Bundesrat lehnt Inklusions-Initiative ab

Gegenvorschlag überzeugt auch nach Überarbeitung nicht

Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und ihrem indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dank vorheriger massiver Kritik wurde der Entwurf stellenweise nachgebessert. Das Resultat bleibt dennoch weit hinter den Erwartungen des breiten Unterstützungsnetzwerks zurück.

Details

Der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative wurde erstmals im Juni 2025 vorgelegt. Nach ausführlicher Kritik vonseiten der Kantone, Organisationen und der Bevölkerung wurde er nach der Vernehmlassung und Ämterkonsultation teilweise überarbeitet. Inhaltlich und strukturell verbessert der vorliegende Gegenvorschlag die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen jedoch nicht.

Der Bundesrat hat einzelne Verbesserungsvorschläge aus der Vernehmlassung aufgenommen. Der Vernehmlassungsentwurf verwendete eine Definition von Behinderung, die in der Realität zwei Drittel der Menschen mit Behinderungen von diesem Gesetz ausgeschlossen hätte. Dieser Teil wurde verbessert. 

Dazu ist im Erlass nun eine Strategie zur gemeinsamen Koordination der Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen enthalten, für die sich auch die Kantone engagiert haben.

Hauptforderungen der Initiant*innen kommen zu kurz

Die Initiative fordert die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Das breite Unterstützungsnetzwerk der Initiative hat erwartet, dass zumindest die zentralen Schwerpunkte der Initiative – die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes sowie der Zugang zu bedarfsgerechten Assistenzleistungen – nachgebessert würden. Sie werden im indirekten Gegenvorschlag weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Bundesrat verzichtet darauf, ein verbindliches Inklusionsgesetz vorzulegen.

Der Bundesrat verzichtet darauf, ein verbindliches Inklusionsgesetz vorzulegen, das Bund, Kantonen und Gemeinden klare Vorgaben zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention macht. Der vorliegende Gegenvorschlag schafft keine ausreichende Grundlage für ein System, das Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und echte Wahlfreiheit ermöglicht.

Hoffnung liegt beim Parlament

«Der Bundesrat hat uns ein Inklusionsgesetz versprochen und legt nun eine Vorlage vor, die diesen Namen nicht verdient. Das ist eine verpasste Chance, die Weichen für eine echte und verbindliche Inklusionspolitik zu stellen. Jetzt liegt es am Parlament, diese Chance zu nutzen und dem Inklusionsgesetz endlich den Inhalt zu geben, den die Menschen in unserem Land erwarten» erklärt Islam Alijaj, Nationalrat und Mitglied des Initiativkomitees.

«Gleichstellung und Menschenwürde sind keine Gefälligkeiten, sondern Grundlage der Menschenrechte.» Daniela Varga, Verantwortliche Diskriminierungsschutz bei Amnesty Schweiz

Daniela Varga, Verantwortliche Diskriminierungsschutz bei Amnesty Schweiz und Mitglied im Vorstand des Vereins für eine inklusive Schweiz, sagt: «Gleichstellung und Menschenwürde sind keine Gefälligkeiten, sondern Grundlage der Menschenrechte. Die Schweiz muss bedeutend mehr tun, um ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und endlich die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Deshalb wird sich Amnesty Schweiz weiter für die Inklusions-Initiative einsetzen».

Die Initiative und ihr Gegenvorschlag werden jetzt dem Parlament überwiesen. Dieses hat nun die Chance, dem deutlich spürbaren Willen der Bevölkerung Ausdruck zu geben und die aktuelle Vorlage zu verbessern.