Amnesty International ist eine globale Bewegung von rund 10 Millionen Menschen, mit dem Ziel eine Welt zu schaffen, in der die Menschenrechte für alle gleichermassen gelten. Die Inklusionsinitiative ist eine Reaktion auf den anhaltenden Ausschluss einer Minderheit von ihren Rechten und aus der Gesellschaft. Amnesty Schweiz wurde von Vertreter*innen dieser betroffenen Minderheit angefragt, die Initiative zu unterstützen. Als Menschenrechtsorganisation und mit Blick auf unsere Zielsetzung, haben wir die Einladung angenommen.
Amnesty Schweiz hat zum Leben mit Behinderung kaum Expertise und wird dazu keine Sprecherinnen-Rolle einnehmen. Wir treten als Alliierte auf und verweisen auf die Expert*innen auf diesem Gebiet: Menschen mit Behinderungen und deren Vertreterorganisationen.
Einen grundlegenden Aspekt vertreten wir jedoch sehr klar und deutlich: Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind Menschenrechte. Unser Engagement als renommierte Menschenrechtsorganisation soll aufzeigen, dass es sich bei diesem Thema nicht bloss um ein Thema der Sozialpolitik, sondern um Menschenrechte handelt; dass Menschen mit Behinderung Anspruch auf Gleichstellung haben. Es geht nicht um ein soziales Entgegenkommen der übrigen (nicht-behinderten Gesellschaft), sondern darum, dass wir als Souverän und somit der Staat eine menschenrechtliche Verpflichtung haben. Die Schweiz ist verpflichtet zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte voll und gleichberechtigt geniessen können. Sie muss entsprechend ihre tatsächliche Gleichstellung fördern und sie vor Diskriminierungen schützen. Die Schweiz muss schliesslich auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen sowie ihre Inklusion in unserer Gesellschaft vorantreiben. Dies möchten wir mit unserem Engagement für diese Initiative sichtbar machen.
Bei der Initiative geht es auch darum, dass Menschen mit Behinderung bereits während der Kampagne eine Plattform erhalten und sich politisch einbringen können. Die Öffentlichkeit soll für auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht und für ihre Rechte sensibilisiert werden.
Seit 23 Jahren verbietet Artikel 8 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) in Absatz 2 die Diskriminierung, unter anderem aufgrund von Behinderung. Zudem steht in Absatz 4: «Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.» Beides geht jedoch weniger weit als ein Gleichstellungsgebot, wie es etwa in Absatz 3 in Bezug auf Mann und Frau formuliert ist: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung…». Während bei der Gleichstellung der Geschlechter der Bund also dafür sorgen muss, heisst es für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nur: Der Bund sieht Massnahmen vor. Es gibt also keine direkte Pflicht für den Bund, die sich aus dem Artikel ableitet.
2014 hat die Schweiz die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention BRK) ratifiziert. Ihr Ziel ist der volle und gleichberechtigte Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung. Im Frühjahr 2022 hat der UNO-Ausschuss der Konvention die Schweiz erstmals geprüft und die ungenügende Umsetzung der Konvention in fast allen Lebensbereichen kritisiert. Die geltenden Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere mit Bezug auf Gleichstellung, genügen den Anforderungen der Konvention (oder: den völkerrechtlichen Anforderungen) nicht. Der Ausschuss forderte die Schweiz auf, ihre Rechtsgrundlagen – auch auf Verfassungsebene – anzupassen mit dem Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre unabhängige Teilnahme an der Gesellschaft sicherzustellen.
Die «Inklusionsinitiative» will das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt und autonom am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, in unserer Bundesverfassung verankern. Es braucht die Inklusionsinitiative: Mit einem klaren Auftrag der Bevölkerung an Bund und Kantone, an Regierungen und Parlamente, wird endlich der nötige Druck erzeugt, der zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nötig ist.
Definition aus der Behindertenrechtskonvention BRK:
In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Personen mit Behinderungen. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen steigt mit dem Alter stark an. Während in der Schweiz nur etwa 10 Prozent der Jugendlichen mit Behinderungen leben, sind es bei Personen über 85 rund 47 Prozent. Stärker betroffen sind Frauen; Personen ohne abgeschlossene Berufsbildung sind ebenfalls stärker betroffen. Die demografischen Unterschiede lassen sich grösstenteils durch das Zusammenspiel dieser Merkmale und durch den unterschiedlichen Zugang zu Gesundheit erklären. Bei Menschen mit Behinderungen geht es also um einen grossen Teil der Gesellschaft, der keine zusätzlichen Sonderrechte einfordert, sondern dieselben Menschenrechte, die allen zustehen. Zu bedenken ist ausserdem: Wir alle können schon morgen durch Unfall oder Krankheit in eine Situation kommen, in der wir auf zusätzliche Massnahmen angewiesen sind, um unsere Rechte wahrzunehmen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen uns alle.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht und einen Anspruch darauf, genauso respektvoll behandelt zu werden wie Menschen ohne Behinderungen. Dies auch dann, wenn über sie gesprochen oder geschrieben wird. So manches ist Gewohnheit, leicht und schnell dahingesagt. Aber Diskriminierung drückt sich nicht nur durch Handlungen, sondern auch in der Sprache aus. Noch immer sind Begriffe gebräuchlich, die Menschen mit Behinderungen als diskriminierend und entwertend empfinden.
AGILE:CH hat eine Broschüre für eine diskriminierungsfreie Sprache und mehr Gleichstellung entwickelt, die wir sehr empfehlen. Sie fördert eine Kommunikation, die zu weniger Missverständnissen und Verletzungen führt.
Zum Sprachleitfaden von AGILE.CH
Amnesty International erachtet die Einhaltung der Menschenrechte als rechtsstaatliche Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie.
Die Schweiz hat die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Unser System ist monistisch. Das bedeutet, dass internationale Verträge ab dem Zeitpunkt zu unserem Rechtssystem gehören, in dem die Schweiz sie ratifiziert hat. Die Konvention ist deshalb Teil des Schweizer Rechts und hat volle Gültigkeit. Daran ändert mit der Initiative und der Abstimmung nichts. Die Initiative führt also nicht zur Abstimmung darüber, ob Menschenrechte gültig sein sollen.
Trotz der völkerrechtlichen Grundlage bleibt die Schweiz peinlich im Rückstand, wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen (siehe die Beurteilung des Ausschusses der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung). Um die Konvention anzuwenden, gilt es, in unserem Rechtssystem durchsetzbare Ansprüche zu verankern.
Das zweite Ziel der Initiative ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen und politischen Leben schon während des Prozesses zu erhöhen. Die Initiative soll eine Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung und des gesellschaftlichen Diskurses erzielen. Inklusion ist nicht nur die Aufgabe einer Behörde. Sie betrifft die gesamte Gesellschaft.