Philipp Kutter: Die Verfassung ist heilig. Die in ihr verankerten Grundsätze gelten dauerhaft. Der damit geschaffene Rahmen ist also viel mehr wert als ein Gesetz. Er würde dazu beitragen, wirklich wirksame Massnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Ein indirekter Gegenentwurf könnte zwar schneller umgesetzt werden. Aber der vorliegende Vorschlag ist zu schwach. Wir werden daher an der Initiative festhalten und können dann im Falle eines Sieges über die Gesetzesänderungen diskutieren.
Wenn das Volk die Initiative annimmt und die Anliegen der Betroffenen in die Verfassung einfliessen, wäre das ein starkes Signal für mehr Inklusion und gegen Diskriminierung – das hätte meiner Meinung nach einen grossen Einfluss auf die Denkweise der Leute. Aber es stimmt: Wir haben keine Garantie. Sollte die Inklusions- Initiative angenommen werden, müssten aber Gesetze geändert oder neue geschaffen werden.
Es wird viel Arbeit erfordern, das Parlament zu überzeugen. Ich erfahre meine Kolleg*innen im Rat in Bezug auf das Thema Inklusion als sehr aufgeschlossen. Nur wenige wagen es zu sagen, dass sie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht für wichtig halten. Aber diese Aufgeschlossenheit hat Grenzen, vor allem, wenn es um Geld geht: Sobald es teuer wird, lässt die Unterstützung tendenziell nach. Wir werden die Hilfe der Öffentlichkeit und der betroffenen Menschen brauchen.
Ich sehe nicht, wie das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Rahmengesetz oder die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) irgendetwas am Leben der betroffenen Menschen ändern würde.
Es wird immer noch eine viel zu restriktive Definition von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen, indem sie auf IV-Bezüger*innen beschränkt wird. IV-Bezüger*innen machen jedoch nur 450 000 von rund 1,9 Millionen Menschen aus, die mit einer Behinderung leben – also nur einen Viertel! Konkret bedeutet dies, dass ich persönlich vom Gegenentwurf des Bundesrats nicht berücksichtigt werde, da ich eine Person mit Behinderung bin, die arbeitsfähig ist. Auch ältere Menschen würden nicht berücksichtigt werden.
Zweitens bietet der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag keine umfassende Vision der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, sondern konzentriert sich auf den Bereich Wohnen. Es ist weiterhin vorgesehen, das Geld an die Einrichtungen fliessen zu lassen, statt es direkt den betroffenen Personen zu geben. Viele Menschen mit Behinderungen könnten jedoch unabhängig leben, wenn sie selbst entscheiden könnten. Das derzeitige System will Menschen mit Behinderungen weiterhin in Einrichtungen unterbringen – das wollen wir ändern.
Meiner Meinung nach gibt es drei zentrale Punkte. Erstens brauchen wir eine neue, inklusivere Definition von Behinderungen, die alle betroffenen Menschen umfasst. Zweitens wollen wir Betroffene die Freiheit, selbst zu entscheiden, wo wir leben wollen. Und schliesslich ist es wichtig, dass Massnahmen ergriffen werden, damit mehr Menschen mit Behinderungen arbeiten können. Viele finden keine Beschäftigungsmöglichkeit, obwohl sie der Gesellschaft viel zu bieten hätten.
Man muss die Unternehmen begleiten, ihnen Coaching anbieten und ihnen zeigen, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen machbar ist. Viele sind sich dessen noch nicht bewusst, weil es kompliziert erscheint und die Infrastruktur angepasst werden muss. Das kostet Geld und Zeit. Daher brauchen Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, auch finanzielle Unterstützung. Dem Parlament muss erklärt werden, dass diese Massnahmen zwar Geld kosten, aber weniger, als wenn die betroffenen Menschen gar nicht arbeiten.
Für die Betroffenen ist die Situation schwierig, sie haben das Gefühl, dass ihnen nicht zugehört wird. Der Bundesrat kommt wirklich nur langsam voran und weigert sich, die Situation von Menschen mit Behinderungen ganzheitlich zu betrachten. Er weigert sich auch, die Betroffenen in ihrer Vielfalt zu sehen. Der Bundesrat hat keine wirklich inklusive Vision für unsere Gesellschaft.
Ich erwarte nicht, dass der Bundesrat viel an seinem Vorschlag ändern wird. Es wird die Aufgabe von uns Parlamentarier* innen sein, den Text durch Änderungsanträge zu verbessern. Wir werden alles geben und dann entscheiden, ob wir die Initiative zurückziehen oder nicht.
Die im September 2024 eingereichte Inklusions-Initiative fordert, dass in der Verfassung festgehalten wird, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. Zentrale Forderungen der Initiative sind der Anspruch auf personelle und technische Assistenz und Unterstützung, und die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform sowie der effektive Schutz vor Diskriminierung.
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat seinen Entwurf eines indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung geschickt – im Gegensatz zu einem direkten Gegenvorschlag, der eine andere Änderung der Verfassung vorschlägt, werden bei einem indirekten Gegenvorschlag Änderungen auf Gesetzesstufe vorgeschlagen. Der Gegenvorschlag des Bundesrats besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Dazu will der Bundesrat das «Bundesgesetz über die Institution zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)» in das neue Rahmengesetz integrieren.
Die Initiant*innen kritisieren, dass nach wie vor ein gesetzlich verankertes Recht auf selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen fehle, Bund und Kantone würden nicht klar verpflichtet, dieses Recht umzusetzen. Zudem würde mit dem IV-Gesetz der Zugang zu Assistenz, Unterstützung und modernen Hilfsmitteln nicht verbessert. Stossend sei zudem, dass der Behinderungsbegriff viel zu eng gefasst sei. Die Vernehmlassung lief bis zum 16. Oktober 2025. Der Bundesrat wird den Entwurf bis Frühling 2026 finalisieren, danach geht der angepasste indirekte Gegenvorschlag ans Parlament.