Hintergrund
Im April 2025 erneuerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Iran. Das Mandat der Unabhängigen Internationalen Ermittlungsmission für Iran wurde ebenfalls erneuert und ausgeweitet. Die iranische Regierung verweigerte ihnen und weiteren unabhängigen UN-Expert*innen und internationalen Menschenrechtsbeobachter*innen weiterhin die Einreise ins Land.
Im September 2025 traten die UN-Sanktionen gegen Iran wegen dessen Nuklearprogramm wieder in Kraft.
Iran leistete weiterhin bewaffneten Gruppen in Ländern des Nahen Ostens politische, ideologische, finanzielle, logistische und militärische Unterstützung. Das Land belieferte zudem Russland mit Drohnen und ballistischen Raketen, die eingesetzt wurden, um gezielt zivile Infrastruktur in der Ukraine zu zerstören.
Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht
Am 13. Juni 2025 startete Israel Luftangriffe auf iranisches Staatsgebiet. Dabei wurden zivile Gebäude beschädigt und mehr als 1.100 Menschen getötet, darunter 45 Kinder. Die israelischen Streitkräfte griffen auch vorsätzlich das Evin-Gefängnis in der Hauptstadt Teheran an und beschädigten bzw. zerstörten weite Teile des Gebäudekomplexes. Unter den mindestens 80 Zivilpersonen, die bei dem Angriff auf das Gefängnis getötet wurden, waren Inhaftierte, Familienangehörige, Sozialarbeiter*innen und Personal. Der Angriff verstiess gegen das humanitäre Völkerrecht, und Amnesty International forderte, ihn als Kriegsverbrechen zu untersuchen.
Als Vergeltung für die Luftschläge griffen die iranischen Streitkräfte Israel mit Raketen und Drohnen an und setzten dabei rechtswidrig Streumunition in Wohngebieten ein. Bei den Angriffen wurden mindestens 29 Menschen getötet, darunter auch Kinder.
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Kritische Äusserungen über das politische System waren strafbar, und Angehörige der Sicherheitskräfte, des Geheimdiensts und der Justiz nahmen systematisch Menschen ins Visier, die lediglich von ihren Rechten auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machten.
Hierzu zählten Demonstrierende, Dissident*innen sowie Frauen und Mädchen, die sich dem Kopftuchzwang widersetzten, Journalist*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Arbeitsrechtsaktivist*innen, Umweltaktivist*innen, Social-Media-Nutzer*innen, Künstler*innen, Musiker*innen, Schriftsteller*innen, Akademiker*innen, Studierende, LGBTI+ und Arbeitnehmende, darunter Krankenpfleger*innen, Lehrer*innen und Lkw-Fahrer*innen. Die Behörden schikanierten auch Angehörige unterdrückter ethnischer und religiöser Minderheiten sowie Familienangehörige von Menschen, die bei Protesten getötet worden waren. Zu den repressiven Massnahmen zählten willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen, Morddrohungen, Überwachung, Schikanen, Verhöre, Reiseverbote, Einfrieren von Vermögenswerten, Beschlagnahmung von Eigentum, der vorübergehende oder dauerhafte Entzug des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes sowie unfaire Gerichtsverfahren, die zu Geld- und Haftstrafen, Auspeitschungen oder Todesurteilen führten.
Familienangehörige von im Ausland lebenden Journalist*innen, Dissident*innen, Demonstrierenden und Menschenrechtsverteidiger*innen wurden in Iran von den Behörden verhört, willkürlich inhaftiert, gefoltert und anderweitig misshandelt oder mit Reiseverboten belegt. Plattformen wie Clubhouse, Facebook, Snapchat, Signal, Telegram, Tiktok, X und Youtube waren nach wie vor nicht zugänglich. Unabhängige politische Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und Zeitungen blieben verboten.
Zwischen März und August 2025 kam es in Isfahan, Maschhad, Sabzewar und anderen Städten zu friedlichen Protesten gegen die Rationierung von Wasser und Strom sowie gegen steigende Preise. Die Sicherheitskräfte reagierten darauf mit dem Einsatz von Tränengas und Pfefferspray, Schlägen und willkürlichen Festnahmen.
