Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Konkret bedeutet das, dass jede Person Zugang zu Gesundheitsversorgung, einschliesslich Information, Prävention und Behandlung, haben sollte, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln. Dass dies noch lange nicht der Fall ist, ist nichts Neues; dass allerdings auch in der Schweiz Gesundheitsversorgung stark von finanziellen Ressourcen und Privilegien abhängt, ist ein weniger besprochenes Thema. ProCoRe zeigt in ihrer Analyse auf, dass die Gesundheitsversorgung in der Schweiz für Sexarbeiter*innen noch zu wünschen übrig lässt.
Flächendeckende Gesundheitsversorgung bedeutet, dass der Zugang für alle sichergestellt, und auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten wird. Konkrete Angebote für prekarisierte, marginalisierte und stigmatisierte Gruppen wie Sexarbeiter*innen sind unerlässlich, da sie in Standard-Angeboten vor Hürden wie Stigma, Diskriminierung, Kriminalisierung, Vertrauensmangel, fehlenden finanziellen Ressourcen, Sprachbarrieren, Isolation, fehlenden Papieren oder fehlenden Informationen stehen. Gleichzeitig ist ihre Gesundheit überdurchschnittlich betroffen, was sowohl auf die Sexarbeiter*innen selbst wie auch ihre Kund*innen und gesamtgesellschaftlich Auswirkungen hat.
Angebote wie das One-Stop-Zentrum in Zürich, wo ein komplettes gynäkologisches Angebot (Ultraschall, Abstrich, Tests und Behandlung von STIs, Impfungen, etc.) kostengünstig oder kostenlos zugänglich ist, gibt es bisher allerdings nur in sehr wenigen Kantonen. ProCoRe und die Schweizer Koalition für die Rechte von Sexarbeitenden, zu der auch Amnesty International gehört, fordern daher eine Umsetzung von kantonalen Mindeststandards für ein umfassendes, niederschwelliges und chancengerechtes Versorgungsangebot.