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Saudi-Arabien – Briefaktion

Britischer Staatsbürger zu acht Jahren Haft verurteilt

Der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush, ein leitender Wirtschaftsanalyst der Bank of America, ist in Saudi-Arabien zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er war am 31. August 2024 auf dem Flughafen von Riad festgenommen worden, als er sich nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern auf dem Rückweg nach Grossbritannien befand. Die genauen Vorwürfe gegen ihn sind unklar, doch scheinen sie mit früheren Social-Media-Posts und seiner vermeintlichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil zusammenzuhängen. Ahmed al-Doush hat kein faires Verfahren erhalten.

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Am 12. Mai 2025 wurde der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush in Saudi-Arabien vor dem Sonderstrafgericht (SCC), das für terrorismusbezogene Straftaten zuständig ist, zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Am 23. Juni wurde die Haftstrafe im Berufungsverfahren auf acht Jahre herabgesetzt. Er ist im al-Hair-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad inhaftiert und hat kein faires Verfahren erhalten. Ahmed al-Doush war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und ihren drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Grossbritannien zurückreisen wollte.

Ahmed al-Doush darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.

Die Behörden haben weder seiner Familie noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen zukommen lassen, sodass sie z. B. nicht wissen, wie die Anklage gegen ihn lautet und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde. Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den er später gelöscht hatte. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, ausser dass er dessen Sohn kenne.

Amnesty International hat mehrfach dokumentiert, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch ausländische Staatsbürger*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

Ahmed al-Doush wurde bei seiner ersten Anhörung am 27. Januar 2025 ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, mit dem er nicht regelmässig kommunizieren darf. Aufgrund der Kommunikationsbeschränkungen, denen er während der Telefongespräche mit seiner Frau unterliegt, verfügt sie über keine detaillierten Informationen zu seinem Gerichtsverfahren. So weiss sie zum Beispiel weder Einzelheiten über die gegen ihren Mann erhobenen Anklagen und die Beweise gegen ihn noch über die Haftbedingungen oder seinen Gesundheitszustand.

Am 12. Mai 2025 wurde Ahmed al-Doush zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ahmed al-Doush wurde ohne Vorankündigung zum Berufungsgericht bestellt, wo auch sein staatlich bestellter Rechtsbeistand anwesend war. Der Richter sagte ihm, dass sein Schuldspruch bestätigt sei und dass sein Strafmass von zehn auf acht Jahre herabgesetzt würde. Weder die britische Regierung noch die Familie von Ahmed al-Doush oder sein britischer Rechtsbeistand haben Informationen über die Anklagen oder die Grundlage für den Schuldspruch erhalten.

Die Vorwürfe gegen Ahmed al-Doush scheinen sich auf frühere Äusserungen im Internet zu beziehen. Er wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war und noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkenswert ist, dass sein X-Account nur 37 Follower*innen hat und insgesamt vier Beiträge enthält. Bei seiner ersten Anhörung wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass er angeklagt sei, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, Verbindungen zu einer Person zu haben, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe.

Das Sonderstrafgericht missbraucht vage Bestimmungen auf Grundlage der Gesetze gegen Cyberkriminalität und Terrorismus, um friedliche Meinungsäusserung und Online-Aktivitäten mit „Terrorismus“ gleichzusetzen. Amnesty International hat dokumentiert, dass sich in jeder Phase der Verfahren vor dem Sonderstrafgericht Menschenrechts-verletzungen nachweisen lassen.

Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.

Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar 2025 wurden diese regelmässigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgten nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach Gefangenen gefragt hatte, die kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden waren.

Seit seiner Festnahme wurden Ahmed al-Doush mehrere konsularische Besuche der britischen Botschaft in Riad gestattet; der erste konsularische Besuch fand am 21. November 2024 statt, fast drei Monate nach seiner Inhaftierung. Im Vorfeld des Besuchs gab die britische Regierung keinerlei Informationen über seine Inhaftierung, seinen Status oder sein Wohlergehen an seine Familie weiter und begründete dies mit dem Datenschutz.

Seit 2013 hat Amnesty International die Fälle von 86 Personen dokumentiert, die allein wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit strafrechtlich verfolgt wurden. Unter ihnen waren 40 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäusserung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl derartiger Strafverfolgungen wesentlich höher ist. Die Prozesse in solchen Fällen entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Betroffenen werden häufig ohne Anklage und ohne Kontakt zur Aussenwelt in Einzelhaft gehalten und haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder Gerichten, um die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.

Werden Sie aktiv:

Setzen Sie sich für Ahmed al-Doush ein: Senden Sie einen Appellbrief
– per Post oder E-Mail und posten Sie auch in den sozialen Medien an die unter ADRESSEN und SOCIAL MEDIA GUIDE angegebene(n) Zielperson(en) und Kontakte.

Frist zum Mitmachen: 7. Dezember 2025.
Schreiben Sie in Arabisch, Englisch oder in Ihrer eigenen Sprache.

