Demonstrant*innen während der spontanen, friedlichen Demonstration in Genf vom 2. Oktober 2025 © Amnesty International
Demonstrant*innen während der spontanen, friedlichen Demonstration in Genf vom 2. Oktober 2025 © Amnesty International
Schweiz

Amnesty verurteilt Polizeieinsatz gegen Demonstrant*innen in Genf

Amnesty Schweiz verurteilt das Vorgehen der Polizei bei einer spontanen friedlichen Demonstration vom 2. Oktober in Genf. Laut mehr als fünfzig Zeugenaussagen hat die Polizei rechtswidrig und unnötig Gewalt angewendet – darunter der unbegründete Einsatz von Schlagstöcken, Tränengas, Gummigeschossen und Blockaden, ohne Kommunikation oder hörbare Warnung. Dieser Polizeieinsatz gefährdete sowohl die Demonstrant*innen also auch unbeteiligte Passant*innen. Das völkerrechtswidrige Vorgehen diente offenbar nicht in erster Linie der Wahrung der öffentlichen Sicherheit, sondern der Bestrafung der Demonstrierenden.

Details

«Was am 2. Oktober passiert ist, zeigt exemplarisch, wie die Polizei bei einer spontanen friedlichen Demonstration nicht handeln sollte. Alles deutet darauf hin, dass diese Gewaltanwendung unrechtmässig, ungerechtfertigt und unnötig war», sagt Anita Goh, Kampagnenverantwortliche für das Recht auf Protest bei Amnesty Schweiz.

«Was am Bahnhof passiert ist, ist völlig unverständlich: Das Abfeuern von Dutzenden von Tränengasgranaten in einem geschlossenen und belebten Gebäude, in dem sich die Menschen nicht in Sicherheit bringen können, gefährdet die Bevölkerung unmittelbar.»  Anita Goh, Kampagnenverantwortliche für das Recht auf Protest bei Amnesty Schweiz

Den gesammelten Zeugenaussagen zufolge zeigen die Bilder, die von Medien verbreitet wurden und Graffitis oder die Besetzung von Bahngleisen zeigen, nur vereinzelte Vorfälle, die sich ereigneten, nachdem mehr als 3000 friedliche Demonstrant*innen über eine Stunde lang Tränengas ausgesetzt waren; zunächst auf der Mont-Blanc-Brücke und dann beim Versuch, zum Ausgangspunkt des Umzugs oder zum Bahnhof zurückzukehren. Sie spiegeln in keiner Weise die allgemeine Stimmung des Umzugs wider, der trotz verschiedener Polizeiblockaden und des massiven Einsatzes von Tränengas ruhig und friedlich blieb.

Eine friedliche Demonstration ohne Grund blockiert

Am 2. Oktober 2025 versammelten sich spontan mehr als 3000 Menschen in Genf, um ihre Solidarität mit der Gaza Flotilla zu bekunden, die am Vortag von den israelischen Behörden abgefangen worden war und an Bord mehrere Schweizer Staatsangehörige hatte.

Der Zug startete am Place Lise-Girardin und versammelte ein breites und friedliches Publikum: Familien, Kinder – teilweise in Kinderwagen –, ältere Menschen und junge Aktivist*innen in einer ruhigen und generationsübergreifenden Atmosphäre. Vor der Ankunft auf der Mont-Blanc-Brücke kam es zu einigen kleineren Zwischenfällen (brennende Reifen, Graffiti, Feuerwerkskörper), die jedoch weder zu Verletzungen noch zu einem Polizeieinsatz führten.

Laut den eingeholten Zeug*innenberichten habe sich die Situation erst geändert,, als der Demonstrationszug die Mont-Blanc-Brücke erreichte: Ein grosses Polizeiaufgebot blockierte plötzlich den Weiterzug, ohne den Demonstrant*innen eine Mitteilung oder Erklärung zu geben. Die Polizei begründete ihr Vorgehen anschliessend mit der Anwesenheit angeblicher «Black Blocs». Es gibt jedoch keine Zeugenaussagen, die auf gewalttätige Handlungen vor dem ersten Polizeieinsatz hinweisen; lediglich einige vereinzelte Wurfgegenstände wurden gemeldet, doch diese seien erst nach dem ersten Polizeieinsatz geworfen worden.

