Fünf uigurische Männer, die im Zentralgefängnis Klong Prem in Bangkok inhaftiert sind, sind in Gefahr, nach China abgeschoben zu werden. Die Männer kamen im März 2014 nach Thailand, nachdem sie aus der zu China gehörenden Uigurischen Autonomen Region Xinjiang geflohen waren, da sie dort Verfolgung, Diskriminierung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Zwei der Männer waren damals 16 Jahre alt und somit minderjährig. Sie waren Teil einer Gruppe von mehr als 300 Erwachsenen und Kindern, die Mitte März 2014 von den thailändischen Behörden im Rahmen von Razzien gegen mutmasslichen Menschenschmuggel in Gewahrsam genommen worden waren. Sie wurden in Hafteinrichtungen der Einwanderungsbehörde auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes inhaftiert, das die unbefristete Inhaftierung von Menschen vorsieht, die sich ohne offizielle Erlaubnis in Thailand aufhalten.
Im Jahr 2020 entfernten sich die fünf Männer unerlaubt aus dem Gebäude der Einwanderungsbehörde in Mukdahan im Nordosten des Landes. Sie berichteten, unter erbärmlichen Bedingungen in überfüllten und feuchten Räumen festgehalten worden zu sein. Die fünf Männer wurden daraufhin zu Haftstrafen bis 2029 verurteilt. Angesichts der Abschiebung von 40 uigurischen Geflüchteten Ende Februar besteht die Sorge, dass die Behörden die fünf Männer nun begnadigen könnten, um so ihre Abschiebung nach China zu beschleunigen.
Die thailändischen Behörden schoben am 27. Februar 40 uigurische Geflüchtete nach China ab und verstiessen damit gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen und den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement), der die Überstellung von Personen in Staaten oder Territorien untersagt, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Den Uigur*innen war in Thailand der Zugang zum UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) verweigert worden, sodass sie nicht den Flüchtlingsstatus beantragen konnten. All dies geschah trotz eines neuen thailändischen Gesetzes, das Refoulement ausdrücklich verbietet, und obwohl ein neuer Mechanismus eingeführt worden war, mit dem Personen, die internationalen Schutz benötigen, einen Schutzstatus erhalten sollten. Die 40 Uiguren waren vor ihrer Abschiebung lange willkürlich und unter Bedingungen festgehalten worden, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkamen. Sie befanden sich in Hafteinrichtungen, die nur für kurzfristige Inhaftierungen vorgesehen waren und in denen sie keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung oder ihren Familienangehörigen und Rechtsbeiständen erhielten.
Bevor sie zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, waren die fünf Uiguren jahrelang rechtswidrig und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten worden, ebenso wie Dutzende weitere Uigur*innen. Grundlage war das Einwanderungsgesetz, das keine Höchstdauer für ihre Inhaftierung vorschrieb. Sie hatten keine Möglichkeit, einen Schutzstatus zu beantragen, und erhielten keinen Zugang zu gerichtlichen Überprüfungsmechanismen, um die Notwendigkeit oder Verhältnismässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Ihre unbefristete Inhaftierung in Einwanderungshafteinrichtungen war als willkürlich zu betrachten, und willkürliche Inhaftierungen sind völkerrechtlich verboten. Amnesty International hat die schlechten Haftbedingungen in diesen Einrichtungen dokumentiert und festgestellt, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung uneinheitlich und unzureichend ist. All dies kommt möglicherweise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Fünf inhaftierte Uigur*innen, darunter ein dreijähriges Kind und ein neugeborenes Baby, sind in der Haft gestorben.
Amnesty International hat in der Vergangenheit die Sorge geäussert, dass die am 22. September 2023 in Kraft getretenen neuen Verordnungen diskriminierend sind. Mit ihnen wurde ein Prüfverfahren eingeführt, um Personen, die Schutz vor Verfolgung suchen, einen Schutzstatus zu gewähren. Allerdings werden Arbeitsmigrant*innen aus Myanmar, Laos, Vietnam und Kambodscha vom Zugang zu Schutz ausgeschlossen, und die Behörden können den Schutzstatus aus Gründen der «nationalen Sicherheit» verweigern, ohne die Gründe für diese Entscheidung erläutern zu müssen. Letzteres könnte zum Ausschluss weiterer Gruppen wie z. B. Uigur*innen, Rohingya und Nordkoreaner*innen führen.
Amnesty International hat dokumentiert, dass die chinesische Regierung die Rechte von Uigur*innen und anderen überwiegend muslimischen Bewohner*innen der Autonomen Region Xinjiang mit Füssen tritt, unter anderem in Internierungslagern, in denen über eine Million Menschen willkürlich festgehalten werden. Uigur*innen sind in China willkürlicher Inhaftierung, aussergerichtlichen Hinrichtungen und Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Vor Gericht erhalten sie oft kein faires Verfahren und werden nicht selten zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte werden stark eingeschränkt. Die von Amnesty International dokumentierten Informationen lassen darauf schliessen, dass die chinesische Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere überwiegend muslimische Bevölkerungsgruppen mindestens die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Inhaftierung, Folter und systematischen Verfolgung begangen hat.