Alma Wiecken steht vor dem Bundeshaus in Bern.
Das Manifest in der Hand: Alma Wiecken ist Juristin und Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, die sich mit Prävention, Analysen und Öffentlichkeitsarbeit gegen rassistische Diskriminierung einsetzt. © Amnesty International
Diskriminierung

«Ein Gleichbehandlungsgesetz schützt uns alle»

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR hat vergangenen Herbst anlässlich ihres 30-Jahre-Jubiläums ein Manifest herausgegeben, das die Einführung eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der Schweiz fordert. Alma Wiecken, Geschäftsführerin der EKR, erklärt im Interview, warum es dieses Gesetz dringend braucht.

Alma Wiecken, warum hat die EKR dieses Manifest veröffentlicht?

Das Manifest ist ein Ausdruck unserer langjährigen Erfahrung, dass die rechtli­chen Grundlagen im Bereich der Diskri­minierung nicht ausreichend sind.

Dazu kommt, dass die Menschenrech­te weltweit unter Beschuss geraten und Diskriminierungen zunehmen. Wir sind der Meinung, dass es jetzt dringender denn je einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung braucht. Es geht um nichts weniger als darum, das in der Bundesverfassung verankerte Gleichbe­handlungsgebot für alle Menschen in der Schweiz zu garantieren.

Auch die Organe der Uno, die die Schweiz regelmässig überprüfen, kritisieren den fehlenden allgemeinen Diskriminierungs­schutz immer wieder.

Man darf die Stellungnahmen der in­ternationalen Organe in ihrer Wirkung nicht überschätzen. Es wird nur das um­gesetzt, was politisch gerade opportun ist. Der Bund erhält die Berichte ja seit Jahren, doch trotz dieser Kritik passiert nichts, der Bund verweist auf die sektori­ellen Massnahmen in einzelnen Berei­chen. Dabei ist die überwältigende Mehr­heit der Jurist*innen, die sich mit dem Diskriminierungsschutz befassen, eben­falls der Meinung, dass dieser nicht aus­reicht.

Warum reichen denn die existierenden Gesetze nicht aus?

Der Diskriminierungsschutz in der Schweiz ist eben sektoriell organisiert – sektoriell, wenn es darum geht, welche Gruppen geschützt sind, aber auch sekto­riell, welche Lebensbereiche betroffen sind: Es gibt Teilbereiche wie den arbeits­rechtlichen Persönlichkeitsschutz oder den Schutz vor Diskriminierung im Strafrecht. Aber es gibt keinen übergrei­fenden Schutz vor Diskriminierung.

Es wird oft auf das Diskriminierungsver­bot in der Bundesverfassung verwiesen.

Der Artikel 8 in der Bundesverfassung gilt eben nicht für den privaten Bereich und interessiert Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen und andere Private erst mal wenig.

«Es wird nur das umgesetzt, was politisch gerade opportun ist.»

Alma Wiecken
Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR

Wie sieht es mit der Rassismusstrafnorm aus, die zur Diskriminierungsstrafnorm ausgeweitet wurde und nun auch die Diskriminierung wegen sexueller Orien­tierung, wegen Religionszugehörigkeit oder Ethnie einschliesst?

Die erweiterte Diskriminierungsstrafnorm schützt nicht vor allen Diskri­minierungen, sondern nur vor öffentlich getätigten Äusserungen oder der Verweigerung von öffentlich angebotenen Dienstleistungen. Sie ist eine strafrechtli­che Sanktionierung und soll zu Recht nur für krasse Vorfälle eingesetzt werden.

Es ist das Privatrecht, das uns davor schützen sollte, dass wir in den verschie­denen Lebensbereichen keine Diskrimi­nierung erfahren. Hier gibt es jedoch eben keinen umfassenden und expliziten Diskriminierungsschutz.

Ausserdem sind die rechtlichen Werkzeuge unzureichend. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem Arbeitsbe­reich, rassistisches Mobbing am Ar­beitsplatz: In der Arbeitswelt, die erfah­rungsgemäss sehr betroffen ist, gibt es keinen expliziten Schutz vor rassisti­scher Diskriminierung, da hilft uns wie erwähnt auch die Rassismusstrafnorm nicht. Gegen rassistisches Mobbing am Arbeitsplatz könnte zwar der arbeits­rechtliche Persönlichkeitsschutz gel­tend gemacht werden, allerdings gibt es hierzu fast keine Rechtsprechung, so­dass die Erfolgsaussichten sehr unklar wären. Zusätzlich gibt es Lücken beim Zugang zum Recht.

