Proteste von Student*innen an Schweizer Hochschulen und Universitäten – insbesondere im Kontext der Solidarität mit den Menschen in Gaza – wurden im vergangenen Jahr wiederholt mit Polizeieinsätzen, Räumungen, Androhung von Disziplinarverfahren und strafrechtlicher Verfolgung beantwortet. Anstatt ein Umfeld zu schaffen, das Austausch und kritische Debatten fördert, haben die Hochschulleitungen oftmals versucht, diese Stimmen zum Schweigen zu bringen.
«Student*in zu sein bedeutet nicht, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit an der Türschwelle zur Universität ablegen zu müssen». Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz
Am 7. und 31. Mai 2024 versammelten sich zwischen 60 und 100 Personen, überwiegend Student*innen, zu friedlichen Sitzstreiks in der Haupthalle der ETH Zürich. Nach weniger als zwei Stunden wurden die Versammlungen jeweils von der Polizei aufgelöst. Einige der Beteiligten müssen sich nun am 26. August und 17. September vor dem Bezirksgericht Zürich wegen unbewilligter Demonstration und Hausfriedensbruch verantworten.
«Hochschulen sind zentrale Orte des Lernens und kritischen Denkens. Wer dort friedlich demonstriert, darf nicht mit Repression, Einschüchterung oder Strafverfolgung konfrontiert werden», sagt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz. «Student*in zu sein bedeutet nicht, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit an der Türschwelle zur Universität ablegen zu müssen».
Alicia Giraudel erinnert daran: «Friedlich zu demonstrieren ist ein Menschenrecht, garantiert durch die Bundesverfassung sowie internationale Menschenrechtsabkommen, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Jede Institution, die öffentliche Aufgaben erfüllt – also auch Universitäten und Hochschulen – ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, zu achten und zu seiner Umsetzung beizutragen.»
«Nach Völkerrecht rechtfertigt das Versäumnis, eine Demonstration anzumelden oder bestimmte administrative Anforderungen zu erfüllen, keine Strafverfolgung oder unverhältnismässige Sanktionen.» Alicia Giraudel
Nach Völkerrecht rechtfertigt das Versäumnis, eine Demonstration anzumelden oder bestimmte administrative Anforderungen zu erfüllen, keine Strafverfolgung oder unverhältnismässige Sanktionen gegen Organisator*innen oder Teilnehmende friedlicher Versammlungen. Eine Meldepflicht darf nur dann durchgesetzt werden, wenn dies unbedingt notwendig und verhältnismässig ist und einem legitimen Zweck dient.
Die akademische Freiheit ist ein Kernbestandteil des Rechts auf Bildung. Hochschulen müssen ein Umfeld schaffen, das die Meinungsvielfalt fördert. Die Proteste an der ETH Zürich prangerten die Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten an. Einige dieser Partnerschaften könnten die Institution in Menschenrechtsverletzungen verwickeln und gegen die in der Völkermordkonvention verankerte Verpflichtung zur Verhinderung eines Genozids verstossen. Das internationale Recht schützt das Recht, in Sicht- und Hörweite der Adressat*in einer Forderung zu demonstrieren.
«Kritik an der Politik der israelischen Regierung darf nicht mit Antisemitismus gleichgesetzt werden. Viel zu oft wird dieser Vorwurf als Vorwand benutzt, um legitime Kritik und Proteste zu unterdrücken. Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützt auch unbequeme oder kontroverse Ansichten, solange sie nicht zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufrufen. Nach den Amnesty International vorliegenden Informationen kann den Demonstrierenden an der ETH Zürich kein solches Verhalten zugeschrieben werden», so Alicia Giraudel.
«Das Recht, friedlich gegen Menschenrechtsverletzungen wie den Völkermord in Gaza eintreten zu dürfen, ist ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaats», sagt Alicia Giraudel.
Im mehreren Schweizer Hochschulen fanden im vergangenen Jahr Proteste gegen den Krieg in Gaza statt. An der ETH Zürich versammelten sich am 7. und 31. Mai 2024 zwischen 60 und 100 Personen – überwiegend Studierende – zu Sit-ins in der Haupthalle der Hochschule. Sie prangerten die Kriegsgräuel in Gaza und im Westjordanland an, thematisierten Vertreibung, Zerstörung, Hunger und das Leid der Zivilbevölkerung und kritisierten die Passivität der Schweiz. Auch akademische Kooperationen mit israelischen Institutionen wurden wegen möglicher militärischer Technologietransfers in Frage gestellt. Gezeigt wurden Slogans wie «No tech for genocide» und «No universities left in Gaza». Während die Universität Zürich auf eine Anzeige verzichtete, zeigte die ETH Zürich die Protestierenden wegen Hausfriedensbruchs an. Zudem wurden einige Demonstrierende wegen unbewilligter Demonstration angeklagt. Weitere Personen werden noch von der Staatsanwaltschaft befragt.
Medienmitteilung 25. August 2025, London/Bern – Medienkontakt