Ende Februar erhält Kazadi einen Brief, der ihn sehr erleichtert. Das Verfahren gegen ihn wegen «Störung der öffentlichen Ordnung» werde eingestellt, heisst es darin. Die Kosten des Verfahrens trage die Stadt. Nie hätte Kazadi erwartet, dass ihm so etwas überhaupt passieren könnte.
Kazadi erinnert sich gut an die Ereignisse im November des vergangenen Jahres. Es war Nacht, die Strassen menschenleer. Kazadi verliess seine Wohnung im Stadtteil Grand- Vennes, um eine Pizza zu holen. Nach wenigen Metern wurde er von einem Polizisten angehalten: Kazadis Aussehen entsprach offenbar der Beschreibung einer Person, nach welcher die Streifenpolizisten suchten. Kazadi ist gross – und Schwarz. Während der Personenkontrolle war die Stimmung angespannt. «Die Art und Weise, wie die drei Beamten mich ansprachen,, war feindselig und hochmütig», erzählt Kazadi. «Sie waren sehr argwöhnisch.»
Nachdem die Kontrolle nichts ergab, erhielt er seine Papiere zurück. «Der Polizist sagte zu mir: ‹Ist gut, hau ab.› Das ging mir zu weit. Ich antwortete ihm, er solle sich zum Teufel scheren.» Als Kazadi gehen wollte, stoppte ihn der Polizist. «Er drückte seine Stirn gegen meine und wiederholte: ‹Weisst du, wer ich bin? Willst du im Gefängnis schlafen?›» Kazadi holte sein Handy heraus, um das Kommende zu filmen. Die beiden anderen Polizisten kamen noch näher, das Handy fiel zu Boden. «Man stiess mich von hinten auf den Boden, man drehte mich auf den Bauch und kniete sich auf meine Schläfe. Auch trat man mir in die Rippen.»
« ‹Spiel nicht das Opfer›, meinten sie. ‹Die Zellen sind voll mit Jungs aus dem Viertel mit deiner Hautfarbe.›»Kazadi
Danach wurde Kazadi weggebracht. «Im Polizeiauto war ich nicht mehr ganz bei Bewusstsein. Sie lachten und sagten: ‹Du hast verloren, du wirst auf der Wache schlafen›.» Ich erwiderte, dass das, was hier passiere, doch nicht normal sei. ‹Spiel nicht das Opfer›, meinten sie. ‹Die Zellen sind voll mit Jungs aus dem Viertel mit deiner Hautfarbe.›» Noch am selben Abend kam Kazadi aus der Polizeiwache frei. Umgehend berichtete er von seinen Erlebnissen auf Instagram, wo er unter seinem Pseudonym «Comme1flocon» als Rapper bekannt ist. Daraufhin erhielt er mehrere Nachrichten, in denen ähnliche Erfahrungen geschildert wurden. Aktivist*innen und Mitarbeiter*innen des Lausanner Migrationsbüros (BLI) nahmen ebenfalls Kontakt zu ihm auf. Sie halfen ihm, einen Bericht über die Ereignisse zu erstellen für den Fall, dass die Polizei ihn anzeigen würde. Wie erwartet meldete ihn die Polizei dann auch tatsächlich, aber dank der Unterstützung und der guten Vorbereitung kam Kazadi ohne Geldstrafe davon. «Ich hatte Glück. Meine Bekanntheit als Künstler in den sozialen Medien hat wohl ebenfalls geholfen », sagt er.
Kazadi ist kein Einzelfall. Das Migrationsbüro BLI, das für rassistische Übergriffe auf Lausanner Boden zuständig ist, hat im Jahr 2024 sechs Zeug*innen-Aussagen gesammelt, die die Polizei wegen Gewalt oder rassistischer Diskriminierung belasten. Auf Schweizer Ebene melden Beratungsstellen 74 Fälle: «Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs«, erklärt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus.
Die Dunkelziffer ist wohl viel höher, denn viele Betroffene melden erlebte rassistische Übergriffe nicht. Sie zögern auch, mit dem Journalisten darüber zu sprechen – aus Angst, dass dies bei einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen sie verwendet werden könnte.