Der arbeitsrechtliche Persönlichkeits­schutz wiederum gilt nur bei bestehen­dem Arbeitsvertrag, aber nicht bei der Arbeitssuche. Wir wissen aber, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen deutlich mehr Bewerbungen schreiben müssen, um an ein Vorstel­lungsgespräch eingeladen zu werden. Auch im Bereich des Wohnens – sei es bei der Wohnungssuche, sei es bei nach­barlichem Streit – gibt es keinen griffi­gen Schutz vor Diskriminierung.

Dazu kommt, dass es intersektionelle Mehrfachdiskriminierungen gibt, für die momentan verschiedene Gesetze gelten. Denken Sie an das Beispiel einer Frau mit Kopftuch, die am Arbeitsplatz rassistisch und als Frau diskriminiert wird. Ein allge­meines Gleichbehandlungsgesetz könnte den Zugang zum Recht wesentlich verein­fachen und für alle gewährleisten.

Es gab früher schon parlamentarische Initiativen mit derselben Forderung, die kamen aber nicht durch. Wie sieht die Chance beim gegenwärtigen Parlament aus?

Wenn es um Rassismus allein ginge, würde es extrem schwierig. Wir müssen daher aufzeigen, wie viele Menschen tat­sächlich betroffen sind. Denken wir an die Altersdiskriminierung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen … Jede Person ist potenziell von einer Dis­kriminierung betroffen! Ich hoffe, dass einige Politiker*innen erkennen werden, dass ein Gleichbehandlungsgesetz uns alle schützt. Ausserdem müssen wir er­klären, dass es das Leben von Arbeitgeber*innen oder Vermieter*innen nicht komplizierter machen wird. Und dass es nicht viel Geld kostet. Im Gegenteil: Dis­kriminierung kostet Geld! Durch Diskri­minierung verlieren wir gute Arbeits­kräfte. Diskriminierung macht krank. Studien zeigen deutlich, wie gross die gesundheitlichen Folgen sind für Men­schen, die unter Diskriminierung leiden, und wie viel Potenzial verloren geht. Im jetzigen finanzpolitischen Umfeld ist das Argument der sozialen Kosten wohl lei­der das, das am ehesten überzeugen könnte. Als Menschenrechtlerin wider­strebt es mir zwar, mit den Kosten zu argumentieren, aber wenn das der erfolg­versprechendere Weg ist, um das Parlament zu überzeugen: Meinetwegen.

«Diskriminierung macht krank und kostet Geld.»

Wäre es nicht zielführender, in die Prä­vention zu investieren? In die Bildung? Letztlich schützt ein Gesetz nicht vor Diskriminierung, es kann sie höchstens ahnden.

Natürlich braucht es beides. Präventi­on ist unglaublich wichtig, doch auch da sind die Ressourcen absolut unzureichend. Aber man darf die Wirkung von Gesetzen nicht verkennen. Es geht nicht nur darum, eine rechtliche Grundlage zu haben für den Fall, dass eine Diskriminie­rung auftritt. Gesetze können auch präventiv wirken, das hat die Einführung des Gesetzes für die Gleichstellung von Mann und Frau gezeigt. Unter­nehmen überlegen sich seither zweimal, ob sie Diskriminie­rung dulden – denn es können für sie hohe Kosten entstehen, nicht nur in finanzieller Hin­sicht, auch der Ruf des Unter­nehmens kann nachhaltig be­schädigt werden.

Wie geht es nun weiter?

Derzeit versuchen wir, Alli­anzen mit anderen Organisa­tionen und Verbänden zu bil­den. Am 12. November werden wir gemeinsam mit der Eidgenössischen Frauenkommission EKF, humanrights.ch und der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz eine nationale Tagung zum All­gemeinen Gleichbehandlungsgesetz ver­anstalten. Ziel ist es, eine breite Allianz von Verbänden und Organisationen zu bilden, die sich für ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz einsetzen. Human­rights.ch formulierte bereits einen Ent­wurf für ein Gleichbehandlungsgesetz, der als Arbeitsgrundlage dienen kann. Wichtig wird sein, dass wir die politische Mitte erreichen, und dass die Politiker*innen erkennen, wie viele Menschen – Wähler*innen notabene – von Diskriminie­rung betroffen sind und dass ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz uns allen zugute kommt.

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