Am 23. Januar 2024 verurteilte das Hohe Gericht von Lesotho den Einsatz von Prügelstrafen gegen MCCI-Häftlinge. Eine vom Büro der Ombudsperson in Lesotho eingeleitete Untersuchung legte systemische Fehler offen, die zu den Menschenrechtsverstössen beitragen. Die Behörden müssen die Empfehlungen der Ombudsperson dringend umsetzen. Dazu gehört auch der Schutz der Häftlinge in der MCCI vor Folter und anderen Misshandlungen.
7.5.2024/News: Anfang Mai kündigte der Minister für Recht und Justiz die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Fälle von Folter und anderen Misshandlungen gegen in der Einrichtung festgehaltene Häftlinge durch Beamte des Justizvollzugsdienstes Maseru Correctional Service an 21. und 22. Dezember 2023. Die Untersuchung der Kommission hat bereits begonnen, eine Beweisanhörung soll am 13. Mai stattfinden.
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Die jüngst bekanntgewordenen Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen gegen Insassen der Hafteinrichtung Maseru Central Correctional Institution (MCCI) in Lesotho geben Anlass zur Sorge. Am 22. Dezember 2023 wurden die acht Häftlinge Sebilo Sebilo, Mots’oane Machai, Nthathane Motanyane, Liphapang Sefako, Motsieloa Leutsoa, Mohlalefi Seitlheko, Marasi Moleli, Litekanyo Nyakane und andere, die in der MCCI auf ihr Verfahren warten, von Angehörigen des Gefängnispersonals (Lesotho Correctional Services - LCS) gefoltert und anderweitig misshandelt. Am 22. Dezember 2023 besuchten Familienangehörige Häftlinge in der MMCI und fanden diese mit erkennbaren Verletzungen am Körper vor. Die Gefangenen berichteten ihren Angehörigen, dass sie bei einer Durchsuchungsaktion von Gefängnisbeamten mit verschiedenen Gegenständen geschlagen worden seien.
Einen Tag später, am 23. Dezember 2023, reichten Angehörige der Häftlinge einen Eilantrag beim Gericht in Maseru ein, um festzustellen, dass die MMCI-Beamten und ihre Untergebenen mit der körperlichen Bestrafung der Häftlinge rechtswidrig gehandelt hatten und dass ihre Entscheidung, ihre Anträge auf Besuch der Häftlinge abzulehnen, rechtswidrig war. Im Hinblick auf die rechtswidrige Anwendung von Körperstrafen erklärte das Gericht am 27. Januar 2024 jedoch, die Umstände, die zu den erlittenen Verletzungen führten, nicht feststellen zu können.
In der Vergangenheit hatte der Justizminister Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung von Foltervorwürfen durch Häftlinge in der MMCI unterstützt. Im Anschluss an eine im Dezember 2023 auf eigene Initiative durchgeführte Untersuchung veröffentlichte das Büro der Ombudsperson am 19. März 2024 einen Bericht, der ein beunruhigendes Muster von Misshandlungen, einschliesslich Folter und exzessiver Gewaltanwendung, gegen Häftlinge in der Einrichtung aufdeckte.
Am 22. Dezember 2023 leitete die Ombudsperson des Königreichs Lesotho eine Untersuchung der Vorwürfe von Häftlingen in der Maseru Central Correctional Institution wegen Folter und exzessiver Gewaltanwendung ein. Am 19. März 2024 veröffentlichte die Ombudsperson die Ergebnisse der Untersuchung. In dem Bericht wurde u. a. festgestellt, dass Häftlinge von Vollzugsbeamten mit verschiedenen Waffen geschlagen wurden und man ihnen anschliessend die medizinische Behandlung der erlittenen Verletzungen verweigerte. Die Beamten sollen sich gemeinsam Szenarien ausgedacht haben, um den Missbrauch zu rechtfertigen, während leitende Beamte vorgaben, nichts gewusst zu haben. Dies deutet auf eine tief verwurzelte Kultur des Fehlverhaltens innerhalb der Institution hin.
Die Untersuchung ergab ferner, dass systemische Fehler massgeblich zu dem Vorfall beigetragen haben. Dazu gehören unzureichende Kontrollen der Behandlung von Häftlingen, die Anwendung veralteter Vorschriften, schlechte Arbeitsbedingungen für das Gefängnispersonal, Verzögerungen bei der medizinischen Versorgung und Ressourcenmangel. Alle diese Faktoren zusammengenommen führten zu einer eklatanten Verletzung der Menschenrechte der Häftlinge und unterstreichen die dringende Notwendigkeit umfassender Reformen im Strafvollzugssystem.
Die Ombudsperson hat eine Reihe von Empfehlungen gemacht, um diese Probleme wirksam anzugehen. Erstens wird empfohlen, dass die Leitung der Gefängnisbehörde eine gründliche Untersuchung des Verhaltens der 114 männlichen Vollzugsbeamten durchführt, die an der mutmasslichen Folter und den anderen Misshandlungen von Häftlingen beteiligt waren. Gegen diese Beamten, die gemeinsam gehandelt haben, müssen in Übereinstimmung mit den internen Vorschriften disziplinarische Massnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus sollte die Polizei von Lesotho eine Untersuchung einleiten und die Staatsanwaltschaft die am Ausbildungsprogramm Community Service Training Scheme teilnehmenden Beamten, die für die schwere Körperverletzung von Häftlingen verantwortlich sind, strafrechtlich verfolgen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Recht und Justiz gefordert, sofortige Massnahmen zu ergreifen, um Vorschriften und Regeln zu erlassen, die das Gesetz Nr. 3 von 2016 über die Strafvollzugsdienste in Lesotho in die Praxis umsetzen. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, um die wirksame Durchsetzung des Gesetzes zu gewährleisten und ein Rahmenwerk aus Leitlinien zu schaffen, die Transparenz, Fairness und Kohärenz bei der Anwendung und Umsetzung des Gesetzes garantieren. Darüber hinaus sollte das Ministerium für Recht und Justiz der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des allgemeinen Umfelds für Strafvollzugs-beamt*innen und zugehöriges Personal Vorrang einräumen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf der dringenden Angleichung der Gehälter der Strafvollzugsbeamt*innen an die der anderen Sicherheitsbehörden gelegt werden. Dieser Schritt dürfte zu positiven und dauerhaften Veränderungen führen, die ein günstiges Arbeitsumfeld fördern und die Effizienz im Strafvollzug steigern.
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