Amnesty Schweiz setzt sich seit Jahrzehnten gegen Waffenexporte in Staaten ein, die Menschenrechtsverletzungen begehen, so 2012, als die Petition «Keine Waffen für Gräueltaten und Missbrauch» mit mehr als 20'000 Unterschriften übergeben wurde. © Amnesty International
Amnesty Schweiz setzt sich seit Jahrzehnten gegen Waffenexporte in Staaten ein, die Menschenrechtsverletzungen begehen, so 2012, als die Petition «Keine Waffen für Gräueltaten und Missbrauch» mit mehr als 20'000 Unterschriften übergeben wurde. © Amnesty International
Schweiz

Amnesty Schweiz warnt vor gefährlicher Lockerung der Waffenexportregeln

Das Parlament berät in der Wintersession Vorschläge zur Lockerung der Kriegsmaterialexporte. Amnesty International Schweiz kritisiert diese Pläne scharf: Sie untergraben den bestehenden Menschenrechtsschutz und öffnen Tür und Tor für Waffenlieferungen an Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen.

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«Die vorgeschlagenen Änderungen können dazu führen, dass Schweizer Waffen in die Hände von Unrechtsstaaten oder bewaffneten Gruppen gelangen, die Kriegsverbrechen begehen», sagt Patrick Walder, Kampagnenkoordinator bei Amnesty International Schweiz. «Der Bundesrat darf keinen Freipass dafür erhalten, den Menschenrechtschutz bei den Waffenexporten auszuhebeln.»

Die geplanten Anpassungen (Geschäft des Bundesrats 25.024) sehen unter anderem vor:

  • Abschaffung der verpflichtenden Nichtwiederausfuhr-Erklärung – damit steigt das Risiko, dass Schweizer Waffen weitergeleitet werden und bei Staaten oder bewaffneten Gruppen landen, die Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen begehen.
  • Abweichungskompetenz für den Bundesrat – vage formulierte «ausserordentliche Umstände» und «Wahrung sicherheitspolitischer Interessen» sollen genügen, um die Bewilligungskriterien, darunter der Menschenrechtsschutz, zu umgehen; Schweizer Waffen könnten dann selbst an Länder geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

Amnesty Schweiz fordert das Parlament auf, diese gefährlichen Änderungen abzulehnen und den bestehenden Schutz für Menschenrechte zu bewahren.

Bei der Regelung der Kriegsmaterialexporte ist die Schweiz gebunden durch den Arms Trade Treaty (ATT), den sie 2014 ratifiziert hat. Das Abkommen verlangt von den Staaten vor jeder Genehmigung eines Waffenexportes eine Risikoabschätzung: Die Ausfuhr darf nicht genehmigt werden, wenn ein grosses Risiko besteht, dass die Waffen zur Begehung von Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Ausnahmen für diese Verpflichtung – sei es für verbündete Staaten oder durch eine Abweichungskompetenz der Regierung – sind im ATT nicht vorgesehen. 

Medienmitteilung 1. Dezember 2025, London/Bern – Medienkontakt