Kritik am Vorgehen der Polizei
1 - Mängel in der Kommunikation
2 - Anhaltende Einkesselung von Hunderten Demonstrierenden
3 - Verletzungen und psychologische Folgen
Verletzte Passant*innen
Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung
Anwendbare völkerrechtliche Standards
Dialog mit der Polizei und den Berner Behörden
«Auch wenn eine Gruppe von Personen erhebliche Sachschäden verursacht hat, war die Reaktion der Polizei von schwerwiegenden Fehlern geprägt: Gummigeschosse wurden in Kopfhöhe abgefeuert, friedliche Demonstrant*innen und Passant*innen wurden gefährdet und verletzt. Hunderte von Menschen wurden in einer dichten Menschenmenge umzingelt, Wasserwerfern, Tränengas und Gummigeschossen ausgesetzt und hatten keine Möglichkeit zu fliehen. Die Zeug*innenaussagen zeigen, wie unverhältnismässig und gefährlich der Einsatz von Gewalt durch die Polizei war», erklärt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz.
Ein Team von Beobachter*innen von Amnesty Schweiz war bei der Demonstration am 11. Oktober in Bern anwesend. Die Feststellungen der Organisation basieren auf ihren direkten Beobachtungen und vor Ort gesammelten und ausgewerteten Informationen – darunter auch verifiziertes Videomaterial. Sie stützen sich ausserdem auf 180 Zeug*innenaussagen und Interviews (davon 105 Zeug*innenaussagen zur Einkesselung in der Schauplatzgasse) mit Demonstrierenden und Passant*innen sowie auf die Aussagen von freiwilligen Rettungskräften und auf Antworten der Kantonspolizei auf die Fragen der Organisation.
Personen, die bei einer Demonstration Gewalttaten gegen Menschen oder Handlungen, die schwere Sachschäden verursachen, begehen, sind nicht durch das Recht auf friedliche Versammlung geschützt. Daher können sie vorübergehend festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden, sofern ihr Recht auf ein faires Verfahren uneingeschränkt gewahrt bleibt und die gegen sie erhobenen Anklagen nicht unverhältnismässig sind.
Amnesty Schweiz verurteilt nachdrücklich jede Anstiftung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt, die während dieser Demonstration geäussert worden sein könnte. Es ist Aufgabe der Behörden, diese Handlungen gegebenenfalls zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Verstösse einzelner Personen rechtfertigen jedoch keine polizeiliche Reaktion, die sich gegen die gesamte Demonstration richtet. Amnesty International erinnert daran, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung die Menschenrechte achten muss und dass die Anwendung von Gewalt im Einklang mit internationalen Normen und Standards stehen muss.
Die Demonstration, an der Schätzungen zufolge zwischen 5000 und 8000 Menschen teilnahmen, war sehr vielfältig: Teilnehmer*innen aus verschiedenen Regionen der Schweiz, darunter Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, versammelten sich am 11. Oktober friedlich auf dem Bahnhofsplatz.
Der Aufruf zur Demonstration, der in den sozialen Netzwerken verbreitet worden war, forderte die Teilnehmenden auf, «auf die Strasse zu gehen», ohne jedoch eine klare Route anzugeben. Als sich der Kopf des Zuges in Richtung Kirchenfeldbrücke bewegen wollte, errichtete die Polizei eine Sperre und blockierte den Zugang zur Amtshausgasse mit der Begründung, dass nur eine statische Kundgebung auf dem Bundesplatz erlaubt sei. Als eine Gruppe von etwa 300 Personen versuchte, diese Polizeisperre zu durchbrechen und Flaschen, Feuerwerkskörper, Dachziegel sowie mit Wasser und Farbe gefüllte Ballons warf, setzte die Polizei Wasserwerfer und von oben abgefeuerte Gummigeschosse ein, um sie daran zu hindern. In der Folge kam es zu erheblichen Sachschäden, insbesondere an Bankfilialen.
Nach diesen Ereignissen forderte die Polizei gegen 17 Uhr den Demonstrationszug auf, zum Bahnhof zurückzukehren, zunächst lautete die Aufforderung sich über die Schauplatzgasse zu bewegen, später dann über die ursprünglich benutzte Route (Spitalgasse). Viele Demonstrant*innen folgten der ersten Anweisung und begaben sich Richtung Schauplatzgasse. Als sie sich in der Strasse befanden, wurde der Zugang zum Bahnhof plötzlich ohne klare Vorankündigung durch einen Polizeikordon blockiert. Gleichzeitig griffen Einheiten aus der Gurtengasse ein und trieben einen Keil in die Demonstration.
