Offener Brief zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Schützen wir Freiheit und Privatsphäre vor der Massenüberwachung

Der Nationalrat wird am 16. März über das Nachrichtendienstgesetz und damit auch über die Kabelaufklärung verhandeln. Kabelaufklärung bedeutet, dass der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen kann, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Er hätte somit nicht nur auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

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