25. Februar 2026 / Update - Good News: Ahmed Souab wurde am Montag, 23. Februar 2026, nach rund zehn Monaten willkürlicher Haft freigelassen. Seine Freilassung ist eine grosse Erleichterung für seine Familie, seine Kolleg*innen und Unterstützer*innen, insbesondere angesichts seines sich verschlechternden Gesundheitszustands während der Haft. Wir begrüssen diese positive Entwicklung, doch seine Strafverfolgung steht weiterhin beispielhaft für die anhaltende Verfolgung von Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und kritischen Stimmen.
Wir danken Ihnen allen herzlich für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Die Mobilisierung war unerlässlich, um die internationale Aufmerksamkeit auf seine Situation zu lenken.
Eine offizielle Abschlussinfo folgt in Kürze.
→ Die Abschlussinfos folgen in Kürze. In der Zwischenzeit finden Sie hier noch die Informationen aus der Urgent Action vom 6. Februar:
Am 12. Februar 2026 beginnt das Berufungsverfahren gegen den Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab vor dem Berufungsgericht von Tunis. Er war im vergangenen Oktober nach einem grob unfairen Verfahren, das nur sieben Minuten dauerte, von einem Gericht in Tunis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Seit er am 21. April 2025 festgenommen und inhaftiert wurde, hat sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert.
Derzeit befindet sich Ahmed Souab im Gefängnis El Mornaguia bei Tunis. Die tunesischen Behörden müssen die Verurteilung von Ahmed Souab aufheben, da er allein wegen seiner Arbeit als Anwalt und der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit verurteilt wurde, und ihn unverzüglich und bedingungslos freilassen. Ausserdem müssen sie dafür sorgen, dass Menschenrechtsanwält*innen ihrer Arbeit gefahrlos und ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen nachgehen können.
Der Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab wurde zu Unrecht schuldig gesprochen und verurteilt. Er wurde aufgrund haltloser Anschuldigungen wie der «Gründung einer terroristischen Vereinigung» und der «Verbreitung von Falschnachrichten» verurteilt, nur weil er sein Recht auf freie Meinungsäusserung ausgeübt und seine beruflichen Pflichten erfüllt hatte. Die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung von Ahmed Souab sind Vergeltungsmassnahmen, weil er in einem Verfahren, in dem er drei der Angeklagten vertrat (dem sogenannten «Verschwörungsverfahren»), die Nichteinhaltung der Verfahrensrechte und die mangelnde Unabhängigkeit des Gerichts kritisiert hatte. Ahmed Souabs Kritik fällt unter das Recht auf Meinungsfreiheit, wie in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankert, deren Vertragsstaat Tunesien ist.
Ahmed Souab wurde am 31. Oktober 2025 nach einem äusserst unfairen Verfahren vom erstinstanzlichen Gericht in Tunis wegen «Verbreitung falscher Nachrichten» zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Prozess gegen Ahmed Souab, der nur sieben Minuten dauerte, fand statt, ohne dass er physisch anwesend war, da das Gericht die Entscheidung, terrorismusbezogene Fälle als Fernverfahren abzuhalten, unter Berufung auf eine vage «unmittelbar drohende Gefahr» verlängert hatte. Das Recht von Angeklagten, bei der Verhandlung anwesend zu sein, darf nur in Ausnahmefällen vorübergehend eingeschränkt werden.
Ahmed Souabs Gesundheitszustand hat sich nach neun Monaten willkürlicher Inhaftierung im Gefängnis El Mornaguia sehr schnell erheblich verschlechtert. Im Januar 2026 litt er vier Mal unter schwerem Nasenbluten. Einer dieser Anfälle führte zu Bewusstlosigkeit, sodass das medizinische Personal des Gefängnisses intervenieren musste. Ausserdem leidet Ahmed Souab an chronischen Herzbeschwerden, die eine angemessene medizinische Versorgung und regelmässige Kontrollen erforderlich machen. Seine Familie ist äusserst besorgt, weil die Ursache für sein Nasenbluten nicht bekannt ist, da das Gefängniskrankenhaus nicht über die nötige Ausstattung zur Durchführung der notwendigen medizinischen Untersuchungen verfügt.
Ahmed Souab ist ein tunesischer Rechtsanwalt und Menschenrechtler, der dafür bekannt ist, dass er Verstösse gegen die Verfahrensrechte kritisiert und anprangert, dass die Exekutive Einfluss auf die richterliche Unabhängigkeit nimmt, insbesondere die gegenwärtige Regierung unter Präsident Kaïs Saïed. In der Vergangenheit war er Richter am Verwaltungsgericht und kritisierte nach der Machtübernahme durch Präsident Kaïs Saïed im Juli 2021 scharf die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit. Zu den Mandant*innen von Ahmed Souab gehören Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Sonia Dahmani sowie Rechtsbeistände und politische Oppositionsaktivist*innen wie Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj, die beide in dem «Verschwörungsverfahren» angeklagt waren.