Chancel Soki, Vorsitzender der antirassistischen Initiative «À qui le tour» (Wer ist der Nächste?), hat Kazadi bei seinen rechtlichen Schritten begleitet. Er berichtet von einem weiteren Fall, der sich in jüngster Zeit ereignete: «Die Streifenpolizei hielt einen jungen Mann an, der auf dem Nachhauseweg in einen Bus einsteigen wollte. Der Lausanner hatte mit seinen Freunden mitten auf der Strasse Lärm gemacht. Als er die Rechtmässigkeit dieser Kontrolle infrage stellte, verloren die Beamten die Geduld und drückten ihn gewaltsam zu Boden. Auch er wurde auf die Wache gebracht. Da er aus einer Kopfwunde blutete, mussten sie einen Krankenwagen rufen, damit die Wunde genäht werden konnte. Danach wurde er für die Nacht in eine Zelle gebracht. Als er aufwachte, wurde er vernommen und wegen Ruhestörung angezeigt. Beinahe hätte er keinen Einspruch eingelegt, doch seine Eltern, die zehn Tage später von einer Reise zurückkamen, überzeugten ihn, dagegen vorzugehen.»
Auch mit Leibesvisitationen auf der Wache verletzen Polizist*innen die Rechte der Festgenommenen. So musste sich Kazadi kategorisch weigern, sich nackt durchsuchen zu lassen, denn er wusste, dass dies nicht rechtens ist. «Damit wollen sie dich demütigen. Sie dachten wohl, ich kenne meine Rechte nicht.» Nachdem Kazadi in die Zelle gebracht worden war,, wurde er ausserdem aufgefordert, ein Papier zu unterschreiben, in dem er bestätigen sollte, dass er keine Angehörigen hat. So hätte er bis zum nächsten Tag festgehalten werden können. Doch Kazadi weigerte sich und musste deshalb freigelassen werden.
«Die Umkehrung der Beweislast ist ein wiederkehrendes Schema.» Louis Schild, Koordinator der Nzoy-Kommission
Im Fall, von dem Chancel Soki berichtet, sei es noch zu einer weiteren Strafverfolgung gekommen, weil die Polizei Anzeige wegen «Gewalt gegen die Behörden» und «Behinderung einer Amtshandlung» erstattete. Bei einer Anzeige durch die Polizei wird die Akte direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet; diese entscheidet, ob ein Strafbefehl erlassen wird. Die Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe, in jedem Fall mit Eintragung ins Strafregister. Es ist Sache der verurteilten Person, Widerspruch einzulegen – viele Betroffene verstehen nicht, wie das geht, und sind überfordert.
Wenn die Polizei von einer Person an ihrer Arbeit gehindert wird, bringt sie dies fast immer zur Anzeige. Im Streitfall steht Aussage gegen Aussage – sofern die Szene nicht gefilmt wurde. «Bei einer Kontrolle kann es schnell zu einer Eskalation zwischen den Beamt*innen und einem Jugendlichen kommen, da dieser das Vorgehen der Polizei oft nicht versteht. Die Polizei wird Gewalt oft mit einer Bedrohung rechtfertigen», sagt der Lausanner Anwalt Christophe Tafelmacher, der mit rassistischer Polizeigewalt vertraut ist. Dies bestätigt auch Louis Schild, Koordinator der unabhängigen Kommission, die den Tod des Schwarzen Roger «Nzoy» Wilhelm aufklären soll, der 2021 am Bahnhof von Morges von der Polizei erschossen wurde.
«Die Umkehrung der Beweislast ist ein wiederkehrendes Schema», sagt Louis Schild. Er befasste sich mit der Frage des Rassismus in der Waadtländer Polizei und in der Strafverfolgung: «Es werden verschiedene Strategien angewendet, um die Darstellung zu manipulieren und das Opfer als potenzielle Gefahr darzustellen – rassistische Vorurteile können diese Einschätzung verstärken. Es kann zu Beeinflussung und Druck kommen, um das Opfer des rassistischen Übergriffs, das nun zum Angeklagten geworden ist, davon zu überzeugen, dass es im Unrecht ist. Das Verfahren, dem sich das Opfer dann stellen muss, wird als zusätzliche Gewalt empfunden, sodass es oft lieber aufgibt und nicht mehr darüber sprechen möchte, was der Polizei die Rechenschaftspflicht erspart.»