Bitte setzen Sie noch Ihren Namen (oder Initialen) an das Ende der Nachricht. Sie können die Nachricht gerne auch noch anpassen und z.B. den Namen und die Forderungen hervorheben. 

In den ADRESSEN finden Sie noch eine weitere Zielperson zum Anschreiben.
Um zu verhindern, dass die Mails im Spam landen
, ist es ratsam, den Betreff zu verändern.

Das Justizministerium antwortet auf E-Mails mit der Standardnachricht, dass der Untersuchungsgegenstand nicht mit dem Justizministerium in Zusammenhang stehe. Es zeigt, dass unsere E-Mails gelesen werden. Lassen Sie sich von dieser Standardantwort nicht beirren.

Briefvorschlag - Deutsch

Exzellenz

Mit grosser Sorge habe ich erfahren, dass der britische Staatsangehörige Ahmed al-Doush vor dem Sonderstrafgericht (SCC), das für terrorismusbezogene Straftaten zuständig ist, zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Zwar wurde das Strafmass am 23. Juni im Berufungsverfahren auf acht Jahre herabgesetzt, aber das Gerichtsverfahren war in keiner Weise fair. Ahmed al-Doush muss deshalb freigelassen werden.

Ahmed al-Doush darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren. Im April sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z.B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde.

Die Behörden haben weder seiner Familie noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen zukommen lassen, sodass sie z. B. nicht wissen, wie die Anklage gegen ihn lautet und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde. Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den er später gelöscht hatte. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, ausser dass er dessen Sohn kenne.

Bitte veranlassen Sie, dass Ahmed al-Doush unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, falls er nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte festgehalten wird.

Bis dahin bitte ich Sie sicherzustellen, dass weitere Verletzungen seiner Verfahrensrechte unterbunden werden und er regelmässigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand erhält.

Hochachtungsvoll,
 

Model letter - English

Your Excellency,

I am deeply concerned about the SCC’s sentencing of British national Ahmed al-Doush to eight years in prison. He has been subjected to multiple violations of his fair trial rights. He is currently held in al-Hair Prison in the capital Riyadh. Ahmed al-Doush was detained at King Khalid International Airport in Riyadh on 31 August 2024 when he was travelling back home to the UK with his wife and their three children after a visit to Saudi Arabia.

Ahmed al-Doush has only been allowed restricted communication with his family. He told his wife in April that he was instructed by prison authorities to only check in with her and the children during the calls, and that if he discussed anything about his conditions of detention, health or legal proceedings and charges against him, that the call would be terminated and there would be punishment.

Saudi authorities have not shared court documents, including charges and the basis for conviction, with his family or British consular officials. During his first hearing before a judge in the week of 27 January 2025, five months after his arrest, Ahmed al-Doush was told that charges would be issued against him for using social media to spread fake, untrue and damaging news against the Kingdom of Saudi Arabia, and that he was accused of having a relationship with an individual who threatened the Kingdom's national security. Based on the questions asked during extensive interrogations by Saudi authorities, his family believes these accusations may relate to old social media activity and an alleged association with a Saudi critic in exile with whom Ahmed al-Doush has no relationship beyond knowing his son.

Amnesty International has documented the Saudi authorities’ increasing crackdown on freedom of expression, targeting both citizens and foreign nationals, many of whom have been sentenced to lengthy prison terms solely for peacefully exercising their right to freedom of expression.

The Saudi authorities must immediately and unconditionally release Ahmed al-Doush, if he is detained solely for exercising his human rights. Until then, they must prevent further violations of his fair trial rights and ensure he has regular access to his family and legal representation.

Yours sincerely,
 

Social Media Guide

Twitter target: @MojKsa

Hashtags: #FreeAhmedAlDoush

Suggested messaging:

Saudi has sentenced British business analyst Ahmed al-Doush to 8 years in prison. He has faced multiple violations to his fair trial rights.

Ahmed al-Doush was investigated about social media posts and his alleged association with a Saudi critic in exile. He was held in incommunicado detention for 33 days, including some periods in solitary confinement. Demand his release #FreeAhmedAlDoush

  

Adressen

Justizminister:
Walid bin Mohammad AlSama'ani
Minister of Justice
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
Riyadh
Saudi Arabia

E-Mail: 1950@moj.gov.sa
Das Justizministerium antwortet auf E-Mails mit der Standardnachricht, dass der Untersuchungsgegenstand nicht mit dem Justizministerium in Zusammenhang stehe. Es zeigt, dass unsere E-Mails gelesen werden. Lassen Sie sich von dieser Standardantwort nicht beirren.


