Schweiz: Sondersession Asylpraxis Afghanistan
Asyl für afghanische Frauen darf nicht in Frage gestellt werden
Im Sommer 2023 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, dass afghanische Frauen und Mädchen aufgrund der systematischen Verfolgung in Afghanistan Anrecht auf Asyl haben. Diese Praxis, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November bestätigt wurde, wird durch parlamentarische Vorstösse in Frage gestellt. Diese werden in einer Sondersession im Parlament diskutiert. Amnesty International empfiehlt dringend, die Motionen abzulehnen und an der Praxis des SEM gegenüber Afghan*innen festzuhalten.