Sex braucht die Zustimmung von beiden. © Hayley Seibel / unsplash
Sex braucht die Zustimmung von beiden. © Hayley Seibel / unsplash
Sexualisierte Gewalt

Fakten und Mythen zur Einwilligung im Sexualstrafrecht

Was bedeutet eine auf Konsens basierende Vergewaltigungsdefinition? Muss künftig die beschuldigte Person ihre Unschuld beweisen? Oder braucht es einen Vertrag vor dem Sex? Antworten auf sieben Behauptungen.

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in der Schweiz das sogenannte «Nein-heisst-Nein»-Prinzip. Sexuelle Handlungen sind nun strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden, auch ohne, dass Gewalt oder Nötigung angewendet wird. Damit ist das frühere Erfordernis der Nötigung als zwingendes Tatbestandselement weggefallen., wie es vorher der Fall war. Dies ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Gleichzeitig bleibt dieTrotz dieser Reform bleibt das Sexualstrafrecht Reform aus menschenrechtlicher Perspektive unvollständig. Amnesty International und zahlreiche Fachorganisationen hatten eine ausdrücklich zustimmungsbasierte Regelung («Nur Ja heisst Ja») gefordert, bei der jede sexuelle Handlung ohne freiwillige Zustimmung als Übergriff gilt. Das neue Gesetz bedeutet somit einen Fortschritt, entspricht jedoch noch nicht vollständig den internationalen Menschenrechtsstandards, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent ins Zentrum stellen. Andere Länder haben dies bereits getan, wie beispielsweise Spanien oder Frankreich.

Auch im Zuge der Reform wurden erneutWenn es um das «Ja heisst ja» Prinzip geht, werden immer wieder Behauptungen über eine angebliche «Beweislastumkehr» oder eine Gefährdung rechtsstaatlicher Grundsätze laut. Diese Diskussionen zeigen, wie wichtig eine sachliche Einordnung bleibt und warum es weiterhin notwendig ist, verbreitete Mythen rund um das Prinzip der Zustimmung im Sexualstrafrecht kritisch zu prüfen. Eine Klärung der Mythen, denen wir wir während unserer Kampagne begegnet sind, bleibt deshalb weiterhin notwendig. Im Folgenden greifen wir zentrale Behauptungen auf und ordnen sie ein.

Die folgenden Behauptungen wurden im Zuge der politischen Debatte vor der Revision des Sexualstrafrechts immer wieder vorgebracht. Ein Blick auf die aktuelle (neue) Rechtslage zeigt: Viele dieser Befürchtungen waren unbegründet.

5 Behauptungen