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USA (Alabama) – Briefaktion / Abschlussinfo

Jamie Mills in Alabama hingerichtet

Jamie Mills wurde am 30. Mai 2024 im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet. Er war 2007 schuldig gesprochen worden, drei Jahre zuvor ein älteres Ehepaar ermordet zu haben. Die Geschworenen sprachen sich mit 11 zu 1 Stimmen für die Todesstrafe aus. Die Gerichte verweigerten die Zulassung letzter Einsprüche.

Details

Neues Beweismaterial, dass die Hauptzeugin gegen Jamie Mills, die im selben Verfahren wegen Mordes angeklagt war, im Gegenzug für ihre Aussage eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft über das zu erwartende Strafmass erzielt hatte, wurde nicht zugelassen. Die Gouverneurin verweigerte die Begnadigung. Dies war die zweite Hinrichtung in diesem Jahr in Alabama.

Jamie Mills wurde am 30. Mai 2024 um 18:27 Uhr für tot erklärt.

In diesem Jahr wurden in den USA sechs Hinrichtungen vollstreckt. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Hinrichtungen seit der Wiederaufnahme der Hinrichtungen durch den Obersten Gerichtshof der USA im Jahr 1976 auf 1.588. Auf Alabama entfallen 74 dieser Hinrichtungen.

Letzte Einsprüche, die sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Anwalts von JoAnn Mills, der Lebensgefährtin von Jamie Mills, stützten, blieben erfolglos. In dieser eidesstattlichen Erklärung vom 26. Februar 2024 heisst es, dass der damalige Staatsanwalt vor der Aussage seiner Mandantin im Prozess gegen Jamie Mills im Jahr 2007 versprochen hatte, auf die Todesstrafe in ihrem Fall zu verzichten und einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit der Bewährung zuzustimmen, wenn sie sich bereit erklärte, gegen Jamie Mills auszusagen. Wenn das stimmt, würde das bedeuten, dass der Staatsanwalt gelogen hat, als er dem Gericht sagte, dass JoAnn Mills ohne jegliches Angebot, Andeutung oder Versprechen für einen Deal ausgesagt hat. Und auch in den darauffolgenden Anhörungen und Berufungsverfahren auf bundesstaatlicher und bundesweiter Ebene wurde immer wieder versichert, dass zum Zeitpunkt des Prozesses gegen Jamie Mills keine Übereinkunft zwischen der Staatsanwaltschaft und der Zeugin erzielt worden war. Zehn Tage nach der Verurteilung von Jamie Mills wurde JoAnn Mills zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit der Bewährung verurteilt.

In einer eidesstattlichen Erklärung, die am 6. März 2024 unterzeichnet wurde, leugnete der ehemalige Staatsanwalt, dass er JoAnn Mills vor dem Prozess gegen Jamie Mills «irgendeine Art von Angebot gemacht hatte» und führte an, dass er ein solches Angebot nicht machen konnte, weil die Angehörigen der Opfer «ihre Position sehr deutlich gemacht hatten», dass sie die Todesstrafe verfolgen. Er behauptete, das Angebot sei erst nach dem Prozess gegen Jamie Mills gemacht worden. Am 15. April 2024 wies ein Gericht des Bundesstaates die Berufung von Jamie Mills mit der Begründung ab, dass dem Gericht keine Beweise dafür vorlägen, warum die eidesstattliche Erklärung von JoAnn Mills' Anwalt nicht früher hatte eingeholt werden können. Die Anwälte von Jamie Mills wandten sich an das Bundesbezirksgericht, das am 17. Mai 2024 entschied, dass die Klage nicht rechtzeitig eingereicht wurde und kein Grund angegeben wurde, warum eine eidesstattliche Erklärung von JoAnn Mills' Anwalt nicht früher hätte eingeholt werden können.

Vielen Dank allen, die versucht haben, diese Hinrichtung zu verhindern.
 

Die Hintergrundinfos der ursprünglichen Urgent Action vom 29. April 2024:

Hinrichtung trotz Aufdeckung staatlichen Fehlverhaltens angesetzt »

Jamie Mills soll am 30. Mai im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden. Er war 2007 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Es gibt neue Beweise dafür, dass die Hauptzeugin gegen Jamie Mills, die im selben Verfahren wegen Mordes angeklagt war, im Gegenzug für ihre Aussage eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft über das zu erwartende Strafmass erzielt hatte. Dies war während des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft bestritten worden. Die Gouverneurin muss das Todesurteil umwandeln und Jamie Mills begnadigen.

Jamie Mills soll am 30. Mai im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden. Er war 2007 schuldig gesprochen worden, drei Jahre zuvor ein älteres Ehepaar ermordet zu haben. Die Geschworenen sprachen sich 11 zu 1 für die Todesstrafe aus. Mehr als 15 Jahre lang leugneten die Behörden, dass der Hauptzeugin der Anklage im Gegenzug für ihre Aussage etwas versprochen worden war. Neue Belege zeigen nun jedoch, dass das gelogen war. Die Zeugin – Jamie Mills' Lebensgefährtin JoAnn Mills – musste sich damals wegen derselben Straftat verantworten, für die Jamie Mills nun die Hinrichtung droht.

Anfang 2024 unterzeichnete der Rechtsbeistand von JoAnn Mills eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorging, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft von Marion County in Alabama der Zeugin im Gegenzug für ihre Aussage eine Einigung über ihr Strafmass angeboten hatte: nämlich, dass sie keine Anklage wegen Mordes, keine Todesstrafe und keine Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung befürchten müsse, wenn sie gegen Jamie Mills Aussage. Während des Verfahrens im Jahr 2007 hatte der Staatsanwalt jedoch der Jury versichert, dass man JoAnn Mills keine derartigen Zusagen gemacht habe. JoAnn Mills beteuerte ebenfalls, es gebe keine derartige Einigung und ihr drohe nach wie vor potenziell die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit auf Bewährung. Und auch in den darauffolgenden Anhörungen und Berufungsverfahren auf bundesstaatlicher und bundesweiter Ebene wurde immer wieder versichert, dass zum Zeitpunkt des Prozesses gegen Jamie Mills keine Übereinkunft zwischen der Staatsanwaltschaft und der Zeugin erzielt worden war.

Laut den UN-Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwält*innen haben Staatsanwält*innen «die menschliche Würde zu achten und zu schützen und die Menschenrechte aufrechtzuerhalten und auf diese Weise zu einem gerechten Verfahren und zu einem reibungslosen Funktionieren des Strafjustizsystems beizutragen». Das Verhalten der Bezirksstaatsanwaltschaft scheint diesen Standard nicht erfüllt zu haben, wodurch das Strafjustizsystem sowie die Integrität des Verfahrens untergraben wurden und das Vertrauen in das Urteil der Geschworenen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es ist denkbar, dass die Geschworenen die Aussage der Zeugin anders betrachtet hätten und zu einem anderen Urteil gekommen wären, wenn sie von der Übereinkunft gewusst hätten. Internationale Schutzmechanismen für zum Tode verurteilte Personen schreiben vor, dass die Todesstrafe nur dann verhängt werden darf, wenn die Schuld der angeklagten Person in eindeutiger und überzeugender Weise, die keine andere Erklärung des Sachverhalts zulässt, nachgewiesen wurde.

Verfahren, in denen Straftaten verhandelt werden, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, müssen alle verfahrensrechtlichen Garantien einhalten. Dies ist in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben, den die USA im Jahr 1992 ratifiziert haben.

Seit 1976 gab es in den USA 1'587 Hinrichtungen, 73 davon in Alabama. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab.