Entscheid Bundesverwaltungsgericht
Dublin-Rückführungen nach Ungarn vorerst gestoppt
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) darf Asylsuchende vorderhand nicht mehr gestützt auf die Dublin-Verordnung nach Ungarn zurückschicken. Das Bundesverwaltungsgericht hat über 200 hängige Beschwerden gegen eine Überstellung gutgeheissen. Amnesty begrüsst das Urteil und fordert, dass die Schweiz nun rasch auf die Gesuche eintritt.