Schweiz - Tunesien
Keine Gerechtigkeit für Folteropfer: Urteil des EGMR ist eine verpasste Chance
Die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz nicht auf die Entschädigungsklage eines Folteropfers gegen den tunesischen Staat eintreten muss. Der Entscheid ist ein schwerer Rückschlag im Kampf gegen die Straflosigkeit, kommentierte Amnesty International das Urteil.