Am 19. April 2025 äusserte sich Ahmed Souab nach Abschluss des «Verschwörungsverfahrens», in dem 37 Angeklagte (darunter führende Oppositionelle) wegen haltloser Anklagen in Verbindung mit «Terrorismus» und «Verschwörung gegen den Staat» verurteilt worden waren, auf einer Pressekonferenz vor dem erstinstanzlichen Gericht in Tunis. Er kritisierte, dass die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemässes Verfahren verletzt worden waren, dass sich die Exekutive über Gebühr eingemischt habe und dass das Gericht nicht unabhängig gewesen sei. Zwei Tage später nahmen Angehörige der Polizeieinheit für Terrorbekämpfung Ahmed Souab fest und verhörten ihn zu diesen Äusserungen. Er wurde 48 Stunden lang ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten und hatte in dieser Zeit keinen Kontakt zu seiner Familie oder seinem Rechtsbeistand. Daraufhin wurde er einem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Am 23. April 2025 ordnete das Gericht sechs Monate Untersuchungshaft an, obwohl keinerlei Beweise dafür vorlagen, dass Ahmed Souab eine international anerkannte Straftat begangen hatte. Am 30. Juni 2025 wurde nach Ab-schluss der Ermittlungen Anklage gegen Ahmed Souab erhoben. Ihm wurde gemäss den Paragrafen 1, 13 (neu), 30, 34, 40, 43, 78 und 81 des Antiterrorgesetzes Nr. 26 von 2015 vorgeworfen, «direkt oder indirekt Informationen preisgegeben und weitergereicht zu haben, die terroristischen Organisationen oder Personen, die mit terroristischen Straftaten in Verbindung gebracht werden, zugutekommen; mit dem Ziel, die Begehung [terroristischer Straftaten] zu unterstützen oder zu ermöglichen, oder einen Nutzen daraus zu ziehen, oder sie nicht anzuzeigen, oder mit deren Begehung zu drohen. Solche Handlungen bestehen in der absichtlichen Weitergabe oder Offenlegung von Informationen, die die Sicherheit bestimmter Personen gefährden könnten [...]». Er wurde zudem im Zusammenhang mit der Nutzung von Telekommunikationsnetzen und Kommunikationssystemen unter Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 54 und unter Paragraf 68 des Telekommunikationsgesetzes angeklagt.
Die Rechtsbeistände von Ahmed Souab legten Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, doch am 17. Juli 2025 wurde er wegen der genannten Anklagen offiziell dem Gericht übergeben. Ahmed Souab wurde festgenommen und vor Gericht gestellt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen und in seiner Eigenschaft als Anwalt die Opfer von Menschenrechtsverletzungen verteidigt hat. Laut internationaler Menschenrechtsnormen sollten Rechtsbeistände in die Lage versetzt werden, ihre beruflichen Tätigkeiten ohne Schikane oder Einschüchterung auszuüben. Sie sollten zudem als Menschenrechtsverteidiger*innen geschützt werden, wenn sie sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einsetzen, insbesondere wenn sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten. Durch die Gleichsetzung von rechtlichem Beistand mit Terrorismus untergraben die tunesischen Behörden das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Darüber hinaus schaffen sie ein Klima der Angst, das Menschenrechtler*innen an der Durchführung ihrer wichtigen Arbeit hindert. Der Fall von Ahmed Souab verdeutlicht ein Muster, nach dem die tunesischen Behörden gegen Kritiker*innen vorgehen, u. a. gegen Rechtsbeistände und Menschenrechtler*innen.
Amnesty International hat dokumentiert, dass Antiterrorgesetze regelmässig missbraucht werden, um friedlichen Dissens strafrechtlich zu verfolgen, und dass es die besorgniserregende Tendenz gibt, Anwält*innen ins Visier zu nehmen, die Mitglieder politischer Oppositionsgruppen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen in Tunesien vertreten. Die tunesische Behörden haben in den letzten Jahren mehrere Anwält*innen strafrechtlich verfolgt, und das nur, weil diese politische Gefangene vertreten oder Justiz und Exekutive öffentlich kritisiert hatten.
Nach den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte müssen Regierungen dafür sorgen, dass Rechtsanwält*innen in der Lage sind, alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafter Beeinflussung wahrzunehmen. Nach Grundprinzip 16(c) dürfen Rechtsanwält*innen «wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, keine strafrechtliche Verfolgung oder verwaltungsmässige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen [erleiden] oder damit bedroht [werden]».