Ausserdem komme es vor, dass Betroffene falsch informiert würden und auf eine*n Pflichtverteidiger*in verzichteten. «Unsere Mandant*innen erzählen davon, dass man ihnen auf dem Polizeikommissariat davon abriet, einen Anwalt zu holen», erzählt der Anwalt Ludovic Tirelli. «Die Betroffenen sind oft jung oder in einer prekären Situation, während die Polizei eine Autorität repräsentiert. Aus Unkenntnis der eigenen Rechte und aus Angst glauben sie es, wenn man ihnen etwa sagt, ein Anwalt sei teuer und verlängere das Verfahren. » Eine Rechtsvertretung bei der Festnahme zu organisieren, sei jedoch unerlässlich. «Dies ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens zentral. So können etwa die nötigen Beweise rechtzeitig gesammelt werden, um später Rechte geltend zu machen.»
In Lausanne bearbeitet die für die Berufsethik zuständige Kommission der Polizei durchschnittlich 25 Anzeigen gegen Polizist*innen pro Jahr. Seit 2019 wurde jedoch kein einziger Fall strafrechtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaft gibt an, keine Zahlen über die Anzahl der Beschwerden gegen die Polizei wegen übermässiger Gewaltanwendung oder rassistischer Äusserungen zu haben und erklärt dies mit dem «Zustand der IT-Infrastruktur ».
Christophe Tafelmacher weist auf gewisse Interessenkonflikte zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei hin. «Die Kantonspolizei dient der Staatsanwaltschaft als bewaffneter Arm, oft besteht eine unvermeidliche berufliche, aber auch persönliche Verflechtung», sagt er. Die Büros der Bezirksstaatsanwaltschaft und der Lausanner Polizei befinden sich im selben Gebäude.
Laut Jonas Hagmann, Polizeisoziologe und Professor an der Fachhochschule Basel, ist es nicht einfach, das Ausmass des Polizeigewaltmissbrauchs einzuschätzen. «Es ist schwierig, Beweise für Rassismus zu finden.» Er verweist auf das Konzept der «Cop Culture», wonach es einen Unterschied zwischen den oft wohlwollenden Absichten der Polizeiführung und der Praxis der Streifenpolizist*innen gibt. «Auf Streife sind die Beamt*innen mit sehr verschiedenen Gefühlen konfrontiert. Sie müssen sich gegenseitig vertrauen und entwickeln oft auch ausserhalb der Arbeit ein enges Verhältnis zueinander. So besteht ein Risiko, dass sie Grenzüberschreitungen tolerieren, weil sie solidarisch mit den Kolleg*innen sind.» Laut Nathalie Pasche von der Hochschule Nordwestschweiz ist es für Beamt*innen zudem sehr riskant, Kolleg*innen anzuzeigen, weil sie so ihren Platz im Korps gefährden.
Doch selbst wenn eine Untersuchung gegen die Polizei eingeleitet wird: Die Erfolgschancen sind ohne materielle Beweise gering, das Beschwerdesystem in Lausanne ist vor allem erpicht, zu entschärfen, wie Christophe Tafelmacher erklärt. Auch die Nzoy-Kommission ist mit den bestehenden Mechanismen nicht zufrieden und bezeichnet sie als «Mediationsorgane ».
Dabei wäre es durchaus möglich, ein System aufzubauen, bei dem Polizist*innen für Übergriffe zur Rechenschaft gezogen werden könnten, wie das Beispiel Genf zeigt: Hier ist die Inspection générale des services (IGS) seit 2009 für strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen zuständig. Einzigartig in der Schweiz ist, dass ihre 15 Mitarbeiter*innen zwar aus dem Polizeikorps stammen, aber nur noch der IGS unterstehen. Beschwerden können direkt bei der IGS eingereicht werden. Sie kann auch von Amts wegen tätig werden. «In den ersten Jahren der Tätigkeit der IGS haben wir einen Anstieg der Anzahl der eingereichten Beschwerden festgestellt», sagt Kommandant Marc Gerber. In ihrem Tätigkeitsbericht, der am 10. Juli veröffentlicht wurde, berichtet die IGS von 42 Ermittlungsverfahren wegen missbräuchlicher Gewaltanwendung. Laut Marc Gerber wurden zwischen 2014 und 2022 sieben Mitarbeiter*innen der Kantonspolizei sowie ein Mitglied der Stadtpolizei verurteilt. Die IGS ist administrativ der Kantonspolizeichefin unterstellt. «Die Vertraulichkeit der Untersuchungen gilt auch für sie», präzisiert Gerber.
Im Kanton Waadt drängen Politiker*innen und Vertreter* innen der Zivilgesellschaft seit 2008 auf die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, die im Gegensatz zur IGS vom Sicherheitsdepartement unabhängig ist. Bislang ohne Erfolg.