Konkret kritisiert der Ausschuss Rückführungen nach Italien und Griechenland, die ohne vertiefte Prüfung der individuellen Situation der betroffenen Frauen angeordnet wurden. Amnesty International Schweiz fordert die Behörden auf, den Empfehlungen des Ausschusses nachzukommen und die Rechte von Frauen und LGBTQIA+-Personen in Asylverfahren wirksamer zu schützen, dies auch durch eine geschlechtersensible, traumasensible Prüfung.
Zwei der Fälle betreffen afghanische Frauen, die bereits in Iran zwangsverheiratet und schwerer häuslicher wie sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Auf ihrer Flucht nach Europa und in Griechenland erlitten sie weitere Misshandlungen. Obwohl sie in Griechenland den Flüchtlingsstatus erhielten, blieben sie dort ohne Zugang zu Schutz oder Unterstützung und waren weiterhin gefährdet. In der Schweiz wurden ihre Asylgesuche jedoch nicht geprüft – stattdessen sollte ihre Rückführung nach Griechenland erfolgen.
Im dritten Fall sollte eine lesbische Frau aus Nigeria, die in Italien Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden war, im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Italien überstellt werden – trotz dokumentierter Traumatisierung, Suizidgedanken und der Gefahr erneuter Gewalt.
Ein zentrales Problem, das der Ausschuss beanstandet, betrifft die Praxis der Schweizer Behörden, späte Aussagen von Betroffenen sexualisierter Gewalt als unglaubwürdig einzustufen. Frauen, die erst im Laufe des Verfahrens über ihre Gewalterfahrungen berichten, laufen Gefahr, dass ihre Aussagen nicht ernst genommen werden. CEDAW erinnert daran, dass Betroffene oft grosse Überwindung brauchen, um über Misshandlungen und Traumatisierungen zu sprechen. Eine verspätete Aussage darf daher nicht automatisch als mangelnde Glaubhaftigkeit der Aussagen gewertet werden.
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen den Umgang mit sogenannten Dublin-Überstellungen oder Wegweisungen in «sichere Drittstaaten». Diese Regelung erlaubt es der Schweiz, Asylsuchende in das europäische Land zurückzuschicken, in dem ihr Asylverfahren noch läuft oder in dem sie bereits einen internationalen Schutzstatus erhalten haben. Für Frauen, die Opfer von Menschenhandel oder geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, fordert CEDAW jedoch eine geschlechtssensible und traumainformierte Abklärung des individuellen Risikos. Vor einer Wegweisung müsse zwingend geprüft werden, ob im Zielland Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung sowie zu Rehabilitationsangeboten besteht. Eine blosse Annahme, sie können angemessene medizinische Versorgung erhalten, genügte demnach nicht. Andernfalls droht eine Verletzung der grundlegenden Rechte der Betroffenen.
Die Entscheide sind von grosser Tragweite – für die Betroffenen bedeuten sie Hoffnung auf Gerechtigkeit, für die Schweiz und andere Vertragsstaaten der Frauenrechtskonvention eine klare Aufforderung, ihre Asylpraxis an internationale Frauen- und Menschenrechtsnormen anzupassen. Sie unterstreichen die Bedeutung strategischer Verfahren vor Uno-Vertragsorganen.
Amnesty International Schweiz ruft die Behörden dazu auf, künftig eine gründliche Einzelfallprüfung sicherzustellen, geschlechtsspezifische Gewalt systematisch zu berücksichtigen und Sicherheit und der Schutz der betroffenen Frauen und LGBTQIA+-Personen garantiert sind. Alles andere führt zu einer erneuten Viktimisierung und verletzt grundlegende Menschenrechte.
Die Betroffenen wurden von der Anwältin Stephanie Motz und AsyLex sowie von der Anwältin Raffaella Massara mit Unterstützung von Studierenden der Law Clinic der Universität Bern vertreten. Amnesty Schweiz und Queeramnesty haben eine der Beschwerdeführerinnen unterstützt.
Die drei Entscheide des CEDAW (Nr. 169/2021, 171/2021 und 172/2021) sind öffentlich zugänglich.