Hintergrund
Russland setzte seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fort, besetzte weitere ukrainische Gebiete und beging Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter auch Kriegsverbrechen und andere völkerrechtliche Verbrechen (siehe Länderkapitel Ukraine).
Im April 2025 eroberten russische Truppen Teile der russischen Region Kursk zurück, die ukrainische Streitkräfte im August 2024 besetzt hatten. Die Ukraine griff vermehrt militärische und andere Ziele in Russland an, u. a. Produktions- und Exportanlagen für Öl und Gas, was zu lokalen Kraftstoffengpässen führte. Bei einigen dieser Angriffe gab es Tote und Verletzte sowie Schäden an ziviler Infrastruktur.
Die russische Regierung erhöhte einige Steuern und ergriff weitere Massnahmen, um den Krieg zu finanzieren. Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich, die Inflationsrate war hoch, und die Lebenshaltungskosten stiegen weiter.
Die Regierung weigerte sich nach wie vor, das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtssituation in der Russischen Föderation anzuerkennen und mit ihr zusammenzuarbeiten.
Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht
Ukrainische Gefangene, die nach Russland überstellt wurden, erlitten weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt, Folter und andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Betroffen waren sowohl ukrainische Militärangehörige als auch Zivilpersonen. Einige dieser Menschenrechtsverletzungen kamen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich.
Ein im September 2025 veröffentlichter Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) dokumentierte die «weit verbreitete und systematische Folter und Misshandlung» ukrainischer Kriegsgefangener während ihrer gesamten Gefangenschaft sowie weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter «aussergerichtliche Hinrichtungen auf dem Schlachtfeld und in der Haft».
Nachdem die Angriffe Russlands auf den ukrainischen Energiesektor immer stärker wurden, griff die Ukraine ab September 2025 russische Energieanlagen an. Dies führte in mehreren Regionen zu vorübergehenden lokalen Stromausfällen (siehe Länderkapitel Ukraine).
Recht auf freie Meinungsäusserung
Das Recht auf freie Meinungsäusserung war in Russland weiterhin massiv eingeschränkt. Menschen, die den Krieg gegen die Ukraine ablehnten, die Regierungspolitik bzw. einzelne Staatsbedienstete kritisierten oder andere abweichende Meinungen äusserten, mussten mit Verwaltungs- und Strafverfahren sowie schweren Strafen rechnen.
Im März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen den LGBT-Aktivisten Mark Kislitsyn. Er war wegen «Hochverrats» zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Februar 2022 als friedlichen Protest gegen den Angriff Russlands auf die Ukraine 865 Rubel (etwa 9 Euro) auf ein ukrainisches Bankkonto überwiesen hatte. Die Behörden behaupteten, er habe das Geld «für den Bedarf der ukrainischen Streitkräfte» zur Verfügung gestellt.
Im April 2025 verurteilte ein Gericht in St. Petersburg Daria Kozyreva wegen «Diskreditierung der Streitkräfte» zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Die ehemalige Medizinstudentin hatte Russlands Krieg gegen die Ukraine in einem Blogbeitrag kritisiert, dem Rundfunksender Radio Free Europe/Radio Liberty ein Interview gegeben und ein Gedicht des berühmten ukrainischen Dichters Taras Schewtschenko an dessen Denkmal in St. Petersburg angebracht.
Im Juli 2025 stufte der Oberste Gerichtshof die nicht existierende «Internationale Satanistenbewegung» als «extremistische» Organisation ein und verbot sie. Die Anhörung fand hinter verschlossenen Türen statt, ohne dass Vertreter*innen der mutmasslichen Gruppe anwesend waren. Im November 2025 verurteilte ein Gericht in St. Petersburg einen Mann zu zwölf Tagen Verwaltungshaft, weil ein Buch und ein Glas in seinem Besitz angeblich Symbole der verbotenen Bewegung zeigten.
Ab September galten die «absichtliche Suche nach extremistischem Material im Internet» sowie Werbung für virtuelle private Netzwerke (VPN) als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bussgeld geahndet werden. Im Dezember wurde die erste entsprechende Geldstrafe verhängt.