Mehrere hundert Personen, darunter viele friedliche Demonstrant*innen, waren somit in der Schauplatzgasse eingeschlossen. Die Seitenstrassen, insbesondere das Storchengässchen, waren ebenfalls gesperrt, sodass kein Ausweg möglich war. Polizist*innen schlugen mit Schlagstöcken auf eine Gruppe ein, die sich hinter einem Banner befand.
Zur gleichen Zeit warf eine kleine Gruppe, die sich ausserhalb der Einkesselung auf der anderen Seite der Polizeisperre befand, verschiedene Gegenstände auf die Polizei. Mehrere Personen errichteten in der Nähe des Restaurants Della Casa eine Barrikade aus Möbeln und Pflanzen. Die Auswertung von Videoaufnahmen ergab, dass am Rand der Barrikade, die an die Fassade des Restaurants grenzte, ein Feuer ausbrach, das schnell zu einer starken Rauchentwicklung führte.
Infolge dieses Vorfalls gelang es einem Teil der umzingelten Personen, aus der Einkesselung zu entkommen. Ein mit einem Wasserwerfer ausgestattetes Polizeifahrzeug fuhr durch die immer noch umzingelte Menschenmenge und löschte das Feuer in der Nähe des Restaurants. Die Auseinandersetzungen mit den Personen hinter der Barrikade gingen weiter, einige von ihnen warfen Feuerwerkskörper und Farbbomben und bewarfen die Polizeikette mit Dachziegeln, Mobiliar und Glasflaschen.
Während sich diese Ereignisse in der Schauplatzgasse abspielten, blieben mehrere Tausend weitere Teilnehmende friedlich auf dem Bundesplatz und dem Bärenplatz, ausserhalb der Auseinandersetzung und ohne direkten Kontakt zur Polizei. Diese Personen folgten den Anweisungen der Polizei, über die Spitalgasse zum Bahnhof zu gehen.
Zurück auf dem Bahnhofsplatz versammelte sich der Grossteil der Demonstrant*innen in der Mitte des Platzes. Der Zugang zur Schauplatzgasse blieb jedoch durch ein grosses Polizeiaufgebot und einen Wasserwerfer blockiert, und die Einkesselung wurde aufrechterhalten. Mehrfach wurden erneut Zwangsmittel wie Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschosse gegen Personen eingesetzt, die sich der Einkesselung von der Bahnhofsseite näherten, aber auch gegen Passant*innen und friedliche Demonstrant*innen.
Die Polizei gab an, mehr als 1100 Gummischrot, 320 «Safe Impact Rounds» mit Mehrfachwerfern, 25‘000 Liter Wasser (davon 12‘000 Liter mit Reizstoff versetzt) sowie Pfefferspray und Tränengas eingesetzt zu haben.
Zunächst verkündeten die Behörden über Lautsprecher, dass eine Demonstration auf dem Bundesplatz erlaubt sei. Nach Angaben der Kantonspolizei Bern bestand die Aufgabe der Polizei darin, die Demonstration auf dem Bundesplatz zu ermöglichen und zu tolerieren, solange sie friedlich blieb und keine grösseren Sachschäden verursacht wurden. Die Organisator*innen hätten jeden Dialog vor und während der Demonstration abgelehnt. Nach Angaben der Polizei verhinderte diese mangelnde Bereitschaft zum Dialog jede konstruktive Koordination.
Amnesty International stellte jedoch erhebliche Mängel in der operativen Kommunikation und Koordination zwischen der Polizei und den Teilnehmenden fest. Die Durchsagen auf Deutsch und Französisch waren nur für Personen hörbar, die sich direkt auf dem Bundesplatz befanden. Laut 17 Zeug*innen waren diese Durchsagen für einen Grossteil der Demonstrant*innen unverständlich, insbesondere für diejenigen, die sich weit hinten auf dem Bärenplatz befanden. Die Verwirrung wurde durch widersprüchliche Anweisungen noch verstärkt, die von 28 Zeug*innen bestätigt wurden: In einer ersten Durchsage wurden die Anwesenden aufgefordert, den Bundesplatz über die Schauplatzgasse in Richtung Bahnhof zu verlassen, in einer späteren Anweisung wurden sie dann aufgefordert, über die Spitalgasse dorthin zu gehen.
Als eine Gruppe von Menschen versuchte, in die verbarrikadierte Amtshausgasse vorzudringen, erklärte die Polizei, dass die Demonstration nur auf dem Bundesplatz erlaubt sei, aber kein Umzug stattfinden dürfe. Laut Videos, die Amnesty International gesehen hat, näherten sich etwa 300 Personen der Barrikade und warfen mit Wasser und Farbe gefüllte Ballons, Feuerwerkskörper, Ziegelsteine und Flaschen auf die Polizei. Die Polizei setzte daraufhin Wasserwerfer ein und schoss mit Gummigeschossen auf Kopfhöhe – eine Methode, die den internationalen Standards für den Einsatz dieser Waffen widerspricht, da sie schwere Verletzungen verursachen kann. Kurz darauf verursachten Einzelpersonen erhebliche Sachschäden.
