Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am 15. März 2018 in einem richtungsweisenden Fall gegen ein Folteropfer aus Tunesien entschieden. © Amnesty International
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am 15. März 2018 in einem richtungsweisenden Fall gegen ein Folteropfer aus Tunesien entschieden. © Amnesty International
Schweiz - Tunesien

Keine Gerechtigkeit für Folteropfer: Urteil des EGMR ist eine verpasste Chance

Die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz nicht auf die Entschädigungsklage eines Folteropfers gegen den tunesischen Staat eintreten muss. Der Entscheid ist ein schwerer Rückschlag im Kampf gegen die Straflosigkeit, kommentierte Amnesty International das Urteil.

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