Im Oktober 2025 wurden drei Mitglieder der Band Stoptime wegen Strassenauftritten festgenommen und zu 12 bzw. 13 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Als die drei Musiker*innen die Strafe verbüsst hatten, wurden sie umgehend zu weiteren 13 Tagen Haft verurteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wurden die Sängerin und der Gitarrist der Band für weitere 13 Tage inhaftiert. Die Sängerin erhielt ausserdem eine Geldstrafe wegen «Diskreditierung der Streitkräfte» durch das Singen verbotener Lieder. Nachdem man sie endlich freigelassen hatte, verliessen die Sängerin und der Gitarrist Russland. Andere Strassenmusiker*innen, die zu ihrer Unterstützung gespielt hatten, wurden ebenfalls zu Verwaltungshaftstrafen verurteilt.
Recht auf Information
Zensur war im öffentlichen Leben 2025 allgegenwärtig. Das Erwähnen verschiedener verbotener Themen war nicht erlaubt. Untersagt waren auch Musik, Bücher und Filme von Autor*innen, die als «ausländische Agenten» galten oder willkürlich als «Terroristen und Extremisten» eingestuft waren.
Die Behörden bemühten sich weiterhin, ein «souveränes», staatlich kontrolliertes Internet aufzubauen, indem sie den Zugang zu Websites, Onlineplattformen und Sozialen Medien sperrten und die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Internet drosselten.
Ab August 2025 verhängte die Medienaufsichtsbehörde Roskomnadzor Beschränkungen für die Plattformen Whatsapp und Telegram, die häufig für vertrauliche Kommunikation genutzt wurden. Sie begründete dies mit der Bekämpfung von Betrug im Internet. Nutzer*innen waren gezwungen, zu der von Russland entwickelten Messenger-App Max zu wechseln, was massive Datenschutzbedenken mit sich brachte.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Die Behörden weigerten sich weiterhin, Demonstrationen zu genehmigen. Friedliche Kundgebungen wurden aufgelöst und Demonstrierende strafrechtlich verfolgt. Trotz der Repressionen gab es 2025 in ganz Russland kleinere Protestveranstaltungen, die sich zumeist auf lokale Themen bezogen.
In der Republik Altai beteiligten sich Hunderte Menschen an friedlichen Protesten gegen den Gouverneur der Republik. Mindestens acht Demonstranten wurden in Verwaltungshaft genommen.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Die Behörden griffen auch 2025 auf die repressiven Gesetze über «ausländische Agenten» und «unerwünschte Organisationen» zurück, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken. Sie setzten weitere 219 Organisationen, Medien und Einzelpersonen auf die Liste der «ausländischen Agenten». Verwaltungs- und Strafverfahren wegen «Umgehung der Pflichten eines ausländischen Agenten» nahmen zu. In vielen Fällen wurde in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt.
Im September 2025 verabschiedete Gesetzesänderungen verboten den Organisationen, die als «ausländische Agenten» eingestuft waren, jegliche Bildungs- und Lehrtätigkeit, entzogen ihnen kommunale Unterstützung und Vergünstigungen, die «sozial orientierte NGOs» genossen, und führten überzogene Auflagen für sie ein.
Eine im Oktober 2025 erfolgte Änderung des Strafgesetzbuchs machte es den Behörden möglich, bereits nach einer Verwaltungsstrafe eine strafrechtliche Verfolgung wegen wiederholter Verstösse gegen die Gesetzgebung zu «ausländischen Agenten» einzuleiten, anstatt wie bisher nach zwei Verwaltungsstrafen.
95 weitere Organisationen wurden als «unerwünscht» eingestuft, darunter Amnesty International und Human Rights Watch. Im Mai 2025 verurteilte ein Moskauer Gericht Grigorij Melkonjants, den Co-Vorsitzenden der Wahlbeobachtungsgruppe Golos, wegen «Organisation von Aktivitäten einer ‚unerwünschten‘ Organisation» zu fünf Jahren Haft und einem anschliessenden neunjährigen Verbot jeglicher zivilgesellschaftlicher Aktivitäten.
Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit
Die Verstösse gegen das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hielten auch 2025 an. Die Behörden setzten die willkürliche strafrechtliche Verfolgung der Zeugen Jehovas fort. Im Oktober waren mindestens 157 Mitglieder der Glaubensgemeinschaft inhaftiert, darunter auch Menschen aus den von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine.
Bis November wurde mindestens zehn baptistischen Gemeinden verboten, sich zu versammeln, sofern sie nicht offiziell registriert waren und sie die Behörden über ihre Aktivitäten informiert hatten.
