstes von 150 Tagen vorsieht – unabhängig von der Anzahl der noch zu leistenden Wehrdiensttage – bedeutet in vielen Fällen eine Verlängerung des Dienstes weit über den angekündigten Faktor 1,5 hinaus und hat einen Straf- oder Abschreckungscharakter. Dies würde den Empfehlungen der Ständigen Kommission der Parlamentarischen Versammlung des Europarates widersprechen, wonach der Ersatzdienst «weder abschreckend noch strafend» sein darf. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat sich in seiner Bewertung einer russischen Regelung bereits kritisch zu einem Faktor 1,7 geäussert.
Amnesty International hält es für nicht vertretbar, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Rekrutenschule auf die Artikel 18 und 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Diskriminierungsverbot) verweist.
Da die Verlängerung der Zivildienstdauer im Mittelpunkt dieser Änderung des Zivildienstgesetzes steht, lehnt Amnesty International dieses insgesamt ab und unterstützt das Referendum.