Zusätzliche Person zum Anschreiben
:
The Saudi Human Rights Commission:
Dr. Hala bint Mazyad bin Mohammed Al-Tuwaijri
E-Mail: po@hrc.gov.sa
Twitter/X: @HRCSaudi
Fax: +966114185101


KOPIEN AN

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Kirchenfeldstrasse 64
3005 Bern

Fax: 031 351 45 81
E-Mail: chemb@mofa.gov.sa



Weltweite Briefzustellung: Der Versand von Briefen ist in fast alle Länder möglich. Trotzdem kann der Zustellservice aus unterschiedlichen Gründen zeitweise eingestellt werden. Wir aktualisieren die Infos soweit möglich.
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Verkehrseinschränkungen ›


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DRUCKFERTIGE MODELLBRIEFE:
•  MODELLBRIEF DEUTSCH 027/25-2 (WORD) 
•  MODEL LETTER ENGLISH 027/25-2 (WORD)

DIESE URGENT ACTION – KOMPLETT ALS WORD-DATEI:
(Seite 1 Hintergrundinformationen, Seite 2 Modellbrief)
•  UA 027/25-2 – DEUTSCH
•  UA 027/25-2 – ENGLISH
 

Versandmöglichkeiten und Zielperson(en) siehe: ADRESSEN und SOCIAL MEDIA GUIDE
Verwenden Sie unsere Briefvorschläge oder schreiben Sie in Ihren Worten.
Portokosten für Briefversand: Europa = CHF 1.90 / alle übrigen Länder = CHF 2.50
Weitere Informationen zum Mitmachen bei den Urgent Actions finden Sie hier
 


English version (click on title to open):

British national sentenced to 8 years in prison

On 12 May 2025, Saudi Arabia’s terrorism court, the Specialized Criminal Court (SCC), sentenced British national Ahmed al-Doush to 10 years in prison. On 23 June 2025, his sentence was shortened to eight years on appeal. Saudi authorities arrested Ahmed al-Doush, a senior business analyst with Bank of America, on 31 August 2024 at King Khalid International Airport in Riyadh as he was returning to the UK, where he resides, after visiting Saudi Arabia with his wife and children. In his extensive interrogations, questions revolved around past social media posts and his alleged association with a Saudi critic in exile, with whom he has no relationship beyond knowing his son. He has faced multiple violations of his fair trial rights.

Ahmed al-Doush has had multiple trial hearings. He was assigned a court-appointed lawyer at his first hearing on 27 January 2025, but he is not permitted regular communication with him. As a result of restrictions by prison authorities to what he can share with his wife during his phone calls with her, which he communicated to her in April 2025, she has not received detailed information about his court proceedings, including details regarding the basis for his conviction, or the charges or evidence against him, nor updates on prison conditions or his health.

The SCC sentenced Ahmed al-Doush to 10 years in prison on 12 May 2025. The sentence was reduced to eight years in prison at an appeal hearing on 23 June 2025. Ahmed al-Doush was summoned without notice to the appeal hearing where the judge and his lawyer in Saudi Arabia were present. The judge informed him that his conviction was confirmed and that his sentence was reduced from 10 years to 8 years. The UK government, Ahmed al-Doush’s family and his lawyer in the United Kingdom have not received information on his charges or the basis of his conviction.

Ahmed al-Doush’s charges appear to be expression-related. Ahmed al-Doush was subjected to extensive interrogation without a lawyer present and before being informed of the charges against him. During interrogations, he said to his family that he was told that if not for his social media activity, he would be home with his family. Notably, his X account has only 37 followers and a total of four posts. In his first hearing, a judge told him that charges would be issued for using social media to spread fake, untrue and damaging news against the Kingdom of Saudi Arabia, and that he was accused of having a relationship with an individual who threatened the Kingdom's national security.

The SCC has routinely used vague provisions under the anti-cybercrime and counter-terror laws equating peaceful expression with «terrorism». Amnesty International has documented how every stage of the SCC judicial process is tainted by human rights violations.

For two and a half months after his arrest on 31 August 2024, Ahmed al-Doush's family was denied any communication with him. They were also not given information about his situation or the reason for his arrest. His wife and children were left in the dark about his well-being, his conditions of detention and whether and when he might be allowed to return home. He was also denied consular access to UK government representatives during this time, severely hindering the UK government and his family’s ability to gather information about him, his detention and steps they might take to facilitate his release. It wasn’t until 17 November 2024 that Ahmed al-Doush was allowed a call to his wife. He was then permitted weekly phone calls with his family. However, in January, these calls were interrupted and have now become sporadic. He later told his family that his communication with them was restricted by the authorities as punishment for asking his wife during a call about people that had recently been released in Saudi Arabia.

Since his arrest, Ahmed al-Doush has been permitted multiple consular visits from the British embassy in Riyadh, with the first consular visit on 21 November 2025, nearly three months after his arrest. Ahead of the visit, the UK government did not share any information known about his detention, status or well-being with his family, claiming this was on the grounds of data protection.

Since 2013, Amnesty International has documented the cases of 86 individuals prosecuted solely for exercising their rights to freedom of expression, association and peaceful assembly. Of those, 40 were prosecuted for legitimate exercise of the right to freedom of expression on social media. Amnesty International is aware that the real number of such prosecutions is likely much higher. Legal proceedings in these cases fall far short of international fair trial standards. Individuals are often held incommunicado without charge, in solitary confinement and denied access to lawyers or the courts to challenge the lawfulness of their detention.

 

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