Jamie Mills soll am 30. Mai im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden. Er war 2007 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Es gibt neue Beweise dafür, dass die Hauptzeugin gegen Jamie Mills, die im selben Verfahren wegen Mordes angeklagt war, im Gegenzug für ihre Aussage eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft über das zu erwartende Strafmass erzielt hatte. Dies war während des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft bestritten worden. Die Gouverneurin muss das Todesurteil umwandeln und Jamie Mills begnadigen.
Jamie Mills soll am 30. Mai im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden. Er war 2007 schuldig gesprochen worden, drei Jahre zuvor ein älteres Ehepaar ermordet zu haben. Die Geschworenen sprachen sich 11 zu 1 für die Todesstrafe aus. Mehr als 15 Jahre lang leugneten die Behörden, dass der Hauptzeugin der Anklage im Gegenzug für ihre Aussage etwas versprochen worden war. Neue Belege zeigen nun jedoch, dass das gelogen war. Die Zeugin – Jamie Mills' Lebensgefährtin JoAnn Mills – musste sich damals wegen derselben Straftat verantworten, für die Jamie Mills nun die Hinrichtung droht.
Anfang 2024 unterzeichnete der Rechtsbeistand von JoAnn Mills eine eidesstattliche Erklärung, aus der hervorging, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft von Marion County in Alabama der Zeugin im Gegenzug für ihre Aussage eine Einigung über ihr Strafmass angeboten hatte: nämlich, dass sie keine Anklage wegen Mordes, keine Todesstrafe und keine Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung befürchten müsse, wenn sie gegen Jamie Mills Aussage. Während des Verfahrens im Jahr 2007 hatte der Staatsanwalt jedoch der Jury versichert, dass man JoAnn Mills keine derartigen Zusagen gemacht habe. JoAnn Mills beteuerte ebenfalls, es gebe keine derartige Einigung und ihr drohe nach wie vor potenziell die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit auf Bewährung. Und auch in den darauffolgenden Anhörungen und Berufungsverfahren auf bundesstaatlicher und bundesweiter Ebene wurde immer wieder versichert, dass zum Zeitpunkt des Prozesses gegen Jamie Mills keine Übereinkunft zwischen der Staatsanwaltschaft und der Zeugin erzielt worden war.
Laut den UN-Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwält*innen haben Staatsanwält*innen «die menschliche Würde zu achten und zu schützen und die Menschenrechte aufrechtzuerhalten und auf diese Weise zu einem gerechten Verfahren und zu einem reibungslosen Funktionieren des Strafjustizsystems beizutragen». Das Verhalten der Bezirksstaatsanwaltschaft scheint diesen Standard nicht erfüllt zu haben, wodurch das Strafjustizsystem sowie die Integrität des Verfahrens untergraben wurden und das Vertrauen in das Urteil der Geschworenen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es ist denkbar, dass die Geschworenen die Aussage der Zeugin anders betrachtet hätten und zu einem anderen Urteil gekommen wären, wenn sie von der Übereinkunft gewusst hätten. Internationale Schutzmechanismen für zum Tode verurteilte Personen schreiben vor, dass die Todesstrafe nur dann verhängt werden darf, wenn die Schuld der angeklagten Person in eindeutiger und überzeugender Weise, die keine andere Erklärung des Sachverhalts zulässt, nachgewiesen wurde.
Verfahren, in denen Straftaten verhandelt werden, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, müssen alle verfahrensrechtlichen Garantien einhalten. Dies ist in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben, den die USA im Jahr 1992 ratifiziert haben.
Seit 1976 gab es in den USA 1'587 Hinrichtungen, 73 davon in Alabama. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab.