Unruhen vor dem Repräsentantenhaus in Jakarta, Indonesien: Die Polizei bildet während eines Aufruhrs vor dem Repräsentantenhaus am 30. August 2025 eine Verteidigungslinie. © Foto von Claudio Pramana/NurPhoto via Getty Images
Unruhen vor dem Repräsentantenhaus in Jakarta, Indonesien: Die Polizei bildet während eines Aufruhrs vor dem Repräsentantenhaus am 30. August 2025 eine Verteidigungslinie. © Foto von Claudio Pramana/NurPhoto via Getty Images
Indonesien – Briefaktion pausiert

Vier der sieben Aktivisten freigesprochen

Delpedro Marhaen, Muzaffar Salim, Syahdan Husein und Khariq Anhar wurden am 6. Februar 2026 vom Bezirksgericht Zentral-Jakarta freigesprochen. Wawan Hermawan, Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa befinden sich weiterhin in Haft und stehen vor Gericht.

Details

Am 6. Februar 2026, sprach das Bezirksgericht Zentral-Jakarta Delpedro Marhaen, Muzaffar Salim, Syahdan Husein und Khariq Anhar frei. Die Staatsanwaltschaft hatte für jeden der Aktivisten eine zweijährige Haftstrafe gefordert. Ihnen wurde vorgeworfen, in sozialen Medien «provokative» Inhalte veröffentlicht zu haben, die angeblich zu Gewalt und Sachbeschädigung während der Proteste im August 2025 geführt hatten. Die Richter urteilten, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Beiträgen der Aktivisten in den sozialen Medien und der Gewalt während der Proteste bestehe. 

Wawan Hermawan ist weiterhin in Jakarta in Haft und steht vor Gericht. Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa sind in städtischer Haft und stehen in Kediri vor Gericht.

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23. Februar 2026 /Update

Khariq Anhar: Am 23. Januar erklärte das Gericht die Anklage wegen Verstosses gegen das EIT-Gesetz zunächst für nichtig, woraufhin er aus der Haft entlassen wurde. Am 29. Januar erhob die Staatsanwaltschaft jedoch eine neue Anklage wegen Verstosses gegen das ITE-Gesetz, und er steht weiterhin in einem separaten Verfahren wegen Anstiftung vor Gericht. Er befindet sich derzeit in Stadthaft*.
Delpedro Marhaen Rismansyah: Sein Status wurde am 13. Februar in Stadthaft* geändert, damit er seine Masterarbeit abschließen kann.
Muzaffar Salim: Am 13. Februar wurde ihm ebenfalls Stadthaft* gewährt, damit er sich um seine betagten Eltern kümmern kann, von denen einer herzkrank ist.
Syahdan Hussein: Seine Untersuchungshaft wurde am 13. Februar aufgrund einer psychischen Erkrankung, die fortlaufende psychiatrische Betreuung erfordert, in Stadthaft* umgewandelt.
Wawan Hermawan: Ende Januar befand sich Wawan weiterhin in der Haftanstalt Salemba in Jakarta. Er wurde wegen der Veröffentlichung eines satirischen, bearbeiteten Nachrichtenartikels zur Unterstützung der Proteste angeklagt.
Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa stehen vor dem Bezirksgericht Kediri in Ostjava wegen ihrer Teilnahme an einem Protest am 30. August 2025 vor Gericht. Am 22. Dezember gewährte das Gericht ihrem Antrag auf Aussetzung der Untersuchungshaft. Seitdem befinden sie sich in Stadthaft*.

*Stadthaft (City detention): dies bedeutet, dass sie sich bis zum Abschluss ihres Verfahrens in der Stadt aufhalten und sich regelmässig bei den Behörden melden müssen.

Allen sieben Aktivisten drohen Haftstrafen von bis zu sechs Jahren. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Stadthaft weder eine Freilassung noch einen Freispruch bedeutet; sie bleiben Angeklagte und müssen während ihrer laufenden Verfahren alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Alle sieben legten Einspruch gegen ihre Anklagen ein, diese wurden jedoch von den Gerichten zurückgewiesen, sodass die Verfahren fortgesetzt werden konnten.