Die Unterdrückung verschärfte sich während des Konflikts mit Israel und unmittelbar danach. Die Behörden unterbrachen gezielt die Internet- und Mobilfunknetze und schränkten damit den Zugang zu lebensrettenden Informationen ein. Sicherheitskräfte errichteten Kontrollpunkte, an denen sie Mobiltelefone durchsuchten und Menschen, die missliebige Beiträge in den Sozialen Medien gepostet hatten oder im Kontakt zu Journalist*innen im Ausland standen, wegen mutmasslicher «Zusammenarbeit» mit Israel festnahmen.
Im Oktober 2025 trat ein neues Spionagegesetz in Kraft, das friedliche Aktivitäten wie die Übermittlung von Informationen an ausländische Journalist*innen als «Verdorbenheit auf Erden» (ifsad fil-arz) einstuft und mit der Todesstrafe ahndet. Das Gesetz kriminalisiert auch die Nutzung oder den Umgang mit nicht zugelassenen satellitengestützten Internetdiensten wie Starlink und erlaubt die Anwendung der Todesstrafe, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass es sich bei den Betreffenden um «feindliche Agent*innen» handelt, die «gegen den Staat» oder «zu Spionagezwecken» agieren.
Proteste gegen die Regierung, die am 28. Dezember 2025 in Teheran begannen und sich rasch im ganzen Land ausbreiteten, wurden von den Sicherheitskräften mit rechtswidriger Gewalt beantwortet: Sie setzten Gewehre, Schrotflinten mit Metallkugeln, Tränengas und tätliche Gewalt ein, um die grösstenteils friedlich demonstrierenden Menschen auseinanderzutreiben. Dabei wurden zahlreiche Menschen verletzt oder getötet.
Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt kamen 2025 grossflächig und systematisch zur Anwendung.
Nach den israelischen Luftangriffen auf das Teheraner Evin-Gefängnis fielen Dutzende Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, wochen- oder monatelang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Hunderte weitere Gefangene wurden in andere Gefängnisse verlegt, in denen sie grausame und unmenschliche Haftbedingungen ertragen mussten, darunter überbelegte Zellen, unhygienische Verhältnisse, schlechte Belüftung, Mäuse- und Insektenbefall sowie eine fehlende oder mangelhafte Ausstattung mit Bettzeug, Toiletten und Waschgelegenheiten. Ausserdem mangelte es ihnen an sauberem Trinkwasser, geniessbaren Lebensmitteln und angemessener Gesundheitsversorgung. Mehrere Personen starben unter verdächtigen Umständen in Gewahrsam. Glaubwürdigen Berichten zufolge waren sie zuvor gefoltert und anderweitig misshandelt worden, u. a. indem man ihnen die medizinische Versorgung verweigerte.
Die Gesetze sahen weiterhin Strafen vor, die Folter gleichkamen, wie z. B. Auspeitschung, Blendung, Amputation, Kreuzigung und Steinigung. Auspeitschungen und Amputationen wurden auch vollstreckt.
Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren waren systematisch unfair, was zu willkürlichen Inhaftierungen und Hinrichtungen führte. Die Behörden verweigerten Inhaftierten während der Ermittlungen routinemässig den Zugang zu Rechtsbeiständen, und Urteile stützten sich häufig auf durch Folter erzwungene «Geständnisse», die oft im Staatsfernsehen übertragen wurden. Die Justiz war nicht unabhängig und mitverantwortlich für Folter und andere völkerrechtliche Verbrechen.
Im August 2025 gaben die Behörden bekannt, dass im Zuge des Konflikts mit Israel 21.000 Personen festgenommen worden seien.
Das Spionagegesetz höhlte die Verfahrensrechte noch weiter aus, da in seiner Folge an den Revolutionsgerichten spezielle Abteilungen eingerichtet, Strafverfahren beschleunigt und Berufungsverfahren auf zehn Tage begrenzt wurden. Ausserdem war es den Gerichten laut Gesetz möglich, Ermittlungen selbst abzuschliessen, was die Trennung zwischen Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit aufweichte.