Unterdrückung Andersdenkender
2025 gab es deutlich mehr Fälle von Strafverfolgung aufgrund politisch motivierter Anklagen wie Extremismus, Terrorismus, Hochverrat, Spionage und «vertrauliche Zusammenarbeit mit einem ausländischen Staat, einer ausländischen oder internationalen Organisation». Repressive Massnahmen gegen Oppositionspolitiker*innen im In- und Ausland sowie gegen die Bewegungen, die sie vertraten, bildeten den Auftakt zu massenhafter Repression gegen deren Mitstreiter*innen.
Im März 2025 verurteilte ein Militärgericht in St. Petersburg Aleksandr Skobov wegen Terrorismus zu 16 Jahren Haft. Grund waren Beiträge in den Sozialen Medien sowie seine Teilnahme an einer Konferenz, die das Forum Freies Russland in Litauen organisiert hatte. Diese bereits als «unerwünscht» geltende Organisation wurde im August als «terroristisch» eingestuft.
Im Oktober 2025 wurde Maksim Kruglov, ein führender Vertreter der Partei Yabloko, aufgrund seiner Beiträge in den Sozialen Medien wegen «Verbreitung von Falschnachrichten über die Streitkräfte» festgenommen und auf die Liste der «Terroristen und Extremisten» gesetzt. Sein Verfahren war Ende 2025 noch anhängig. Weitere bekannte Mitglieder von Yabloko wurden willkürlich inhaftiert, mit Geldbussen belegt oder verurteilt.
Im Oktober 2025 erhob der russische Geheimdienst FSB Anklage gegen 23 Mitglieder des Antikriegskomitees Russlands, das prominente Persönlichkeiten im Exil aus Protest gegen den russischen Angriffskrieg gegründet hatten. Den abwesenden Angeklagten wurde «Organisation einer terroristischen Vereinigung» und Planung einer «gewaltsamen Machtübernahme» vorgeworfen – Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden können.
Im November 2025 stufte der Oberste Gerichtshof die in den USA registrierte Antikorruptionsstiftung (Anti-Corruption Foundation – ACF), die Mitstreiter*innen des verstorbenen gewaltlosen politischen Gefangenen Alexej Nawalny gegründet hatten, als «terroristische Organisation» ein.
Willkürliche Inhaftierung und unfaire Gerichtsverfahren
Kennzeichnend für die Strafverfolgung waren nach wie vor willkürliche Inhaftierungen aufgrund konstruierter Anklagen. Ermittlungen entsprachen nicht den Verfahrensvorschriften, und Gerichtsverfahren waren unfair, nicht zuletzt bei politisch motivierten Fällen.
Im Januar 2025 wurden drei Anwälte von Alexej Nawalny – Wadim Kobsew, Aleksej Lipzer und Igor Sergunin – zu Haftstrafen von dreieinhalb bis fünfeinhalb Jahren verurteilt. Man warf ihnen «Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung» vor, weil sie ihrem Mandanten geholfen hätten, mit seinem Team ausserhalb des Gefängnisses zu kommunizieren.
Die Journalistin Maria Ponomarenko, die wegen kriegskritischer Beiträge in den Sozialen Medien eine sechsjährige Haftstrafe verbüsste, wurde im März 2025 unter der neuen Anklage «Störung des Betriebs einer Strafkolonie» zu weiteren 22 Monaten Haft verurteilt. Im August wurde noch ein Verfahren mit derselben Anklage gegen sie eingeleitet.
Die Strafverfolgung von Anhänger*innen von Alexej Nawalny weitete sich aus. Im April 2025 wurden vier Journalist*innen – Antonina Favorskaya, Sergei Karelin, Konstantin Gabov und Artem Krieger – zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie nach Ansicht der Behörden mit der ACF zusammengearbeitet hatten. Bis Dezember wurden insgesamt mehr als 100 Verfahren gegen Personen eingeleitet, die an die ACF gespendet hatten.
Im Mai 2025 wurde die Menschenrechtsanwältin Maria Bontsler willkürlich festgenommen und wegen «geheimer Zusammenarbeit mit einem ausländischen Staat» inhaftiert. Bei einer Gerichtsverhandlung im August erklärte ihr Anwalt, ein Mitglied des russischen Geheimdienstes habe das Verfahren initiiert, um Maria Bontsler dazu zu bringen, eine andere Anwältin zu belasten. Ausserdem sei das vorliegende Beweismaterial gefälscht.