Gegen 17 Uhr forderte die Polizei «unbeteiligte Personen» auf, den Bundesplatz zu verlassen. Als der Demonstrationszug den Anweisungen der Polizei folgte und sich über die Schauplatzgasse in Richtung Bahnhof bewegte, wurde der Zugang zu diesem plötzlich durch eine Polizeikette blockiert. Kurz darauf wurden die ersten Reihen der Demonstrant*innen mit Wasserwerfern, Tränengas und Gummigeschossen angegriffen. Gleichzeitig trieben Polizeieinheiten aus der Gurtengasse einen Keil in die Menschenmenge und verhinderten jeden Ausweg, auch über die Seitengassen (Storchengässchen). Hunderte von Menschen waren somit in einer Falle gefangen, einige wurden gefährlich gegen Schaufenster gedrückt und wiederholt mit Wasser, Tränengas, Pfefferspray, Schlagstöcken und Gummigeschossen attackiert. Die Berner Polizei gab an, Warnungen über Lautsprecher sowie durch die vor Ort anwesenden Beamt*innen ausgesprochen zu haben. Viele Menschen gaben jedoch an, von dem massiven Einsatz von Zwangsmitteln durch die Polizei überrascht worden zu sein und zuvor keine klare Warnung gehört zu haben.
Mina* berichtete Amnesty International: «Kurz vor 17 Uhr verkündete die Polizei, dass alle Personen, die die Demonstration verlassen wollten, die Schauplatzgasse nehmen sollten. Diejenigen, die sich entschieden zu bleiben, würden sich einem erhöhten Verletzungsrisiko aussetzen. (...) Einige Minuten nach dieser Ankündigung machte ich mich zusammen mit vielen anderen Demonstrant*innen auf den Weg, um die Demonstration über die Schauplatzgasse zu verlassen, wie es die Polizei verlangt hatte. Hätte sie diesen Weg nicht als offiziellen‚ sicheren Ausgang bezeichnet, hätte ich einen anderen Weg gewählt, der weiter von der Menschenmenge entfernt war.»
Nach Angaben der Polizei wurde der Demonstrationszug, der sich auf dem Bundesplatz formierte, von einer Gruppierung angeführt, die vorgängig gewalttätig war und mehrere Fronttransparente mitführte. Nach den Angriffen auf Polizeibeamt*innen in der Amtshausgasse und den Sachschäden auf dem Bundesplatz sollten die überwiegend maskierten Teilnehmer*innen, die von der Polizei als «gewalttätig» eingestuft wurden, vom Rest des Zuges isoliert und anschliessend einer Personenkontrolle unterzogen werden. Nach Angaben der Polizei sollte diese Taktik den anderen Demonstrant*innen eine Weiterführung der Platzkundgebung auf dem Bundesplatz ermöglichen.
Allerdings gaben mindestens 47 Personen, die von Amnesty International befragt wurden, ausdrücklich an, dass sie keiner organisierten Gruppe angehörten und sich friedlich verhielten. 31 Personen gaben an, dass sich auch ältere Menschen, Familien mit Kindern, schwangere Frauen und Menschen mit Gesundheitsproblemen im Kessel befanden.
Viele Menschen berichteten, dass sie sich in einer dichten und kompakten Menschenmenge befanden, aus der es kein Entkommen gab. Trotz ihrer wiederholten Gesten, um zu zeigen, dass sie friedlich waren – viele hätten ihre Hände erhoben, um zu signalisieren, dass sie keine Gewalt ausübten – setzten die Ordnungskräfte gemäss Aussagen Dutzender Zeug*innen weiterhin Wasserwerfer, Tränengas, Pfefferspray, Schlagstöcke und Gummigeschosse ein. Einige Personen hätten versucht, Türen zu öffnen oder Schaufenster zu zerschlagen, um dem Kessel zu entkommen, seien jedoch von anderen Teilnehmer*innen zurückgehalten worden, die befürchteten, verletzt zu werden oder dass die Polizei ihren Fluchtversuch als Vorwand für weitere Gewaltanwendung nutzen könnte.
Personen, die Tränengas ausgesetzt waren, berichteten von Augen- und Atemwegsreizungen. Sie beschrieben auch Angst, Panik und das Gefühl, gefangen zu sein. Laut Zeug*innenaussagen milderten Wasserwerfer vorübergehend die Wirkung von Pfefferspray und Tränengas, aber die anhaltende Bedrohung durch die Polizei sorgte weiterhin für Panik. Die Einkesselung erstreckte sich über eine Fläche von etwa 400 m², auf der sich mehr als 500 Personen befanden.