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UA-Infos vom 20. Januar 2026:

Aktivisten wegen Protesten vor Gericht

In Jakarta begann der Prozess gegen sieben Aktivisten, die die landesweiten Proteste im August 2025 unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie der «Anstiftung zur Gewalt», weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht hatten. Die sieben gehören zu Hunderten weiteren Personen, die nach der Niederschlagung der Proteste angeklagt wurden.

Die Aktivisten Delpedro Marhaen Rismansyah, Muzaffar Salim, Khariq Anhar, Syahdan Husein, Wawan Hermawan, Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa stehen vor Gericht, weil sie während der landesweiten Proteste im vergangenen Jahr ihre Meinung geäussert oder Instagram-Posts mit Bezug zu den Protesten veröffentlicht hatten. Sie wurden im August bzw. September 2025 festgenommen. Jetzt müssen sie sich getrennt voneinander in verschiedenen Städten wegen mehrerer Vorwürfe – unter anderem «Anstiftung zur Gewalt» und «Verbreitung von Falschmeldungen» – vor Gericht verantworten.

Ein Gericht in Kediri, Ostjava, hat die Inhaftierung von Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa ausgesetzt. Die beiden befinden sich nun im sogenannten «Stadtarrest»: Sie dürfen die Stadt nicht verlassen und müssen sich bis zum Ende ihres Prozesses regelmässig bei den Behörden melden. Die anderen fünf Aktivisten befinden sich weiterhin in Jakarta in Haft. Ein weiterer Aktivist, der in der vorherigen Urgent Action genannt wurde, wurde in der Zwischenzeit freigelassen und konnte nach Hause zurückkehren. Amnesty International wird auch die Entwicklungen in diesem Fall weiterhin beobachten.

Den sieben Aktivisten drohen bis zu sechs Jahre Haft, nur weil sie ihre Grundrechte und -freiheiten wahrgenommen haben, die sowohl durch internationale Abkommen als auch durch nationale Gesetze garantiert sind.

Recherchen von Amnesty International ergaben, dass bis zum 9. Januar 2026 in ganz Indonesien mindestens 290 Personen im Zusammenhang mit den von der Polizei niedergeschlagenen Demonstrationen im August 2025 vor Gericht gestellt wurden. Die meisten von ihnen stehen allein wegen ihrer Teilnahme und friedlichen Meinungsäusserung unter Anklage. Die indonesischen Behörden setzen weiterhin das Strafrecht als Waffe ein, um gegen Proteste und abweichende Meinungen vorzugehen. Doch Protest ist kein Verbrechen.

Die indonesische Aktivisten Delpedro Marhaen Rismansyah, Muzaffar Salim, Khariq Anhar, Syahdan Hussein, Wawan Hermawan, Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa engagieren sich in Studierendenbewegungen, in der Zivilgesellschaft und in Basisinitiativen zur Förderung der Rechenschaftspflicht der Regierung.

Vom 25. August bis zum 1. September 2025 erlebte Indonesien eine der grössten Protestwellen in der Zeit nach dem Rücktritt von Präsident Suharto. In Jakarta und mindestens 15 weiteren Provinzen kam es zu Protesten, ausgelöst durch die Wut der Bevölkerung über die wirtschaftliche Not und die staatliche Haushaltspolitik, die als Vernachlässigung der Bedürfnisse der Bürger*innen empfunden wurde. Amnesty International dokumentierte, dass die Sicherheitskräfte rechtswidrige Gewalt, willkürliche Festnahmen und Einschüchterung gegen friedliche Demonstrierende einsetzten.