Im Juli 2025 verurteilte ein Militärgericht in Moskau den bekannten Schriftsteller Boris Akunin in Abwesenheit zu 14 Jahren Haft wegen «Umgehung der Pflichten eines ausländischen Agenten» und «Terrorismus». Der im Exil lebende Autor hatte seine Unterstützung für die Ukraine zum Ausdruck gebracht. Im Dezember wurde er in Abwesenheit zu einer weiteren einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Auflagen als «ausländischer Agent» nicht erfüllt habe.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren auch 2025 an der Tagesordnung. Die dafür Verantwortlichen gingen meist straflos aus. Häftlinge wurden unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen festgehalten. Oft verweigerte man ihnen medizinische Versorgung und den Kontakt zur Aussenwelt.
Im Juni 2025 nahmen Sicherheitskräfte in der Stadt Jekaterinburg Dutzende ethnische Aserbaidschaner fest und begründeten dies mit Ermittlungen zu früheren Straftaten. Einer der Festgenommenen berichtete, man habe sie alle etwa eine Stunde lang geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert. Mehrere Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, zwei Männer starben in Gewahrsam.
Der inhaftierte Dissident Alexej Gorinow wurde im Juli 2025 in eine Strafkolonie in der Region Altai verlegt und war dort mehr als zwei Monate lang unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen willkürlich in einer Strafisolationszelle (SHIZO) inhaftiert. Im September verlegte man ihn willkürlich in eine Isolationszelle (PKT), bevor er im November wieder in eine Strafisolationszelle kam.
Die Familie des Menschenrechtsverteidigers Bakhrom Khamroev, der 2023 wegen konstruierter «Terrorismusvorwürfe» zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilt worden war, berichtete, man habe ihn willkürlich in eine Strafzelle gebracht, ihn misshandelt und ihm eine angemessene medizinische Versorgung verweigert. Im August 2025 wurde Bakhrom Khamroev in eine Strafkolonie mit höchster Sicherheitsstufe im hohen Norden verlegt, Tausende Kilometer von seiner Familie entfernt.
Der Aktivist Michail Krieger, der eine siebenjährige Haftstrafe verbüsste, weil er in den Sozialen Medien Kritik an den Behörden geübt hatte, befand sich fast 50 Tage lang im Hungerstreik, um gegen seine willkürliche Unterbringung in einer Strafzelle und andere Misshandlungen zu protestieren.
Im September 2025 trat Russland offiziell aus dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe aus.
Straflosigkeit
Trotz Tausender Appelle aus der Öffentlichkeit gab es bei den Ermittlungen im Fall der Tschetschenin Seda Suleimanova 2025 keine Fortschritte. Die junge Frau war 2023 entführt und mutmasslich im Namen der «Familienehre» getötet worden. Stattdessen wurde ihre Freundin Elena Patyeva, die sich seit dem Verschwinden von Seda Suleimanova für Gerechtigkeit einsetzte, 2025 wiederholt festgenommen und wegen ihrer Einzel-Mahnwachen zu einer zehntägigen Verwaltungshaftstrafe verurteilt.
Die unabhängige Nachrichtenplattform Verstka berichtete, dass in den russischen Streitkräften in der Ukraine finanzielle Erpressung, aussergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen weit verbreitet seien. Die vor allem von hochrangigen Armeeangehörigen verübten Straftaten würden aber so gut wie nie geahndet.
Im September 2025 erklärte die ACF, der Tod des Oppositionsführers Alexej Nawalny in der Haft im Jahr 2024 sei auf eine Vergiftung zurückzuführen. Sie berief sich dabei auf Testergebnisse zweier nicht näher bezeichneter ausländischer Forensiklabore und Fotos aus seiner Zelle. Der Vorwurf wurde nicht offiziell untersucht.
Recht auf Bildung
Im April 2025 führten die Behörden neue Regelungen für Kinder von Migrant*innen ein. Um eine Schule besuchen zu dürfen, müssen sie einen russischen Sprachtest bestehen und einen Nachweis darüber erbringen, dass sie und ihre Eltern legal ins Land eingereist sind. Im September berichtete die Bildungsaufsichtsbehörde Rosobrnadzor, dass mehr als 87 Prozent der Kinder aus Migrantenfamilien die Voraussetzungen für einen Schulbesuch nicht erfüllten.
