Als Reaktion auf die Freilassung von 123 Personen durch die belarussischen Behörden, darunter der Friedensnobelpreisträger Ales Bialiatski und Maryia Kalesnikawa (Maria Kolesnikowa), Gewissensgefangene, für deren Freilassung sich Amnesty International mit dem Briefmarathon 2024 eingesetzt hatte, erklärte Marie Struthers, Direktorin für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International:
«Wir begrüssen die Freilassung von Maryia Kalesnikawa, Ales Bialiatski und weiteren Gewissensgefangenen. Die jüngste Freilassungswelle darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Repressionsmaschinerie in Belarus weiterbesteht und noch immer Hunderte, wenn nicht Tausende andere Menschen, die sich kritisch geäussert haben, hinter Gittern sind. Dieser Schritt schafft auch keine Gerechtigkeit für Ales, Maryia und all die anderen Freigelassenen. Sie haben im Gefängnis schwere Menschenrechtsverletzungen erlitten und müssen für die gestohlenen Lebensjahre und für die erlittene Misshandlung vollumfänglich entschädigt werden. Die mutmasslich Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir dürfen auch andere nicht vergessen, deren Freilassung längst überfällig ist. Die Freilassung von Gewissensgefangenen als Teil eines politischen Tauschhandels, unterstreicht die zynische Vorgehensweise der belarussischen Behörden. Das Schicksal von inhaftierten Regimekritiker*innen darf niemals von Hinterzimmerdeals abhängen. Wir fordern die Freilassung von Marfa Rabkova, Nasta Loika und unzähligen anderen Gefangenen in Belarus, die aus politischen Gründen zu Unrecht inhaftiert sind.»
Über die jetzt errungene Freilassung von Kalesnikava darf eines nicht hinwegtäuschen: Die belarusischen Behörden setzen ihre brutale Unterdrückung von kritischen Stimmen fort. Noch immer sind laut Menschenrechtszentrum Viasna mehr als 1000 Menschen willkürlich inhaftiert, darunter die Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika sowie Marfa Rabkova vom Menschenrechtszentrum Viasna – auch sie müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden. In Belarus herrscht ein Klima der Unterdrückung. Jede Person, die es wagt, die Regierung zu kritisieren oder gegen sie zu protestieren, riskiert weiterhin willkürliche Verhaftung und Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren.
Infolge der Proteste nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus wurde die Zivilgesellschaft im Land praktisch mundtot gemacht. Neben dem Missbrauch der Justiz für die willkürliche strafrechtliche Verfolgung von kritischen Stimmen stufen die Behörden beispielsweise Organisationen, digitale Ressourcen, Printmedien und andere Materialien regelmässig als «extremistisch» ein und lösen unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen willkürlich auf. Nach offiziellen Angaben umfasste die Liste von Personen, die sich an «extremistischen Aktivitäten beteiligen», Ende 2024 mehr als 7400 Menschen, darunter Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Geistliche. Jede*r, die mit einer als «extremistisch» eingestuften Organisation oder Person in Verbindung gebracht wird, riskiert eine schwere Strafe, einschliesslich hoher Bussgelder.
Folter und andere Misshandlungen, sowie das Verschwindenlassen von Menschen, die wegen politisch motivierter Anklagen inhaftiert sind, sind weit verbreitet. Die Verantwortlichen geniessen völlige Straflosigkeit. Die internationale Gemeinschaft muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu gewährleisten, dass alle, die in Belarus für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden.
Die belarusische Musikerin und Oppositionspolitikerin Maryia Kalesnikava wurde wegen ihrer prominenten Rolle bei den Wahlen 2020 und den anschliessenden friedlichen Protesten in Belarus seit fünf Jahren willkürlich in Haft gehalten. Nach konstruierten Anklagen wegen «Extremismus», «versuchter Machtergreifung» und «Aufruf zu staatsgefährdenden Handlungen» wurde sie am 6. September 2021 zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.
Maryia Kalesnikava befand sich in der Strafkolonie N4 für Frauen in Homiel, wo sich ihre Gesundheit erheblich verschlechtert hat. Sie litt an einem Magengeschwür und anderen Krankheiten, die erforderliche medizinische Versorgung wurde ihr verweigert. Sie wurde wiederholt über längere Zeiträume in Strafzellen verlegt. Zu den unmenschlichen Haftbedingungen, die Maryia Kalesnikava ertragen musste, gehörten mehr als 600 Tage ihrer Haft ohne Anrufe, Briefe oder Besuche von ihrer Familie oder einem Rechtsbeistand.