Informelle Lager an der ungarisch-serbischen Grenze, August 2016 © Amnesty International
Informelle Lager an der ungarisch-serbischen Grenze, August 2016 © Amnesty International
Entscheid Bundesverwaltungsgericht

Dublin-Rückführungen nach Ungarn vorerst gestoppt

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) darf Asylsuchende vorderhand nicht mehr gestützt auf die Dublin-Verordnung nach Ungarn zurückschicken. Das Bundesverwaltungsgericht hat über 200 hängige Beschwerden gegen eine Überstellung gutgeheissen. Amnesty begrüsst das Urteil und fordert, dass die Schweiz nun rasch auf die Gesuche eintritt.

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