«Mittel wie Tränengas oder Wasserwerfer dienen dazu, eine Menschenmenge in Situationen allgemeiner Gewalt aufzulösen, die mit weniger gefährlichen Mitteln nicht unter Kontrolle gebracht werden können. In diesem Fall wurde die Menschenmenge jedoch physisch daran gehindert, sich aufzulösen. Darüber hinaus ist der wiederholte Einsatz von Wasserwerfern gegen eine eingepferchte Menschenmenge bei kaltem Wetter nicht nur grausam und unnötig, sondern birgt auch ein echtes Risiko für schwere Unterkühlung. Der Einsatz dieser Waffen unter diesen Bedingungen kann unter keinen Umständen gerechtfertigt werden und stellt eine grundlegend unverhältnismässige Gewaltanwendung dar», sagt Alicia Giraudel.
Maria* beschrieb die Situation wie folgt: «Als der Demonstrationszug in die Schauplatzgasse einbog, wartete ich zunächst, um nicht an der Spitze zu sein, und folgte dann nach einigen Minuten. In der Gurtengasse gingen einige Personen mit Transparenten auf die Polizist*innen zu. Sobald sie sich näherten, schlug die Polizei mit Schilden und Schlagstöcken in die Menge. Andere und ich versuchten zu fliehen, aber wir gerieten in einen eingekesselten Bereich. Ich verlor den Kontakt zu meinen beiden Freundinnen. Die gegensätzlichen Bewegungen, ausgelöst durch die Vorstösse der Polizei, drängten die Menge zusammen und schränkten jede Bewegungsfreiheit ein. Ich musste mich mit den Ellbogen schützen, um atmen zu können, während das Tränengas die Luft unerträglich machte. Ich war nur wenige Meter vom Coop-Laden entfernt festgenagelt und konnte mich nicht bewegen, als mir Wasserstrahlen auf den Kopf spritzten. Wir sahen auch eine schwarze Rauchwolke in etwa zwanzig Metern Höhe aufsteigen, was die Anspannung noch verstärkte.»
Eine Frau in der 38. Schwangerschaftswoche und ihr Mann hielten sich bewusst am Rande des Umzugs auf. Auf Anweisung der Polizei begab sich das Paar in die Schauplatzgasse, wo es umzingelt wurde. Dank einer aufmerksamen Verkäuferin konnte die Frau zusammen mit einer älteren Frau in den geschlossenen Coop-Laden Coop eintreten. Die Frau berichtete: «Ich wurde mit dem Bauch gegen die Schaufensterscheibe des Coop-Ladens gedrückt. Es war unmöglich zu entkommen. Ich hatte ständig Angst, von der Polizei mit einem Schlagstock geschlagen, mit Gummigeschossen beschossen oder zu Boden geworfen zu werden. Ich wusste nicht, welche Auswirkungen das Tränengas auf mich und mein ungeborenes Kind haben könnte. Neben mir lag eine ca. 50-jährige Frau am Boden und wurde fast zertrampelt.»
Giada* berichtete: «Ein paar Minuten bevor wir eingekesselt wurden, sah ich neben mir ein etwa 10-jähriges Mädchen. Sie war mit ihrem Vater zusammen und hatte gerade eine Dosis Tränengas ins Gesicht bekommen.»
Die Einkesselung dauerte mehr als 10 Stunden – von etwa 17:30 Uhr bis 04:41 Uhr für einige Personen – und setzte mehrere Hundert Menschen, darunter auch schutzbedürftige Personen, strapaziösen Bedingungen aus: Kälte (es war etwa 7 °C), Mangel an Wasser, Nahrung und sanitären Einrichtungen.
43 Personen berichteten Amnesty International, dass sie im Kessel keinen Zugang zu Getränken und Nahrungsmitteln hatten. Verschiedene Zeug*innenaussagen berichteten übereinstimmend, dass Wasser erst nach Mitternacht verteilt wurde. Die Kantonspolizei teilte Amnesty International mit, dass sie schnell eine kostenlose Verteilung von Mineralwasser organisiert habe. Da jedoch einige PET-Flaschen als Wurfgeschosse gegen die Ordnungskräfte verwendet worden seien, seien sie im späteren Verlauf der Personenkontrolle nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgehändigt worden.
Die Kantonspolizei Bern erklärte, dass ein Teil der Teilnehmenden unmittelbar nach der Einkesselung ihre Kleidung verbrannt habe, um eine Identifizierung oder Beweissicherung zu erschweren. Sie hätten ihre eigenen Rettungsdecken verwendet und die von der Polizei angebotenen in den meisten Fällen abgelehnt. Mehrere Personen gaben jedoch an, dass ihnen keine Decken zur Verfügung gestellt worden seien und diese erst ab 2 Uhr morgens verteilt worden seien.
