Details
Die andauernde willkürliche Inhaftierung des ehemaligen Parlamentsmitglied Mduduzi Bacede Mabuza und die strengen Auflagen gegen den ehemaligen Abgeordneten Mthandeni Dube geben Anlass zur Sorge. Mduduzi Bacede Mabuza wird allein deshalb strafrechtlich verfolgt, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und politische Teilhabe friedlich ausgeübt hatte. Mduduzi Bacede Mabuza wurde geschlagen und hatte eine Zeitlang weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu medizinischer Versorgung.
Hintergrund ›
Zwar wurde Mthandeni Dubi am 5. November 2025 begnadigt und unter Auflagen freigelassen, doch unterliegt seine Freilassung einer Reihe schwerwiegender Einschränkungen seiner Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit. Dazu gehören das Verbot politischer Aktivitäten, öffentlicher Reden und Medienauftritte sowie Reisebeschränkungen.
Unterdessen bleibt Mduduzi Bacede Mabuza, den Amnesty International als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, der ausschliesslich wegen seiner oppositionellen und politischen Aktivitäten inhaftiert wurde, weiterhin rechtwidrig inhaftiert.
Beide Männer wurden am 25. Juli 2021 festgenommen, weil sie sich gegen staatliche Repressionen ausgesprochen und Verfassungsreformen gefordert hatten. Sie wurden im Juli 2024 nach einem von schweren Verstössen gegen das Rechtsstaatsprinzip geprägten Verfahren unter Anwendung repressiver Gesetze gegen Terrorismus und Aufwiegelung schuldig gesprochen. Mduduzi Bacede Mabuza erhielt eine Freiheitsstrafe von 85 Jahren, Mthandeni Dube wurde zu 58 Jahren Haft verurteilt. Im September 2022 wurden beide Abgeordneten von Angehörigen einer für ihren Transport zuständigen Spezialeinheit brutal mit Schlagstöcken angegriffen. Ihrem Rechtsbeistand wurde zunächst der Zugang verweigert, und eine medizinische Versorgung erhielten sie erst nach einer gerichtlichen Eilanordnung.
Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen fordert seit August 2025 die Freilassung beider Männer. Ihre Stellungnahme Nr. 55/2025 ist eine verbindliche Bestätigung, dass beide Inhaftierungen rechtswidrig und politisch motiviert waren.
Im Königreich Eswatini, wo König Mswati III. als letzter absoluter Monarch Afrikas regiert, wird politischer Aktivismus seit Jahren unterdrückt. In der Vergangenheit wurden immer wieder Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und politische Aktivist*innen inhaftiert, nur weil sie sich gegen die Unterdrückung Andersdenkender ausgesprochen haben. Ihre Inhaftierungen basieren auf repressiven Gesetzen, darunter das Gesetz über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act — SSA Act) von 1938 und das Gesetz zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act — STA) von 2008.
Während der Unruhen im Juni und Juli 2021 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrierende vor, was zu Dutzenden von Todesfällen und zahlreichen Festnahmen führte. Human Rights Watch dokumentierte mindestens 46 Todesfälle im Zusammenhang mit den Protesten. Menschenrechtsgruppen gehen jedoch davon aus, dass die Zahl weitaus höher liegt.
Die strafrechtliche Verfolgung von Mduduzi Bacede Mabuza und Mthandeni Dube ist Teil dieser systematischen Unterdrückung. Auf die friedlichen Forderungen nach demokratischen Wahlen für einen*eine Premierminister*in und nach einer Verfassungsreform wurde mit Strafanzeigen, verlängerter Untersuchungshaft, Verweigerung der Freilassung gegen Kaution und einem unfairen Gerichtsverfahren reagiert.
Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) in ihrer Stellungnahme Nr. 55/2025, die auf ihrer 103. Sitzung am 28. August 2025 verabschiedet wurde, die Inhaftierung der beiden ehemaligen Abgeordneten gemäss Kategorie II und III als willkürlich eingestuft und kam zu dem Schluss, dass sie für die Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäusserung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie politische Teilhabe bestraft wurden und dass schwerwiegende Verstösse gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vorlagen. In der Folge wurde die sofortige Freilassung beider Männer gefordert.
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