Referendum gegen die Lockerung der Waffenexportkontrolle

Keine Schweizer Waffen für Kriegsverbrechen

Ende Dezember 2025 hat das Parlament auf Druck der Waffenindustrie eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Dies erhöht die Gefahr, dass mit Schweizer Waffen Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Amnesty International ruft dazu auf, das Referendum zu unterschreiben.

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Jahrzehntelang hat sich Amnesty International mit weltweiten Kampagnen für eine strikte Kontrolle des internationalen Waffenhandels eingesetzt. Ein Erfolg war die Verabschiedung des internationalen Arms Trade Treaty (ATT) am 2. April 2013: Er verbietet Waffenlieferungen in Länder, in denen das Risiko besteht, dass damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Auch die Schweiz hat dazu beigetragen, dass dieser Vertrag zustande kam, und ihn 2015 ratifiziert.

Nun soll ausgerechnet die Schweizer Gesetzgebung so gelockert werden, dass Schweizer Waffen in die Hände von Armeen oder bewaffneten Gruppen gelangen können, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begehen. Käufer*innen von Schweizer Kriegsmaterial könnten dieses grundsätzlich an Länder weitergeben, in welche die Schweiz nicht exportieren darf – etwa an den Sudan oder an Israel. Zynische Ausnahme: Die Ukraine. Der Bundesrat soll zudem die Kompetenz erhalten, nach eigenem Ermessen von den Exportbestimmungen abzuweichen.

Der Beschluss zur Lockerung erfolgte keine drei Jahre, nachdem mit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative endlich klare Kriterien für Kriegsmaterialexporte und die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen ins Gesetz geschrieben wurden. Er widerspricht auch der Verpflichtung, welche die Schweiz mit der Ratifizierung des ATT eingegangen ist, nämlich vor jeder Genehmigung eines Waffenexportes eine Risikoabschätzung durchzuführen.

Amnesty International Schweiz ruft dazu auf, das von diversen Organisationen und Parteien lancierte Referendum zu unterzeichnen und Unterschriften zu sammeln: «Die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte und der geltende Menschenrechtsschutz werden mit diesem Gesetz ausgehebelt. Das Referendum zu unterzeichnen heisst, Verantwortung zu übernehmen», sagt Patrick Walder, Verantwortlicher für den Bereich Waffenkontrolle bei Amnesty International Schweiz.

Die geplanten Gesetzesänderungen
  • Abschaffung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung (Artikel 18): Das bedeutet, dass Schweizer Kriegsmaterial ohne Auflagen weitergeliefert werden kann. Schweizer Waffen können an Staaten wie Sudan oder Israel gelangen, die nicht direkt aus der Schweiz beliefert werden dürften.

  • Bei Einzelteilen und Baugruppen von Waffen soll grundsätzlich auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verpflichtet werden. Das bedeutet, dass es keine Hürden mehr gibt, wenn vor dem Export ein Waffensystem in einzelne Teile zerlegt wird.

  • Das Verbot von Waffenexporten an Länder, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind (Artikel 22a), soll aufgehoben werden für eine Gruppe von 25 Staaten, darunter Ungarn, Argentinien und die USA.

  • Abweichungskompetenz des Bundesrats (Artikel 22b): Der Bundesrat kann die Bewilligungskriterien für Waffenexporte, darunter der Menschenrechtsschutz, umgehen; er muss dafür nur vage formulierte «ausserordentliche Umstände» und die «Wahrung sicherheitspolitischer Interessen» geltend machen. Schweizer Waffen könnten dann selbst an Länder geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.