Im Oktober 2023 reichte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ein Gesuch für eine Friedensmahnwache auf dem Münsterhof in der Stadt Zürich ein. Unter dem Motto «Stopp Gewalt in Israel und Palästina» sollte mit Transparenten und Kerzen ein Zeichen für Frieden, Dialog und die Einhaltung der Menschenrechte gesetzt werden.
Obwohl die Stadtpolizei Zürich zunächst ihre Zustimmung erteilte und eine Spontanbewilligung in Aussicht stellte, verweigerte das Sicherheitsdepartement kurz darauf die Durchführung – mit Verweis auf die angespannte Sicherheitslage nach Ausbruch des Nahostkonflikts.
Das Statthalteramt kam nun zum Schluss, dass die Bewilligungsverweigerung für die Friedensmahnwache unverhältnismässig war und Art. 36 BV (Verhältnismässigkeitsprinzip) und Art. 16 und 22 BV (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) verletzte.
Zudem betonte die Rekursinstanz die zentrale Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere in Krisenzeiten. Friedenskundgebungen hätten eine wichtige Appellfunktion in einer Demokratie und dienten der öffentlichen Meinungsbildung.
«Ein allgemeines Demonstrationsverbot ist ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte und nur zulässig, wenn im Einzelfall eine konkrete und unmittelbare Bedrohung besteht und keine milderen Mittel möglich sind», sagte Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz.
«Dieser Entscheid bestätigt, dass pauschale Verbote von Kundgebungen auch unter dem Vorwand der Sicherheit unzulässig sein können. Gerade in Zeiten internationaler Konflikte muss die Schweiz den Schutz der Menschenrechte hochhalten – nicht einschränken.»
Medienmitteilung 13. November 2025, Bern – Medienkontakt