Schliesslich betonte die Polizei, dass die operative Durchführung einer Einkesselung sehr ressourcen- und zeitaufwendig sei. Um eine rechtlich verwertbare Dokumentation, insbesondere zur Identifizierung, zu gewährleisten, seien alle festgenommenen Personen in spezielle Räumlichkeiten gebracht worden, wo die Verfahren systematisch durchgeführt worden seien. Es sei eine Priorisierung vorgenommen worden, um die Dauer der Massnahme so weit wie möglich zu verkürzen. Die Aufhebung des Kessels und die Freilassung seien nach den erforderlichen Überprüfungen individuell erfolgt.
Etwa fünfzehn Personen gaben an, dass die Polizei in der Einkesselung keine offiziellen Informationen weitergegeben habe. Leon* erklärte: «Es gab keine Mitteilungen seitens der Polizei, die weiterhin die Forderungen nach Wasser, Decken und medizinischer Notfallhilfe ignorierte. Die Polizei schien vielmehr darauf aus zu sein, die Menge zu provozieren, machte abfällige Bemerkungen und verspottete die Demonstrant*innen.»
Matilda* berichtete: «Der Kommandant äusserte sich aggressiv. Irgendwann hatte eine Frau in meiner Nähe eine allergische Reaktion auf die von der Polizei eingesetzten Reizstoffe. Der Kommandant hielt daraufhin eine Wasserflasche in Richtung des Kessels; meine Freundin dachte, er würde sie der verletzten Frau geben wollen, und wollte sie greifen. Er antwortete ihr: ‚Das ist nicht für euch, ihr habt ja gerade schon Wasser abbekommen‘, und bezog sich dabei auf den Wasserwerfer. Als wir fragten, wann wir freigelassen würden, fügte er hinzu: ‚Ihr werdet sicherlich nicht freigelassen, bevor keine Züge mehr fahren.’»
Nicht weniger als 53 Personen gaben an, dass nur bestimmte Personen Zugang zu Toiletten im Kessel hatten. Mehrere Zeug*innenaussagen deuten darauf hin, dass der Zugang zu diesen Toiletten erst ab 23 Uhr gestattet war. Die eingekesselten Personen konnten sie also frühestens nach fünf Stunden Wartezeit benutzen. Nach Angaben von 19 Zeug*innen wurden Personen, die versuchten, die Baustellentoiletten zu benutzen, von der Polizei mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
Nach Angaben der Kantonspolizei Bern waren im Sperrgebiet vier mobile Toiletten aufgestellt worden. Diese konnten auf Anfrage genutzt werden, in der Regel vor der Überstellung in die Arrest- oder Warteräume. Eine Baustellentoilette befand sich ebenfalls innerhalb des Sperrbereichs und wurde hauptsächlich von den Demonstrationsteilnehmer*innen genutzt. Die Demonstrant*innen hätten diese Toiletten auf Anfrage und vor ihrer Überstellung zur Polizeistation benutzen können. Sie hätten jedoch vor allem eine bereits vor Ort vorhandene Baustellentoilette benutzt.
Anna* erklärte: «Auf meine Bitte hin, dass ich auf die Toilette muss, bekomme ich vom Polizisten die Antwort: ‚Dann musst du dich über den Gulli hocken.‘»
Leon* berichtete: «Der Polizist hat mir die Arme auf den Rücken gedreht und mich mit Handschellen gefesselt. Als ich ihn fragte, ob die Handschellen wirklich notwendig seien, zog er sie fester und antwortete lachend: ‚Ja.‘ Ich hatte Schmerzen und die Blutzufuhr in meine Hände war beeinträchtigt.»
Leon* sagte ausserdem: «Sie sagten, dass der Kessel der entspannte Teil des Abends gewesen sei und dass es ab diesem Zeitpunkt nur noch schlimmer werde. In sehr sarkastischem Ton sagten sie, dass sie uns einen schönen, entspannten Sonntag wünschen. Ich fasse diese Interaktion als sehr persönlich und unprofessionell auf.»
Jan* berichtete schliesslich: «Als ich gegen 4 Uhr morgens festgenommen wurde, riefen mir ein Polizist und sein Kollege zu: ‚Möge euch das Karma einholen und möget ihr alle mit 32 sterben‘, ‚dreckige linke Zecken‘, ‚ihr seid ja alle arbeitslos und ungebildet‘. Als ich mich weigerte, meine berufliche Situation anzugeben, warf mir der Polizist einen angewiderten Blick zu, sagte in demütigender Weise ‚arbeitslos‘ und schrieb es dann auf sein Formular.»
