«Die Initiative setzt ein falsches Signal: Wer friedlich demonstriert, soll plötzlich ein Risiko tragen – das ist brandgefährlich für unsere Demokratie. Die Angst vor hohen Kosten könnte Menschen davon abhalten, ihr Grundrecht wahrzunehmen. Das Recht auf Protest gehört geschützt, nicht bestraft», sagt Patrick Walder, Kampagnenverantwortlicher für das Recht auf Protest bei Amnesty Schweiz.
Die sogenannte «Anti-Chaoten-Initiative» verlangt Massnahmen gegen unbewilligte Kundgebungen und eine generelle Haftung von «Störern» für Polizeikosten. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und schlägt dem Parlament vor, sie den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Das Parlament von Basel-Stadt (Grosser Rat) wird im Juni über die Initiative und einen allfälligen Gegenvorschlag entscheiden. Die Volksabstimmung könnte bereits im Herbst stattfinden.
Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten
Eine Analyse von Amnesty Schweiz zeigt: Die Initiative verstösst gegen die durch Bundesverfassung und Völkerrecht garantierten Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Auch unbewilligte, aber friedliche Demonstrationen sind geschützt. Personen, die an einer unbewilligten Demonstration teilnehmen, dürfen nicht sanktioniert werden, solange sie selbst keine strafbaren Handlungen begangen haben. Vereinzelte Gewalt am Rand einer Demonstration hebt den Schutz friedlicher Teilnehmer*innen nicht auf.
«Das Recht auf Protest gehört geschützt, nicht bestraft.»
Kampagnenverantwortlicher für das Recht auf Protest bei Amnesty Schweiz
Menschenrechtliche Hauptkritikpunkte
Keine Sanktionen für unbewilligte, friedliche Demonstrationen
Die Initiative würde selbst Teilnehmer*innen einer friedlichen aber unbewilligten Demonstration mit hohen Polizeikosten bedrohen. Damit geht sie deutlich weiter als bestehende kantonale Regelungen, die eine Kostenüberwälzung nur bei Gewalttaten vorsehen. Das widerspricht den grundlegenden Garantien der Versammlungsfreiheit und verstösst gegen verfassungs- sowie völkerrechtliche Mindeststandards.
Auch «unbewilligte» Demonstrationen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das Recht, an einer friedlichen Versammlung teilzunehmen, ist von so zentraler Bedeutung, dass niemand allein wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bestraft werden darf.
Recht auf Protest erleichtern – nicht erschweren
Die Pflicht, für eine friedliche Demonstration eine behördliche Bewilligung einzuholen, widerspricht dem Grundgedanken, dass friedliche Versammlungen ein Grundrecht sind. Statt einer Bewilligung sollte die einfache und kostenlose Anmeldung zu einer Kundgebung (Notifikation) bei den Behörden ausreichen.
Haftung bei Gewalt ist bereits geregelt
Wer Gewalt ausübt oder Sachschäden verursacht, haftet bereits heute zivil- und strafrechtlich – inklusive Polizeikosten. Pauschale Kostenüberwälzungen sind weder fair noch praktikabel und wurden vom Bundesgericht zu Recht verworfen.
Gegendemonstrationen gehören zur demokratischen Debatte
Gegendemonstrationen sind ebenfalls geschützt. Nur Gewalt oder Sachbeschädigung können sanktioniert werden. Geringfügige Störungen als «widerrechtlich» einzustufen, wäre eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Lesen Sie die Analyse von Amnesty Schweiz