Die sieben Aktivisten wurden getrennt voneinander im Rahmen einer breit angelegten Niederschlagung der Proteste durch die Polizei festgenommen. Viele Menschen in Indonesien bezeichneten dieses Vorgehen als die grösste Repression seit Jahrzehnten. Nach ihrer Festnahme wurden sie über einen Monat lang von der Polizei «zu Ermittlungszwecken» festgehalten, bis sie in die Obhut der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. In getrennten Prozessen, die Ende November 2025 begannen, wurden sie wegen mehrerer Straftaten angeklagt, darunter «Aufwiegelung» und «Verbreitung von Falschmeldungen», die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Menschen zum Hass gegen die Regierung aufstachelten. Die Anklage stützt sich auf mehrere Gesetze und Paragrafen, darunter Paragraf 160 des Strafgesetzbuchs über die Aufstachelung zur Gewalt sowie Paragraf 28 Absatz 3 und Paragraf 45A Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Informationen und Transaktionen (ITE-Gesetz) zu Hassreden.

Am 24. November 2025 begann der Prozess gegen Wawan Hermawan vor dem zentralen Bezirksgericht von Jakarta. Er wird strafrechtlich verfolgt, weil er einen bearbeiteten Screenshot eines Nachrichtenartikels veröffentlicht hatte, der als satirischer Beitrag zur Unterstützung der Proteste gedacht war. Wawan Hermawan ist weiterhin im Gewahrsam der Staatsanwaltschaft in der Haftanstalt Salemba in Jakarta.

Die Gerichtsverfahren gegen Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa begannen am 8. bzw. 11. Dezember 2025 vor dem Bezirksgericht in Kediri, Ostjava. Sie wurden nach ihrer Teilnahme an einer Protestaktion am 30. August 2025 in Kediri festgenommen und anschliessend angeklagt. Am 22. Dezember 2025 gab das Gericht ihrem Antrag auf Haftaussetzung statt, sodass sie sich nun in «Stadtarrest» befinden.

Am 16. November 2025 begann der Prozess gegen Delpedro Marhaen Rismansyah, Muzaffar Salim, Khariq Anhar und Syahdan Husein, ebenfalls vor dem zentralen Bezirksgericht von Jakarta. Ihnen wird vorgeworfen, zu Feindseligkeit gegenüber der Polizei und der Regierung aufgestachelt zu haben, indem sie die Proteste in den Sozialen Medien unterstützten. So posteten sie z. B. Informationen zu einer Rechtshilfe-Hotline für protestierende Studierende. Ihr Antrag auf Haftaussetzung wurde am 8. Januar 2026 abgelehnt. Auch sie sind weiterhin im Gewahrsam der Staatsanwaltschaft in der Haftanstalt Salemba in Jakarta.

Alle sieben Aktivisten haben vorläufige Rechtsmittel gegen die Anklagen der Staatsanwaltschaft eingelegt. Beide Gerichte wiesen ihre Einsprüche jedoch zurück, sodass die Verfahren fortgesetzt werden. Ihre Fälle veranschaulichen die zunehmende Unterdrückung in den vergangenen Jahren. Amnesty International hat bereits früher darauf hingewiesen, dass die Regierung weiterhin auf vage Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im ITE-Gesetz zurückgreift, um Kritiker*innen zum Schweigen zu bringen, anstatt das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung zu schützen.


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Bitte beachten Sie, dass Muhammad «Paul» Fakhrurrozi in diesem Update nicht erwähnt ist, da er am 24. Oktober 2025 von der Polizei freigelassen wurde und nach Hause zurückgekehrt ist. Die Polizei hat den Abschluss der Ermittlungen noch nicht bekannt gegeben. Wir werden seine Situation weiterhin beobachten.
 

Werden Sie aktiv:

Angesichts der Entwicklungen pausieren wir die Briefaktion. Es ist geplant, nach Wiederaufnahme der Prozesse eine aktualisierte Briefaktion zugunsten von Wawan Hermawan, Saiful Amin und Shelfin Bima Prakosa zu veröffentlichen.