Die Behörden verübten ungestraft Geiselnahmen und hielten an ihrer Praxis fest, ausländische Staatsangehörige und Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft willkürlich zu inhaftieren und als Druckmittel einzusetzen.
Der gegen den Dissidenten Mir Hossein Mussawi und seine Ehefrau Zahra Rahnavard verhängte willkürliche Hausarrest ging 2025 in sein 15. Jahr, wohingegen der Hausarrest von Mehdi Karroubi im April 2025 nach 14 Jahren endete.
Rechte von Frauen und Mädchen
Die Behörden diskriminierten Frauen und Mädchen weiterhin und verweigerten Frauen gleiche Rechte in Bezug auf Heirat, Scheidung, Beschäftigung, Erbschaftsangelegenheiten und Zugang zu politischen Ämtern. Sie wurden auch benachteiligt, was das Sorgerecht und die Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit an ihre Kinder betraf.
Das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen lag weiterhin bei 13 Jahren. Väter konnten bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie ihre Töchter noch früher verheiraten wollten.
Das Strafmündigkeitsalter bei Mädchen betrug nach wie vor neun Mondjahre (was in unserer Zählweise einem Alter von acht Jahren und neun Monaten entspricht), bei Jungen waren es hingegen 15 Mondjahre (14 Jahre und sieben Monate).
Frauenrechtler*innen, Journalist*innen, Sänger*innen und andere, die eine Gleichstellung der Geschlechter forderten und sich gegen den Kopftuchzwang wehrten, liefen Gefahr, willkürlich inhaftiert, in unfairen Verfahren vor Gericht gestellt, ausgepeitscht und mit Social-Media-Verboten belegt zu werden.
Im Mai 2025 zog die Regierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zurück, der erstmals vor mehr als zehn Jahren vorgelegt und seither wiederholt abgeschwächt und umbenannt worden war.
Ein Mangel an Rechtsschutz, Notunterkünften und Rechenschaftspflicht leistete Femiziden Vorschub. Laut iranischen Zeitungen und internationalen Menschenrechtsorganisationen wurden 2025 mehr als 100 Frauen und Mädchen von männlichen Verwandten ermordet. Die Behörden veröffentlichten keine Statistiken zu Femiziden. Es ist daher anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl weitaus höher war.
Weil Frauen und Mädchen sich immer häufiger gegen den Kopftuchzwang wehrten und das gewaltsame Vorgehen gegen sie im In- und Ausland auf massive Kritik stiess, hielten sich die Behörden 2025 etwas zurück. Es gab weniger Massenfestnahmen und Übergriffe als in den Vorjahren, und das «Gesetz zur Unterstützung der Familie durch Förderung einer Kultur der Keuschheit und des Hidschab» aus dem Jahr 2024 blieb vorerst ausgesetzt. Allerdings griffen die Behörden weiterhin auf bestehende Gesetze und Vorschriften zurück, um die Zwangsverschleierung am Arbeitsplatz, in Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. Frauen und Mädchen, die sich dem widersetzten, wurden schikaniert, angegriffen, willkürlich festgenommen, mit Geldstrafen belegt und verloren ihren Studien- oder Arbeitsplatz. Verantwortlich für dieses Vorgehen waren sowohl Staatsbedienstete als auch Privatpersonen, die mit staatlicher Billigung Selbstjustiz betrieben.
Um die Kopftuchpflicht durchzusetzen, wurde in grossem Umfang elektronische Überwachung und Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt. Mithilfe von Geräten zur Identifizierung von Mobilfunknutzer*innen (IMSI-Catcher), Daten von kontaktlosen Kartenlesegeräten und Überwachungskameras wurden unverschleierte Frauen ausfindig gemacht und anschliessend per SMS bedroht. Ausserdem konnten Staatsbedienstete und selbst ernannte «Wächter*innen» Verstösse gegen die Kopftuchpflicht über eigens dafür entwickelte Apps melden. Die Behörden beschlagnahmten weiterhin willkürlich die Autos von Frauen, die sich nicht an die Kopftuchvorschriften hielten.
