Jahrzehntelang hat sich Amnesty International mit weltweiten Kampagnen für eine strikte Kontrolle des internationalen Waffenhandels eingesetzt. Ein Erfolg war die Verabschiedung des internationalen Arms Trade Treaty (ATT) am 2. April 2013: Er verbietet Waffenlieferungen in Länder, in denen das Risiko besteht, dass damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Auch die Schweiz hat dazu beigetragen, dass dieser Vertrag zustande kam, und ihn 2015 ratifiziert.
Nun soll ausgerechnet die Schweizer Gesetzgebung so gelockert werden, dass Schweizer Waffen in die Hände von Armeen oder bewaffneten Gruppen gelangen können, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begehen. Käufer*innen von Schweizer Kriegsmaterial könnten dieses grundsätzlich an Länder weitergeben, in welche die Schweiz nicht exportieren darf – etwa an den Sudan oder an Israel. Zynische Ausnahme: Die Ukraine. Der Bundesrat soll zudem die Kompetenz erhalten, nach eigenem Ermessen von den Exportbestimmungen abzuweichen.
Der Beschluss zur Lockerung erfolgte keine drei Jahre, nachdem mit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative endlich klare Kriterien für Kriegsmaterialexporte und die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen ins Gesetz geschrieben wurden. Er widerspricht auch der Verpflichtung, welche die Schweiz mit der Ratifizierung des ATT eingegangen ist, nämlich vor jeder Genehmigung eines Waffenexportes eine Risikoabschätzung durchzuführen.
Amnesty International Schweiz ruft dazu auf, das von diversen Organisationen und Parteien lancierte Referendum zu unterzeichnen und Unterschriften zu sammeln: «Die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte und der geltende Menschenrechtsschutz werden mit diesem Gesetz ausgehebelt. Das Referendum zu unterzeichnen heisst, Verantwortung zu übernehmen», sagt Patrick Walder, Verantwortlicher für den Bereich Waffenkontrolle bei Amnesty International Schweiz.