Alma Wiecken, warum hat die EKR dieses Manifest veröffentlicht?
Das Manifest ist ein Ausdruck unserer langjährigen Erfahrung, dass die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Diskriminierung nicht ausreichend sind.
Dazu kommt, dass die Menschenrechte weltweit unter Beschuss geraten und Diskriminierungen zunehmen. Wir sind der Meinung, dass es jetzt dringender denn je einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung braucht. Es geht um nichts weniger als darum, das in der Bundesverfassung verankerte Gleichbehandlungsgebot für alle Menschen in der Schweiz zu garantieren.
Auch die Organe der Uno, die die Schweiz regelmässig überprüfen, kritisieren den fehlenden allgemeinen Diskriminierungsschutz immer wieder.
Man darf die Stellungnahmen der internationalen Organe in ihrer Wirkung nicht überschätzen. Es wird nur das umgesetzt, was politisch gerade opportun ist. Der Bund erhält die Berichte ja seit Jahren, doch trotz dieser Kritik passiert nichts, der Bund verweist auf die sektoriellen Massnahmen in einzelnen Bereichen. Dabei ist die überwältigende Mehrheit der Jurist*innen, die sich mit dem Diskriminierungsschutz befassen, ebenfalls der Meinung, dass dieser nicht ausreicht.
Warum reichen denn die existierenden Gesetze nicht aus?
Der Diskriminierungsschutz in der Schweiz ist eben sektoriell organisiert – sektoriell, wenn es darum geht, welche Gruppen geschützt sind, aber auch sektoriell, welche Lebensbereiche betroffen sind: Es gibt Teilbereiche wie den arbeitsrechtlichen Persönlichkeitsschutz oder den Schutz vor Diskriminierung im Strafrecht. Aber es gibt keinen übergreifenden Schutz vor Diskriminierung.
Es wird oft auf das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung verwiesen.
Der Artikel 8 in der Bundesverfassung gilt eben nicht für den privaten Bereich und interessiert Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen und andere Private erst mal wenig.
«Es wird nur das umgesetzt, was politisch gerade opportun ist.»
Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR
Wie sieht es mit der Rassismusstrafnorm aus, die zur Diskriminierungsstrafnorm ausgeweitet wurde und nun auch die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, wegen Religionszugehörigkeit oder Ethnie einschliesst?
Die erweiterte Diskriminierungsstrafnorm schützt nicht vor allen Diskriminierungen, sondern nur vor öffentlich getätigten Äusserungen oder der Verweigerung von öffentlich angebotenen Dienstleistungen. Sie ist eine strafrechtliche Sanktionierung und soll zu Recht nur für krasse Vorfälle eingesetzt werden.
Es ist das Privatrecht, das uns davor schützen sollte, dass wir in den verschiedenen Lebensbereichen keine Diskriminierung erfahren. Hier gibt es jedoch eben keinen umfassenden und expliziten Diskriminierungsschutz.
Ausserdem sind die rechtlichen Werkzeuge unzureichend. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem Arbeitsbereich, rassistisches Mobbing am Arbeitsplatz: In der Arbeitswelt, die erfahrungsgemäss sehr betroffen ist, gibt es keinen expliziten Schutz vor rassistischer Diskriminierung, da hilft uns wie erwähnt auch die Rassismusstrafnorm nicht. Gegen rassistisches Mobbing am Arbeitsplatz könnte zwar der arbeitsrechtliche Persönlichkeitsschutz geltend gemacht werden, allerdings gibt es hierzu fast keine Rechtsprechung, sodass die Erfolgsaussichten sehr unklar wären. Zusätzlich gibt es Lücken beim Zugang zum Recht.
Der arbeitsrechtliche Persönlichkeitsschutz wiederum gilt nur bei bestehendem Arbeitsvertrag, aber nicht bei der Arbeitssuche. Wir wissen aber, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen deutlich mehr Bewerbungen schreiben müssen, um an ein Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Auch im Bereich des Wohnens – sei es bei der Wohnungssuche, sei es bei nachbarlichem Streit – gibt es keinen griffigen Schutz vor Diskriminierung.
Dazu kommt, dass es intersektionelle Mehrfachdiskriminierungen gibt, für die momentan verschiedene Gesetze gelten. Denken Sie an das Beispiel einer Frau mit Kopftuch, die am Arbeitsplatz rassistisch und als Frau diskriminiert wird. Ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz könnte den Zugang zum Recht wesentlich vereinfachen und für alle gewährleisten.
Es gab früher schon parlamentarische Initiativen mit derselben Forderung, die kamen aber nicht durch. Wie sieht die Chance beim gegenwärtigen Parlament aus?
Wenn es um Rassismus allein ginge, würde es extrem schwierig. Wir müssen daher aufzeigen, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind. Denken wir an die Altersdiskriminierung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen … Jede Person ist potenziell von einer Diskriminierung betroffen! Ich hoffe, dass einige Politiker*innen erkennen werden, dass ein Gleichbehandlungsgesetz uns alle schützt. Ausserdem müssen wir erklären, dass es das Leben von Arbeitgeber*innen oder Vermieter*innen nicht komplizierter machen wird. Und dass es nicht viel Geld kostet. Im Gegenteil: Diskriminierung kostet Geld! Durch Diskriminierung verlieren wir gute Arbeitskräfte. Diskriminierung macht krank. Studien zeigen deutlich, wie gross die gesundheitlichen Folgen sind für Menschen, die unter Diskriminierung leiden, und wie viel Potenzial verloren geht. Im jetzigen finanzpolitischen Umfeld ist das Argument der sozialen Kosten wohl leider das, das am ehesten überzeugen könnte. Als Menschenrechtlerin widerstrebt es mir zwar, mit den Kosten zu argumentieren, aber wenn das der erfolgversprechendere Weg ist, um das Parlament zu überzeugen: Meinetwegen.
«Diskriminierung macht krank und kostet Geld.»
Wäre es nicht zielführender, in die Prävention zu investieren? In die Bildung? Letztlich schützt ein Gesetz nicht vor Diskriminierung, es kann sie höchstens ahnden.
Natürlich braucht es beides. Prävention ist unglaublich wichtig, doch auch da sind die Ressourcen absolut unzureichend. Aber man darf die Wirkung von Gesetzen nicht verkennen. Es geht nicht nur darum, eine rechtliche Grundlage zu haben für den Fall, dass eine Diskriminierung auftritt. Gesetze können auch präventiv wirken, das hat die Einführung des Gesetzes für die Gleichstellung von Mann und Frau gezeigt. Unternehmen überlegen sich seither zweimal, ob sie Diskriminierung dulden – denn es können für sie hohe Kosten entstehen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, auch der Ruf des Unternehmens kann nachhaltig beschädigt werden.
Wie geht es nun weiter?
Derzeit versuchen wir, Allianzen mit anderen Organisationen und Verbänden zu bilden. Am 12. November werden wir gemeinsam mit der Eidgenössischen Frauenkommission EKF, humanrights.ch und der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz eine nationale Tagung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz veranstalten. Ziel ist es, eine breite Allianz von Verbänden und Organisationen zu bilden, die sich für ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz einsetzen. Humanrights.ch formulierte bereits einen Entwurf für ein Gleichbehandlungsgesetz, der als Arbeitsgrundlage dienen kann. Wichtig wird sein, dass wir die politische Mitte erreichen, und dass die Politiker*innen erkennen, wie viele Menschen – Wähler*innen notabene – von Diskriminierung betroffen sind und dass ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz uns allen zugute kommt.