Nach der Einkesselung wurden alle Personen zur Polizeistation gebracht, einige von ihren Angehörigen getrennt, und mehrere Stunden lang in Zellen festgehalten, bevor sie freigelassen wurden, teilweise ohne Verhör. Nach Angaben der Polizei dauerten die Identitätskontrollen aufgrund der hohen Zahl der Festgenommenen durchschnittlich mehrere Stunden pro Person. Es seien Personen- und Effektendurchsuchungen durchgeführt worden. Die Identitäten seien festgestellt und, soweit möglich, überprüft worden. Es seien mündliche Verbote ausgesprochen worden, bis zum 12. Oktober 2025 um 24 Uhr an weiteren Demonstrationen auf dem Gebiet der Gemeinde Bern teilzunehmen.
Mehrere Personen berichteten, dass die Einkesselung nach und nach kontinuierlich verschärft worden sei. Carlo* erklärte, dass die Polizei zwischen 21 und 22 Uhr regelmässig versucht habe, etwa alle zwanzig Minuten mit Schlagstöcken und Pfefferspray gegen die Personen am Rand, die versuchten, Platz für die anderen zu schaffen, vorzustossen und den Kessel zu verkleinern.
Nach Aussagen von 22 Personen beleidigte oder verspottete die Polizei sie direkt. Louise* sagte: «Ich wurde festgenommen und auf der Polizeiwache Neufeld gebracht, wo bereits andere Genossinnen festgehalten wurden. Dort wurde ich transphob behandelt: Trotz mehrerer Hinweise auf meinen richtigen Vornamen wurde ich absichtlich mit meinem Deadname angesprochen. Ausserdem wurde ich gegen meinen Willen von zwei männlichen Beamten abgetastet und in eine Männerzelle gebracht.»
Margot* berichtete: «Meine Tochter und ich wurden gegen unseren Willen in den Kessel gelockt, als wir versuchten, den Demonstrationszug zu verlassen, um zum Bahnhof zu gelangen. Wir hatten ‚Glück‘ beim Warten: Wir wurden gegen 21 Uhr mit Handschellen gefesselt und in eine Zelle gebracht, was im Vergleich zu anderen sehr früh war. Nach einer Stunde in der Zelle wurde meine Tochter gegen 23 Uhr freigelassen. Ich, die ich nichts von ihr hörte, wurde gegen 1 Uhr freigelassen.»
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Arnold und Marthaler gegen die Schweiz, 2023) kann eine Einkesselung einen willkürlichen Freiheitsentzug darstellen. «Die Taktik der Einkesselung sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn sie zur Eindämmung gewalttätiger Personen unbedingt erforderlich ist, und nur als letztes Mittel, um die Auflösung einer gesamten Demonstration zu verhindern. Sie muss so kurz wie möglich angewendet werden. Personen, die nicht an Gewalttaten beteiligt sind, müssen das Gebiet jederzeit verlassen können, und alle müssen Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser, sanitären Einrichtungen und Schutz vor Witterungseinflüssen haben», bemerkt Alicia Giraudel.
Im vorliegenden Fall wurden diese Grundsätze nicht vollständig eingehalten. Die lange Dauer der Einkreisung sowie bestimmte Äusserungen und Verhaltensweisen der vor Ort anwesenden Polizist*innen erwecken den Eindruck, dass es sich eher um eine strafende Massnahme als um ein Vorgehen handelte, das ausschliesslich auf das legitime Ziel der Strafverfolgung ausgerichtet war. Darüber hinaus gaben 18 Personen ausdrücklich an, nicht über den Grund ihrer Festnahme informiert worden zu sein, obwohl einige von ihnen direkt danach gefragt hatten.
Die Kantonspolizei Bern gab an, dass18 Polizist*innen verletzt wurden und dass sich nur eine einzige verletzte Person unter den Demonstrant*innen gemeldet habe. Nach Auswertungen von Amnesty International, die auf Gesprächen mit freiwilligen Rettungskräften basieren, wurden mindestens 326 Personen von Street Medics wegen Verletzungen behandelt – darunter 18 wegen Kopfverletzungen und 3 wegen Augenverletzungen.
Den gesammelten Zeug*innenaussagen zufolge wurden 25 Personen bei der Bildung des Kessels verletzt, hauptsächlich durch Gummigeschosse, darunter sieben am Kopf und vier im oberen Brustbereich oder am Hals. Darüber hinaus gaben 58 Personen an, gesehen zu haben, wie andere Personen im Kessel verletzt wurden, wobei sie vor allem Wunden und Schwellungen im Gesicht und an den Gliedmassen sowie Hautverbrennungen durch Reizgas erwähnten.