Im Oktober 2025 kündigte der Leiter des Teheraner Hauptsitzes der Behörde für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters an, einen «Hidschab- und Keuschheits-Kontrollraum» einzurichten. Ausserdem plante er, in der Provinz Teheran 80.000 Ehrenamtliche auszubilden, um die Kopftuchpflicht zu überwachen und durchzusetzen.
Im November und Dezember 2025 liessen der Religionsführer, die Oberste Justizautorität und andere hochrangige Staatsvertreter verlauten, dass es sich bei dem Widerstand von Frauen und Mädchen gegen die Kopftuchpflicht um «sozial abweichendes Verhalten» handle, das auf ausländische Feinde zurückzuführen sei. Die Oberste Justizautorität wies die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörden und die Nachrichtendienste an, Verstösse gegen die Kopftuchpflicht als «unverhohlene Verbrechen» zu betrachten.
Zahlreiche Unternehmen, darunter auch Restaurants, wurden geschlossen, weil sie unverschleierte Frauen bedient hatten. Den Inhaber*innen drohten Festnahme und strafrechtliche Verfolgung.
Diskriminierung
Ethnische Minderheiten
Ethnische Minderheiten, darunter arabische, aserbaidschanische, belutschische, kurdische und turkmenische Bevölkerungsgruppen, waren auch 2025 Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So wurden sie z. B. diskriminiert, was Bildung, Beschäftigung, angemessenen Wohnraum und die Übernahme politischer Ämter betraf. Regionen, in denen ethnische Minderheiten lebten, mangelte es weiterhin an der nötigen Infrastruktur wie z. B. Wasserversorgung, was die Armut und Ausgrenzung der dortigen Bevölkerung noch verstärkte.
Persisch blieb die einzige Unterrichtssprache in Grund- und Sekundarschulen, was bedeutete, dass Kinder aus ethnischen Minderheiten keinen Unterricht in ihrer Muttersprache erhielten. Bei Schüler*innen, die kein Persisch sprachen, führte dies zu hohen Abbrecherquoten. Ausserdem litten sie Berichten zufolge unter Demütigungen, Drangsalierungen und einem Mangel an Sicherheit im schulischen Umfeld. Im Februar 2025 lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf ab, der Literaturunterricht in Minderheitensprachen vorsah.
Die Behörden diffamierten Personen, die sich für Minderheitenrechte stark machten, und stellten das friedliche Eintreten für diese Rechte als Bedrohung der territorialen Integrität dar.
Wer Menschenrechtsverletzungen kritisierte oder die Dezentralisierung bzw. Selbstverwaltung von Gebieten forderte, musste mit willkürlicher Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter und anderer Misshandlung, unfairen Gefängnisstrafen oder gar der Todesstrafe rechnen.
Zehntausende Angehörige der belutschischen Minderheit, darunter auch Kinder, erhielten nach wie vor keine Geburtsurkunden oder Ausweispapiere, sodass sie faktisch staatenlos und von öffentlichen Leistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen waren. Sie konnten weder Bankgeschäfte tätigen noch Ehen registrieren lassen. Als Staatenlose mussten sie zudem befürchten, in Nachbarländer abgeschoben zu werden.
Angehörige ethnischer Minderheiten waren unverhältnismässig stark von Verstössen gegen ihr Recht auf Leben betroffen, einschliesslich rechtswidrigen Tötungen und Todesurteilen.
Religiöse Minderheiten
Angehörige religiöser Minderheiten, darunter Baha'i, Christ*innen, Gonabadi-Derwische, Jüd*innen, sunnitische Muslim*innen und Yaresan (Ahl-e Haq), erlitten weiterhin zahlreiche systematische Menschenrechtsverletzungen. Sie wurden u. a. bezüglich Bildung und Beschäftigung, Adoption von Kindern, Nutzung von Gebetsstätten und Übernahme politischer Ämter diskriminiert.
