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Vernehmlassungsantwort: Folter als eigener Strafbestand
Amnesty International Aktion in Bern am internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern 2016 © Amnesty International
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Stellungnahme
Vernehmlassungsantwort: Folter als eigener Strafbestand
In der Vernehmlassungsantwort begrüsst Amnesty International den Vorschlag, Folter als eigenen Strafbestand im Schweizer Strafrecht aufzunehmen.
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