Das Staatssekretariat für Migration SEM - hier das Hauptgebäude in Bern - hat Asylverfahren- und entscheide für Geflüchtete aus Syrien sistiert. © Yesuitus2001/ wikicommons
Das Staatssekretariat für Migration SEM - hier das Hauptgebäude in Bern - hat Asylverfahren- und entscheide für Geflüchtete aus Syrien sistiert. © Yesuitus2001/ wikicommons
Schweiz − Syrien

Asylverfahren für Geflüchtete aus Syrien dürfen nicht sistiert werden

Das Staatssekretariat für Migration SEM hat Asylverfahren- und entscheide für Geflüchtete aus Syrien auf unbekannte Zeit sistiert. Damit folgt die Schweiz dem bedenklichen Beispiel Deutschlands, Österreichs und weiterer europäischer Länder, die zuvor ähnliche Massnahmen bekannt gegeben hatten. Amnesty International Schweiz kritisiert diesen Entscheid.

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