«Die blosse Tatsache, dass man schwarz gekleidet ist oder sein Gesicht schützt, kann nicht mit gewalttätigem Verhalten gleichgesetzt werden. Selbst wenn sich eine Minderheit der Personen aggressiv verhalten hätte, hätte dies keine flächendeckende Gewalt dargestellt und keine massive und wahllose polizeiliche Gewaltanwendung gerechtfertigt», sagte Anita Goh.

Amnesty Schweiz kommt zum Schluss, dass die Sperrung der Brücke keinem legitimen Ziel der öffentlichen Sicherheit diente. Es handelte sich um eine willkürliche Massnahme, die gegen internationale Verpflichtungen verstösst. Darüber hinaus wurde laut mehreren Zeugenaussagen keine Aufforderung zur Auflösung der Versammlung gehört: Lediglich die Sirene des Wasserwerfers ertönte, was keinesfalls als gültige Warnung vor dem Einsatz von Gewalt angesehen werden kann.

Die Blockade der Brücke in Verbindung mit dem Einsatz von Waffen in einem Bereich, in dem die Mehrheit der Demonstrant*innen nicht klar erkennen konnte, was an der Spitze des Zuges vor sich ging, und in dem es fast unmöglich war, dem Tränengas zu entkommen, führte zu einer unnötigen Eskalation der Spannungen. Dies steht im Widerspruch zu dem, wie die Behörden unter solchen Umständen handeln sollten: Sie müssen dafür sorgen, dass eine Demonstration unter den bestmöglichen Bedingungen stattfinden kann, und vorrangig auf Kommunikation, Beruhigung und Deeskalation setzen.

Nach den Aussagen von Zeug*innen, die von Amnesty befragt wurden, herrschten unter den Demonstrant*innen auf der Brücke Panik. Der Einsatz von Tränengas in einem engen und dicht besetzten Raum schuf eine reale Gefahr, erdrückt zu werden. Zeug*innen berichten von Szenen, in denen Menschen desorientiert waren, nach Luft schnappten und Angst hatten zu ersticken. Es waren die Demonstrant*innen selbst, die eine Tragödie verhinderten: Die Menschen an der Spitze des Zuges riefen zur Ruhe auf und organisierten die Umkehr der Menge, um eine Panikbewegung zu vermeiden.

Chaos in den angrenzenden Stadtvierteln

Fast drei Stunden lang folgten die Tränengaswolken aufeinander. Die Demonstrant*innen versuchten, sich in die angrenzenden Strassen zu zerstreuen – Rue du Mont-Blanc, Rue Chantepoulet, Quai des Bergues, Quai Wilson –, doch die Polizei soll zu verschiedenen Zeitpunkten mehrere Ausgänge gesperrt haben, während sie weiterhin Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschosse einsetzte, was zu weiteren Verletzungen und chaotischen Szenen führte.

Der Einsatz von Tränengas wurde dann auf den Bereich um den Bahnhof Cornavin – einschliesslich des Innenbereichs des Gebäudes und der Gleise – sowie auf das Viertel Les Grottes, die Rue du Mont-Blanc und die Rue des Alpes ausgeweitet. Der Vorfall im McDonald's ereignete sich zu diesem Zeitpunkt, zwei Stunden nachdem das Tränengas auf der Mont-Blanc-Brücke eingesetzt worden war.

