Das Staatssicherheitsgericht (SSC) in Jordanien hat den politischen Aktivisten und Mathematikprofessor Ayman Sanduka der «Anstiftung zur Opposition gegen das politische System» schuldig gesprochen, nur weil er sein Recht auf freie Meinungsäusserung in den Sozialen Medien wahrgenommen hat.
Am 21. Dezember 2023 wurde Ayman Sanduka vom Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen und inhaftiert, weil er im Oktober 2023 einen Brief an den jordanischen König auf Facebook gepostet hatte, in dem er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte. Am 7. Januar 2025 verurteilte das Staatssicherheitsgericht Ayman Sanduka wegen «Aufwiegelung zum Widerstand gegen das politische System» gemäss Paragraf 149 des Strafgesetzbuches und Paragraf 15 des Gesetzes über Cyberkriminalität zu fünf Jahren Gefängnis.
Ayman Sandukas Inhaftierung beruht ausschliesslich auf der legitimen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung. Eine Festnahme oder Inhaftierung als Strafe für die Ausübung von Menschenrechten, einschliesslich des Rechts auf freie Meinungs-äusserung, ist willkürlich und verstösst gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Jordaniens, einschliesslich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Ayman Sanduka wurde am 18. Dezember 2023 zunächst von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, weil er in Facebook-Beiträgen eine pro-palästinensische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte, darunter auch einen Aufruf zu einem Generalstreik zur Unterstützung der Menschen im Gazastreifen. Am 21. Dezember 2023 wurde Ayman Sanduka vom Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen und inhaftiert, weil er im Oktober 2023 einen Brief an den König von Jordanien auf Facebook gepostet hatte, in dem er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Laut seinem Rechtsbeistand wurde Ayman Sanduka am 23. Januar 2024 vom Marka-Gefängnis in Amman in das Al-Tafilah-Gefängnis verlegt, das etwa 300 km von seiner Heimatstadt entfernt liegt. Dadurch wird es für seine Familie sehr schwer, ihn zu besuchen. Sicherheitskräfte demütigten ihn mit Worten und fesselten ihn während seiner Verlegung an Händen und Füssen. Am 24. Januar 2024 verurteilte ein Strafgericht Ayman Sanduka in einem anderen Fall nach dem neuen Gesetz über Cyberkriminalität wegen «Verleumdung einer offiziellen Stelle» zu drei Monaten Gefängnis. Am 12. Februar 2024 klagte der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts Ayman Sanduka wegen «Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System» nach Paragraf 149 des Strafgesetzbuches an.
Am 7. Januar 2025 verurteilte das Staatssicherheitsgericht Ayman Sanduka wegen «Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System» auf der Grundlage von Paragraf 149 des Strafgesetzbuches und Paragraf 15 des Gesetzes über Cyberkriminalität zu fünf Jahren Gefängnis. Während das Urteil formal als fünfjährige Arbeitsstrafe gemäss Paragraf 149 verhängt wurde, entspricht dies in der Praxis einer Freiheitsstrafe.
Seit der israelischen Offensive im Oktober 2023 in Gaza haben die jordanischen Behörden weit gefasste Gesetze, darunter das Gesetz gegen Cyberkriminalität, verschärft, um Journalist*innen, Aktivist*innen und andere Personen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren, die online Meinungen äussern, in denen die Regierungspolitik gegenüber Israel kritisiert wird. Amnesty International dokumentierte die Fälle von 15 Personen, die nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Cyberkriminalität strafrechtlich verfolgt wurden, nachdem sie die Behörden online kritisiert hatten. In all diesen Fällen verletzten die Behörden die Rechte der Angeklagten: Sie nahmen sie z.B. ohne Haftbefehl fest, informierten sie nicht über die Gründe für ihre Vorladung oder die gegen sie erhobenen Anklagen, verhörten sie ohne Rechtsbeistand und übten während des Verhörs oder des Prozesses psychologischen Druck aus und wendeten Einschüchterungstaktiken an.