Angehörige religiöser Minderheiten, die sich zu ihrem Glauben bekannten oder ihn praktizierten, wurden von den Behörden willkürlich inhaftiert, ungerechtfertigt verfolgt, gefoltert und anderweitig misshandelt.
Personen, deren Eltern als Muslim*innen geführt wurden, liefen Gefahr, willkürlich inhaftiert, gefoltert oder anderweitig misshandelt und wegen «Apostasie» (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden, wenn sie zu einer anderen Religion konvertierten oder sich zum Atheismus bekannten.
Im Zuge der Repressionen nach dem Konflikt mit Israel verstärkten die Behörden auch die Unterdrückung von Baha'i, Christ*innen und Jüd*innen. Baha’i waren systematischer Verfolgung ausgesetzt, weil die staatliche Propaganda sie als israelische Spione darstellte. Zu den an ihnen verübten Menschenrechtsverletzungen zählten willkürliche Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen, Entzug des Arbeitsplatzes, Ausschluss vom Studium, erzwungene Geschäftsschliessungen, Beschlagnahmung und Zerstörung von Eigentum, Reiseverbote, Morddrohungen, unfaire Gerichtsverfahren, Haftstrafen und Verbannung. Zudem schändete man ihre Friedhöfe und verweigerte ihnen die Nutzung von Grabstätten.
Dutzende Jüd*innen wurden von den Behörden willkürlich vorgeladen, verhört und mit unbegründeten Spionageanklagen überzogen.
Die Behörden bezeichneten Teile der christlichen Gemeinschaft als «Söldner des Mossad», und die staatlichen Medien strahlten entsprechende «Geständnisse» inhaftierter Christ*innen aus. Die Behörden gingen zudem mit Razzien gegen Hauskirchen vor und nahmen christliche Konvertit*innen willkürlich fest.
LGBTI+
Für einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen drohten Strafen, die von Auspeitschung bis hin zur Todesstrafe reichten. 2025 wurden mehrere Männer aus diesem Grund verurteilt und ausgepeitscht.
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) wurden kriminalisiert, was Gewalt und Diskriminierung Vorschub leistete und ihren Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung beeinträchtigte. Bei Angriffen aus homo- und transfeindlichen Motiven gab es weder Rechtsbehelfe noch Schutzmechanismen.
Wer sich nicht geschlechtskonform verhielt und in puncto Aussehen oder Kleidung von der staatlich vorgegebenen Vorstellung von Mann und Frau abwich, erhielt Gefängnis-, Geld- oder Körperstrafen.
Sogenannte Konversionsbehandlungen, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkommen, waren staatlich anerkannt und wurden nach wie vor häufig angewandt, auch bei Minderjährigen. Für eine rechtlich anerkannte Änderung des Geschlechts waren Hormontherapien und chirurgische Eingriffe, einschliesslich Sterilisation, erforderlich.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Sicherheitsleute an Schulen schikanierten lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Schüler*innen und grenzten sie aus. Üblich waren auch Zwangsversetzungen an andere Schulen und Überweisungen zwecks Durchführung psychiatrischer und medizinischer Eingriffe, denen die Betroffenen nicht zugestimmt hatten.
Die Regierung und die staatlichen Medien setzten ihre Hassreden gegen LGBTI+ fort.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Afghanische Staatsangehörige wurden auch 2025 gewaltsam angegriffen und diskriminiert, u. a. in Bezug auf Bildung, Wohnraum, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Bankdienstleistungen und Bewegungsfreiheit.
Die Behörden schoben im Laufe des Jahres mehr als 1,8 Mio. Afghan*innen nach Afghanistan ab, darunter unbegleitete und von ihren Familien getrennte Minderjährige sowie Frauen, Mädchen, Flüchtlinge und Asylsuchende. Die Abschiebungen gingen mit gewaltsamen Razzien, Personenkontrollen und willkürlichen Festnahmen einher.
