Pakhshan Azizi © Privat
Pakhshan Azizi © Privat
Iran – Briefaktion / Frist abgelaufen

Kurdischer Aktivistin droht nun unmittelbar die Hinrichtung

Der kurdischen Menschenrechtsverteidigerin Pakhshan Azizi droht unmittelbar die Hinrichtung. Am 5. Februar teilten die Behörden ihren Anwält*innen mit, dass die Abteilung Neun des Obersten Gerichtshofs ihren Antrag auf gerichtliche Überprüfung abgelehnt hat. Im Juli 2024 war Pakhshan Azizi von einem Revolutionsgericht nach einem grob unfairen Verfahren allein wegen ihrer friedlichen humanitären und Menschenrechtsaktivitäten zum Tode verurteilt worden. Im Januar 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil. Ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe wurden nie untersucht.

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