In 39 Fällen beobachteten Personen, dass die Polizei während der Bildung des Kessels auf Kopfhöhe und/oder aus nächster Nähe mit Gummischrot schoss. Mehrere Personen wurden durch Gummischrot am Kopf oder im Gesicht verletzt. Drei junge Frauen gaben an, während der Einkesselung von Gummigeschossen getroffen worden zu sein, obwohl sie sich ihrer Aussage nach friedlich verhalten hätten. Eine von ihnen erlitt eine Gehirnerschütterung, nachdem sie am Kopf getroffen worden sei; die beiden anderen wurden am Ohr und an der Schulter verletzt. Ein Mann berichtete Amnesty International, dass er direkt neben dem Auge getroffen wurde, als er von der Menge gegen ein Schaufenster gedrückt wurde und die Orientierung verlor. Eine Zeugin gab an, dass drei ihrer Freunde bei der Einkesselung Kopfverletzungen erlitten hätten – einer musste genäht werden, ein anderer musste wegen einer Gehirnerschütterung seine Arbeit unterbrechen.
Den von Amnesty International gesammelten Zeug*innenaussagen zufolge wurden 18 Personen ausserhalb der Einkesselung durch Gummigeschosse verletzt, elf davon am Kopf oder Oberkörper. Ein Demonstrant, der sich mit seiner Partnerin auf dem Bahnhofsplatz mehr als 10 Meter von den Sicherheitskräften entfernt befand, wurde am Auge getroffen. Laut ärztlicher Diagnose verfügt er aufgrund eines Lochs in der Makula derzeit nur noch über etwa 50 % seines Sehvermögens. Es ist ungewiss, ob sich sein Sehvermögen wieder vollständig erholen wird. Sebastian*, Mitglied einer kleinen Trommelgruppe, befand sich auf den Tramgleisen, als er von einem Gummigeschoss getroffen wurde, das von der Polizei aus etwa vierzig Metern Entfernung abgefeuert worden war. Er stürzte zu Boden und verlor kurzzeitig die Orientierung.
Zwölf Personen gaben an, seit dem 11. Oktober unter Angstzuständen, Schlafstörungen und/oder psychologischen Problemen zu leiden. Helena* sagte: «In den Stunden danach standen wir noch unter Schock. Meine Tochter weinte bis spät in die Nacht. Diese Erfahrung hat uns zutiefst traumatisiert. Unser Vertrauen in die Polizei ist nachhaltig zerstört.»
Vierzig Zeug*innen berichteten von einem offenbar ungerechtfertigten Einsatz von Schlagstöcken. Ein Vater erzählte Amnesty, dass er mit seinen 11- und 15-jährigen Söhnen am Rande des Umzugs in der Schauplatzgasse stand, als die Polizei die Menge zurückdrängte. Um sich vor Wasser und Gummischrot zu schützen, suchten sie hinter einer Säule in der Nähe des Schaufensters des Kaufhauses Loeb Schutz. Als die Polizei näherkam, soll ein Beamter den Vater mehrmals mit seinem Schild in den Rücken gestossen haben, offenbar um ihn aus seinem Versteck zu treiben. Als er versuchte, seine Kinder weiter zu schützen, soll der Polizist schliesslich seinen Schlagstock auf sie gerichtet und ihn in den Bauch gestossen haben.
Eine Person berichtete Amnesty, dass sie gegen 17 Uhr an einem gewaltfreien Sit-in vor den Einsatzfahrzeugen auf dem Bundesplatz teilgenommen habe. Nach etwa zehn Minuten sei sie von Polizist*innen gewaltsam weggezogen und nach eigenen Angaben dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden, was von einem Arzt bestätigt wurde.
Mehrere Passant*innen wurden ebenfalls durch Geschosse verletzt. Mitarbeiter*innen von Amnesty International sahen, wie eine etwa 80-jährige Frau, die an einem Stock ging, beim Verlassen der Unterführung des Bahnhofs von einem Gummigeschoss am Bein getroffen wurde.
Ein anderer Passant berichtete Amnesty, dass er am Bahnhofseingang in der Neuengasse, wo sich zahlreiche andere Passant*innen befanden, darunter auch Kinder, von einem Projektil «das so gross war wie ein Squashball» getroffen worden sei.
Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, führen Polizei und Behörden derzeit verschiedene Nachbesprechungen durch und planen, dem Gemeinderat von Bern darüber Bericht zu erstatten. Wir begrüssen diese Initiative als einen ersten positiven Schritt. Allerdings entsprechen diese Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht den Anforderungen einer unabhängigen Untersuchung, wie sie in internationalen Standards definiert sind.