Rechte von LGBTI+
Die Behörden kriminalisierten auch 2025 Identitätsbekundungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+). Sie verhängten willkürlich strafrechtliche oder administrative Strafen wegen «LGBT-Propaganda» und «Extremismus» gegen Einzelpersonen und unterdrückten queere Kultur. Es gab weiterhin Razzien in LGBTI-Klubs. Buchhandlungen, Verlage, Medien und Streaming-Portale wurden zensiert und mussten kulturelle Werke aus dem Verkehr ziehen, bearbeiten oder mit Geldstrafen rechnen.
Im November 2025 erklärte ein Moskauer Gericht in einem nichtöffentlichen Verfahren Andrey Kotov posthum für schuldig, der «extremistischen Organisation LGBT-Bewegung» angehört und Minderjährige zur Verbreitung von Pornografie eingesetzt zu haben. Der Eigentümer des Reiseunternehmens Men Travel war im November 2024 festgenommen worden. Seinen Angaben zufolge wurde er bei seiner Festnahme und in der Haft gefoltert und anderweitig misshandelt. Im Dezember 2024 hatten die Behörden der Anwältin von Andrey Kotov mitgeteilt, ihr Mandant habe sich im Gefängnis das Leben genommen.
Im Mai 2025 wurden in Moskau drei Verleger festgenommen, unter Hausarrest gestellt und wegen «Extremismus» angeklagt, weil sie mit Büchern «LGBT-Propaganda» verbreitet hätten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Es gab nach wie vor kein Gesetz zur Prävention und zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Obwohl Umfragen ergaben, dass eine Mehrheit der Bevölkerung ein solches Gesetz befürwortete, handelte das Parlament nicht entsprechend. Selbst ein bescheidener Reformvorschlag war weiterhin zurückgestellt.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Mehrere Regionen Russlands erhöhten 2025 die Hürden für Schwangerschaftsabbrüche, u. a. indem sie finanzielle Anreize dafür schufen, dass Eingriffe nicht vorgenommen wurden. Die Behörden übten vermehrt Druck auf Kliniken aus, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, und erteilten in einigen Fällen inoffizielle Anweisungen, die den Eingriff untersagten. Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen wollten, berichteten, man habe sie gezwungen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Einige mussten sich für einen Schwangerschaftsabbruch in eine Klinik in einer anderen Region begeben. Bis Mai 2025 hatten mindestens acht Regionen Einmalzahlungen für schwangere Minderjährige eingeführt, die von einem Schwangerschaftsabbruch absahen. Berichten zufolge sollte damit die Geburtenrate erhöht werden. Es gab zunehmend Forderungen nach einem landesweiten Gesetz, das die «Nötigung» zu einem Schwangerschaftsabbruch verbietet. Einige Regionen hatten bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, die hohe Geldstrafen für Personen vorsahen, die den Eingriff unterstützten.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im Oktober 2025 stellte die NGO Greenpeace fest, Russland sei zu einer «mit fossilen Brennstoffen und Propaganda betriebenen Kriegsökonomie» herabgesunken, die zu Umweltzerstörung im Inland führe und sich auf die globale Nachhaltigkeit auswirke. Der Krieg gegen die Ukraine und «die dramatische Eskalation der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft» hätten den Stand des Umweltschutzes in Russland «radikal verändert».
Im September 2025 gab Russland seinen aktualisierten Klimaschutzbeitrag (NDC) bekannt. Die neu angestrebten Emissionswerte lagen dabei höher als die aktuellen Emissionswerte, wie Expert*innen der Klimaplattform Climate Change Performance Index feststellten. Der Climate Action Tracker, ein unabhängiger internationaler Mechanismus zur Analyse der Klimapolitik der Länder, bezeichnete die Klimapolitik und Klimaziele Russlands als «völlig unzureichend», da sie nicht mit dem im Pariser Abkommen festgelegten 1,5-Grad-Ziel vereinbar waren.
Veröffentlichungen von Amnesty International
·Russia/Ukraine: Ill-treatment of Ukrainians in Russian captivity amounts to war crimes and crimes against humanity, 4 March
·Russia: Release transgender activist Mark Kislitsyn, 29 August
·Russia: Authorities step up criminal reprisals against anti-war Yabloko party, 5 December