Die Annahme des Gesetzesentwurfs wurde mit Champagner gefeiert, einige Abgeordnete hatten Anstecknadeln in Form von goldenen Henkersknoten am Revers. Am 30. März verabschiedete das israelische Parlament, die Knesset, mit 62 zu 48 Stimmen einen Gesetzesentwurf, der die Todesstrafe in Fällen «von terroristisch motivierten Morden» zwingend vorsieht. Der Initiator des Gesetzes, der rechtsextreme Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, bejubelte es als das «wichtigste Gesetz der vergangenen Jahrzehnte».
Israel hat die Todesstrafe zwar nie abgeschafft, aber seit der bisher einzigen Hinrichtung 1962 nicht mehr angewandt. Das Land stimmte jeweils für Uno-Resolutionen, die ein Moratorium für Hinrichtungen fordern, hat diese sogar mitinitiiert. Es waren aber nicht diese Kehrtwende in der Haltung zur Kapitalstrafe und das Abfeiern des Parlamentsentscheids, die weltweit schockierten. Es war vielmehr die Ausgestaltung des Gesetzes, die gleich mehreren Bestimmungen des Völkerrechts krass widerspricht.
«Schockiert hat vor allem aber die rassistische Ausrichtung des Gesetzes, denn es sieht die Anwendung im besetzten Gebiet faktisch nur für Palästinenser*innen vor.»
Zwar gibt es im internationalen Recht kein ausdrückliches Verbot der Todesstrafe. Doch das Völkerrecht sieht klare Einschränkungen vor: So müssen faire Verfahren durchgeführt werden und es muss die Möglichkeit einer Begnadigung oder Strafmilderung geben. Die siegreiche Rechte im israelischen Parlament scherte sich nicht um diese Bestimmungen: Die Todesstrafe soll bei als terroristisch taxierten Morden obligatorisch angewendet werden müssen, eine lebenslange Haft ist nur in nicht näher definierten Ausnahmefällen möglich. Und: Sie muss innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden. Begnadigungen sind ausgeschlossen.
Schockiert hat vor allem aber die rassistische Ausrichtung des Gesetzes, denn es sieht die Anwendung im besetzten Gebiet faktisch nur für Palästinenser*innen vor: Die Todesstrafe soll hier von den Militärgerichten zwingend ausgesprochen werden müssen. Doch dieser Militärjustiz unterstehen nur die Palästinenser*innen; israelische Siedler*innen oder Soldat*innen sind nicht betroffen, da sie zivilen Gerichten unterstehen.
Für in Israel begangene Morde soll die Todesstrafe verhängt werden, wenn sich die Tat «gegen die Existenz des Staates Israel» richtet. Mit dieser Formulierung wird auch hier deutlich: Dies richtet sich nur gegen palästinensische Täter*innen. Damit wird das System der Apartheid gegenüber Palästinenser*innen erneut zementiert.
Die israelische Menschenrechtsorganisation ACRI hält zudem fest, dass die Knesset völkerrechtlich kein Befugnis hat, Gesetze für das besetzte Gebiet zu erlassen, und somit internationales Recht (erneut) verletzt.
Im Vorfeld der Diskussionen im Parlament wurde mit dem Trauma des 7. Oktobers und dem Ruf nach Vergeltung Stimmung gemacht. Mit einer grossen Propagandakampagne wurde mehr Sicherheit durch Abschreckung versprochen.Dabei gilt dieses Gesetz nicht rückwirkend und kann somit nicht auf die Täter vom Massaker des 7. Oktobers 2023 angewendet waren. Ausserdem hatten sowohl die israelische Armee als auch der Inlandsgeheimdienst sich gerade aus Sicherheitsgründen gegen das Gesetz ausgesprochen.
In Jerusalem protestierten Menschen gegen die Entscheidung des Parlaments, israelische und palästinensische Menschenrechtsorganisationen fechten das Gesetz vor dem höchsten Gericht an und eine breite Koalition von NGOs lancierte umgehend eine Petition mit der Forderung, dass das Gesetz für nichtig erklärt wird. Dieser Widerstand gegen die Todesstrafe, die von einer Mehrheit der israelischen Bevölkerung befürwortet wird, braucht Mut, denn die rechte Regierungskoalition geht auch gegen Menschenrechtsorganisationen immer härter vor.