Schengen-Visa erlauben 90 Tage Aufenthalt und grenzüberschreitendes Reisen in den 29 Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens. Menschenrechtsverteidiger*innen (HRDs) aus aller Welt benötigen diese Visa, um an Austausch- und Weiterbildungsangeboten in den Unterzeichnerstaaten teilnehmen zu können oder um temporär vor Risiken und persönlichen Gefahren im Heimatland geschützt zu sein. Nur mit diesem Schutz können Gefährdete die eigene Menschenrechtsarbeit in Sicherheit weiterführen.
«Der neue Bericht deckt auf, wie koloniale Hierarchien bis heute fortbestehen und Menschenrechtsverteidiger*innen aufgrund ihrer Herkunft marginalisieren.» Erika Guevara Rosas, Leiterin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International
In der Praxis der Visa-Vergabe werden aber nicht alle Menschenrechtsverteidiger*innen gleichbehandelt: Für 104 Länder zumeist aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten gelten Restriktionen bei der Visavergabe, überproportional betroffen sind rassifizierte Gruppen wie Schwarze, Asiat*innen und Muslime. Darunter fallen insbesondere auch Frauen, junge Aktivist*innen und Menschen mit Behinderungen. Zu den Einschränkungen bei der Vergabe gehören:
«Die Visapolitik der Schengen-Staaten ist von einem systemischen Rassismus geprägt. Der neue Bericht deckt auf, wie koloniale Hierarchien bis heute fortbestehen und Menschenrechtsverteidiger*innen aufgrund ihrer Herkunft marginalisieren», kritisiert Erika Guevara Rosas, Leiterin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International, die aktuelle Vergabepraxis.
Obwohl Genf ein globales Zentrum für Menschenrechte und Sitz zahlreicher Uno-Organisationen ist, bietet die Schweiz keine spezifischen oder erleichterten Visaverfahren für Menschenrechtsverteidiger*innen an.
Trotz nationaler Leitlinien, die die Bedeutung von Visa und den möglichen Schutz durch humanitäre Visa anerkennen, müssen HRDs das reguläre, oft bürokratische Schengen-Verfahren durchlaufen – mit weitreichenden Folgen für ihre Teilnahme an Uno-Verhandlungen und internationalen Treffen. Organisationen in Genf berichten von zunehmenden Schwierigkeiten, insbesondere für afrikanische HRDs, deren Anträge verzögert oder abgelehnt werden.
Besonders problematisch ist, dass die Schweiz in vielen Herkunftsländern von HRDs keine diplomatische Vertretung hat, was das Verfahren zusätzlich erschwert. Amnesty International fordert die Schweiz auf, spezielle und beschleunigte Visaverfahren für Menschenrechtsverteidiger*innen einzuführen, um ihre Teilnahme an internationalen Foren zu gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat das Problem offenbar erkannt: Bereits im Juni 2024 veröffentlichte sie ein aktualisiertes Visa-Handbuch, dass Leitlinien und Empfehlungen bereithält, wie Visumsanträge von Menschenrechtsverteidiger*innen erleichtert werden können.
Amnesty International fordert die Länder des Schengen-Raums dazu auf, die Empfehlungen des Handbuchs unverzüglich umzusetzen und Sorge dafür zu tragen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen besser geschützt werden. Dazu gehört ein vereinfachtes Visumverfahren, die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen und die Ausstellung von Langzeitvisa für mehrfache Einreisen.
Medienmitteilung 30. Oktober 2025, London/Bern – Medienkontakt