Auch in diesen Stadtvierteln wurde der Einsatz von Gummigeschossen gemeldet, darunter auch gegen Passant*innen, die einfach nur nach Hause wollten, und gegen Menschen, die auf Terrassen sassen. Zeugenaussagen zufolge mussten sich die Demonstrant*innen gegenseitig helfen, um den von diesem massiven Einsatz von Gewalt Betroffenen zu helfen: Sie verteilten Kochsalzlösung, Lutschtabletten und Wasser gegen die durch das Tränengas verursachten Verbrennungen und riefen zur Ruhe auf.

«Was am Bahnhof passiert ist, ist völlig unverständlich: Das Abfeuern von Dutzenden von Tränengasgranaten in einem geschlossenen und belebten Gebäude, in dem sich die Menschen nicht in Sicherheit bringen können, gefährdet die Bevölkerung unmittelbar. Es handelt sich um eine unnötige, unrechtmässige und jeder Logik der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung widersprechende Gewaltanwendung», kritisiert Anita Goh.

Es sei daran erinnert, dass die von der Polizei öffentlich angeführten Gründe einen solchen Einsatz von Gewalt in keinem Fall rechtfertigen können:

  • Nach internationalen Menschenrechtsstandards dürfen Tränengas und Wasserwerfer aufgrund ihrer wahllosen Wirkung nur bei allgemeiner Gewalt gegen Personen eingesetzt werden, und zwar nur dann, wenn diese Gewalt nicht durch gezielte Massnahmen gegen die betroffenen Personen eingedämmt werden kann. Weder Sachbeschädigungen noch vereinzelte Gewalttaten rechtfertigen den Einsatz dieser Waffen – schon gar nicht in massiver, anhaltender und räumlich ausgedehnter Form, wie dies beobachtet wurde. Darüber hinaus dürfen diese Mittel nur zur Auflösung einer Menschenansammlung eingesetzt werden und ihr Einsatz muss eingestellt werden, sobald sich die Menge auflöst.
  • Tränengas darf niemals in geschlossenen oder halbgeschlossenen Räumen eingesetzt werden, in denen die Fluchtmöglichkeiten begrenzt sind. Das Einkaufszentrum des Bahnhofs Cornavin – ein belebter und geschlossener Ort – sowie die Bahnsteige und Ausgänge des Bahnhofs wurden jedoch ohne legitime Rechtfertigung mit Tränengas geflutet, obwohl sich dort viele Personen befanden, die nicht an der Demonstration beteiligt waren.
  • Angesichts der schweren Verletzungen, die sie verursachen können, dürfen Gummigeschosse nur gezielt gegen Personen eingesetzt werden, die schwere Gewalt gegen andere Personen ausüben. Sie dürfen unter keinen Umständen zur Auflösung einer Menschenmenge oder gegen Personen eingesetzt werden, die lediglich Sachschäden verursachen oder zu fliehen versuchen.
Eine durch das Völkerrecht geschützte Versammlung

Entgegen den Behauptungen der Behörden kann das Fehlen einer Bewilligung weder die Blockade noch die Auflösung einer friedlichen Demonstration rechtfertigen. In Genf verstösst das geltende  Bewilligungsregeme, das einen Antrag 30 Tage im Voraus verlangt, gegen das Völkerrecht: Jede friedliche Versammlung, die innerhalb einer kürzeren Frist organisiert wird, muss als spontan und somit geschützt betrachtet werden.

«Das Fehlen einer Bewilligung kann kein Grund für die Blockade oder Auflösung einer friedlichen Demonstration sein. Die Behörden sind verpflichtet, solche Versammlungen zu schützen und zu erleichtern, nicht ihre Teilnehmer*innen zu bestrafen», erinnert Anita Goh.

Amnesty International Schweiz fordert eine sofortige, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Polizeieinsätze vom 2. Oktober. Sie ruft die Behörden dazu auf, gemäss ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen friedliche Demonstrationen zu schützen und zu erleichtern, die Sicherheit der Teilnehmenden und der Öffentlichkeit zu gewährleisten und jede grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu verhindern.

Medienmitteilung 10. Oktober 2025, Genf/Bern – Medienkontakt