Afghan*innen wurden immer stärker zur Zielscheibe rassistischer und entmenschlichender Äusserungen durch die Behörden, was zu vermehrten Hassverbrechen gegen sie führte. Die Behörden gaben ihnen die Schuld an sozioökonomischen Problemen und warfen ihnen vor, für Israel zu spionieren.
Rechtswidrige Tötungen
Das Gesetz über den Gebrauch von Schusswaffen gewährte den Sicherheitskräften weiterhin Straffreiheit für rechtswidrige Tötungen, indem es ihnen umfassende Befugnisse beim Einsatz von Schusswaffen einräumte, u. a. um Demonstrationen aufzulösen und gegen Personen vorzugehen, die sich einer Festnahme entziehen oder unbefugt Grenzen passieren wollen. Dem Parlament lag 2025 ein Gesetzentwurf zur Reform dieses Gesetzes vor. Sollte er verabschiedet werden, würden die Anwendungsbereiche für Schusswaffeneinsatz noch stärker ausgedehnt. Darüber hinaus wären ausser Polizei, Revolutionsgarden und Armee noch weitere Einheiten befugt, Schusswaffen zu tragen.
Die Sicherheitskräfte schossen weiterhin straflos auf Autos und töteten dabei Erwachsene und Kinder. Dies geschah u. a. an neuen Kontrollpunkten, die im Juni 2025 eingerichtet wurden.
Grenzposten töteten auch 2025 zahlreiche unbewaffnete belutschische Lastenträger (soukhtbar), die in der Provinz Sistan und Belutschistan Kraftstoff transportierten, sowie kurdische Kuriere (kulbar), die Güter zwischen den kurdischen Regionen Irans und Iraks hin- und hertransportierten.
Im Juli 2025 gingen Mitglieder der Revolutionsgarden bei einer Razzia in der Ortschaft Gunich in der Provinz Sistan und Belutschistan mit tödlicher Gewalt gegen eine Gruppe belutschischer Frauen vor. Dabei feuerten sie Metallkugeln aus Sturmgewehren und Schrotflinten ab. Zwei Frauen wurden getötet und zehn verletzt.
Todesstrafe
Im Jahr 2025 gab es in Iran so viele Hinrichtungen wie seit 1989 nicht mehr. Die Todesurteile wurden teilweise öffentlich vollstreckt.
Grund für den massiven Anstieg war, dass die Todesstrafe zunehmend zur politischen Unterdrückung eingesetzt sowie wegen Drogendelikten verhängt wurde. Dem Parlament lag ein Gesetzentwurf zur Änderung des Drogengesetzes vor, der für bestimmte Straftaten in Zusammenhang mit Drogenschmuggel und -handel weiterhin die Todesstrafe vorsah.
Die massenhaften Hinrichtungen lösten beispiellose friedliche Sitzblockaden und Hungerstreiks in den Gefängnissen aus, woraufhin die Sicherheitskräfte den Inhaftierten Repressalien androhten.
Die Todesstrafe war auch für Handlungen vorgesehen, die durch das Recht auf Privatsphäre sowie durch die Rechte auf Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit geschützt sind, darunter Alkoholkonsum und einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen. «Ehebruch» (ausserehelicher Geschlechtsverkehr) wurde weiterhin mit Steinigung geahndet.
Mindestens eine Person, die zum mutmasslichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt war, wurde hingerichtet. Viele weitere befanden sich Ende 2025 in den Todeszellen.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Staatsbedienstete, die 2025 und in den Vorjahren für rechtswidrige Tötungen, Folter, Verschwindenlassen und andere völkerrechtliche Verbrechen verantwortlich waren, gingen nach wie vor straffrei aus.
Die Staatsanwaltschaften wiesen Beschwerden von Betroffenen routinemässig ab und stellten die Ermittlungen ein. In den seltenen Fällen, in denen es zu einer Verhandlung kam, sprachen die Militärgerichte, die für Verstösse der Sicherheitskräfte zuständig sind, die Verantwortlichen frei, beschränkten die Wiedergutmachung auf staatlich gezahltes «Blutgeld» (diyeh) und sahen von einer Strafverfolgung der Befehlshabenden und Vorgesetzten ab.