Amnesty International fordert eine unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchung des Polizeieinsatzes und der Entscheidungen vom 11. Oktober, einschliesslich der Untersuchung aller mutmasslichen Fälle rechtswidriger Gewaltanwendung. Diese Untersuchung muss gewährleisten, dass alle verantwortlichen Personen, auch innerhalb der Befehlsketten, für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie muss insbesondere folgende Punkte im Hinblick auf die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte der betroffenen Personen klären:
Bevor die Polizei Gewalt anwendet, muss sie eine Vorwarnung aussprechen, in der sie ihre Absicht bekundet, und den Personen ausreichend Zeit gibt, zu reagieren.
Darüber hinaus dürfen Waffen mit wahlloser Wirkung (wie Tränengas und Wasserwerfer) nur dann eingesetzt werden, wenn dies unbedingt notwendig und verhältnismässig ist, in Situationen allgemeiner Gewalt und nur dann, wenn es nicht mehr möglich ist, die Gewalt durch Massnahmen gegen die daran direkt beteiligten Personen einzudämmen.
Tränengas darf niemals direkt auf Personen abgefeuert werden und darf nur in offenen Räumen eingesetzt werden, in denen sich Personen frei bewegen können.
Wasserwerfer dürfen nur dann zur Auflösung von Demonstrationen eingesetzt werden, wenn dies rechtmässig, unbedingt notwendig und verhältnismässig ist, und zwar in Situationen allgemeiner Gewalt. Sie dürfen niemals eingesetzt werden, nur weil Demonstrierende einer Aufforderung zur Auflösung nicht nachkommen. Jeder Einsatz muss auf das unbedingt Notwendige beschränkt sein und darf erst nach einer klaren Warnung erfolgen, die den Personen genügend Zeit lässt, den erhaltenen Anweisungen Folge zu leisten.
Der Einsatz von Schlagstöcken – Waffen, die zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung anderer bestimmt sind – muss durch eine klare Warnung angekündigt werden und darf in keinem Fall zur Auflösung einer friedlichen Versammlung eingesetzt werden. «Schlagstockeinsätze», bei denen Polizist*innen Personen verfolgen, um alle Personen in ihrer Reichweite zu schlagen, stellen eine rechtswidrige Anwendung von Gewalt dar und müssen verboten werden. Schlagstöcke dürfen nur gezielt gegen gewalttätige Personen oder als Reaktion auf eine unmittelbare Gewaltandrohung eingesetzt werden.
Amnesty International fordert, den Einsatz von Gummigeschossen auf gezielte Einsätze zu beschränken, die ausschliesslich als Reaktion auf schwere Gewalttaten gegen einzelne Personen erfolgen dürfen. Die Organisation fordert ausserdem ein Verbot von Mehrfachgeschossen (Gummischrot) und erinnert daran, dass diese Projektile von Natur aus ungenau sind und schwere, sogar bleibende Verletzungen verursachen können.
Selbst wenn einzelne Personen Gewalt ausüben oder zu Hass aufrufen, bleibt eine Demonstration im Sinne des Völkerrechts friedlich. Diese Gewalttaten rechtfertigen in keinem Fall den wahllosen Einsatz von Gewalt gegen die Menge, geschweige denn gegen eingekesselte Personen. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gemäss der Schweizer Verfassung und den Schweizer Gesetzen ist die Schweiz verpflichtet, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, auch bei nicht genehmigten friedlichen Demonstrationen.
Jedes polizeiliche Eingreifen muss einem legitimen Ziel dienen, innerhalb der Grenzen von Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 11 der EMRK liegen und jederzeit den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit entsprechen.
«Die Vorgänge vom 11. Oktober machen deutlich, dass die Behörden Abschreckung vor Dialog gesetzt haben. Ein rechtsstaatliches Vorgehen erfordert jedoch Kommunikation, Deeskalation und Verhältnismässigkeit. Amnesty International fordert die Schweizer Behörden, einschliesslich der Berner Gemeindebehörden und der Kantonspolizei Bern, auf, aus diesem Vorfall Lehren zu ziehen und künftig sicherzustellen, dass alle Polizeieinsätze in vollem Umfang mit internationalen Standards und dem Völkerrecht im Einklang stehen», schliesst Alicia Giraudel.
Amnesty International Schweiz hat der Polizei Bern alle seine Feststellungen und Bedenken in einem spezifischen Gespräch sowie schriftlich vorgelegt. Die Organisation hat die Polizei gebeten, zu den dokumentierten Fakten und aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Berner Behörden haben am 24. November 2025 schriftlich geantwortet. Amnesty International begrüsst und schätzt diesen Dialog.
*Die Vornamen wurden geändert, um die Anonymität der Zeug*innen zu wahren.
Medienmitteilung 16. Dezember 2025, Bern – Medienkontakt