Im Juni 2025 vertuschten die Behörden die Verantwortung der Sicherheitskräfte für die rechtswidrige Tötung des neunjährigen Kian Pirfalak während der Proteste unter dem Motto «Frau, Leben, Freiheit» Ende 2022, indem sie den offenbar unbeteiligten Mojahed (Abbas) Kourkouri für die Tötung verantwortlich machten und ihn nach einem Prozess, der nicht den internationalen Standards entsprach, willkürlich hinrichteten.
Ein iranisches Militärgericht verzögerte den Prozess über den Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs (Flugnummer 752) im Januar 2020 kurz nach dem Start in Teheran, bei dem alle 176 Menschen an Bord ums Leben gekommen waren. Die Familien der Opfer und ihre Rechtsbeistände erhielten keine Akteneinsicht. Die zehn Militärangehörigen, die in dem Fall angeklagt waren, befanden sich nach wie vor gegen Kaution auf freiem Fuss.
Die Behörden hinderten weiterhin Familien daran, Massengräber auf dem Khavaran-Friedhof zu besuchen, in denen die sterblichen Überreste Tausender politischer Gefangener vermutet werden, die 1988 dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen und aussergerichtlich hingerichtet wurden. Auf dem Friedhof Behescht-e Zahrā in Teheran zerstörten die Behörden die Parzelle 41, um einen Parkplatz zu bauen. Dort befanden sich Einzelgräber weiterer Menschen, die ebenfalls in den 1980er-Jahren exekutiert wurden.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Iran produzierte und subventionierte weiterhin in grossem Ausmass fossile Brennstoffe.
Die Behörden unternahmen nichts gegen die Umweltzerstörung, die bestehende Ungleichheiten verschärfte und sich besonders stark auf marginalisierte Gemeinschaften auswirkte. Zu den grossen Umweltproblemen zählten das Verschwinden von Seen, Flüssen und Feuchtgebieten, das Versiegen des Grundwassers, die Abholzung von Wäldern und die Wasserverschmutzung infolge der Einleitung von Abwässern in städtische Wasserquellen. Hinzu kamen Landabsenkungen, schwindende Wasservorräte, unfruchtbare Böden und Luftverschmutzung, die zum Teil durch den gewerblichen Einsatz minderwertiger Brennstoffe verursacht wurde und zum Tod Tausender Menschen beitrug.
In weiten Teilen des Landes mussten die Menschen über längere Zeit ohne Strom und Wasser auskommen, was zur Schliessung von Schulen und Geschäften führte. Die Behörden wiesen jegliche Verantwortung für die Mängel zurück und machten vielmehr Dürre und einen zu hohen Verbrauch dafür verantwortlich.
Menschen, die sich für Umweltrechte einsetzten, wurden willkürlich inhaftiert.
Im Juli 2025 kamen in der Provinz Kurdistan bei der Bekämpfung eines Waldbrands drei Umweltaktivisten ums Leben. Dies führte zu Kritik an den Behörden, weil sie die Brandbekämpfung weitgehend Freiwilligen überliessen und diesen weder Schutzausrüstung zur Verfügung stellten noch andere Sicherheitsmassnahmen ergriffen.
Veröffentlichungen von Amnesty International
·Iran: Arbitrary execution of Woman Life Freedom protester after sham trial and torture, 11 June
·Iran: Tehran prisoners at risk after Israeli strikes, 7 July
·Iran: Deliberate Israeli attack on Tehran’s Evin prison must be investigated as a war crime, 22 July
·Millions more Afghans in Iran facing expulsion, 30 July
·Iran: Officials responsible for finger-amputations must face accountability for torture, 31 July
·Iran: Authorities unleash wave of oppression after hostilities with Israel, 3 September
·Iran: Further information: Thousands at risk of execution in Iran, 10 September