Hintergrund
Die saudischen Behörden bewarben 2025 weiterhin ihr Vorzeigeprojekt «Vision 2030», dessen erklärtes Ziel die Diversifizierung der Wirtschaft, die Förderung einer «dynamischen» Gesellschaft und die Positionierung des Königreichs als globale Führungsmacht war. Saudi-Arabien investierte in Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen und bereitete sich auf die Ausrichtung der Expo 2030 und der FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft der Männer 2034 vor.
Im Rahmen einer laufenden Kampagne zur Drogenbekämpfung gaben das Innenministerium und die daran angegliederte Generaldirektion für Drogenbekämpfung regelmässig Drogenfunde bekannt.
Im Januar 2025 verkündete die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation Interpol Pläne zur Eröffnung eines Regionalbüros in Saudi-Arabien, was von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit menschenrechtlichen Bedenken quittiert wurde.
Saudi-Arabien spielte regional und international auch 2025 eine wichtige Rolle und war im Laufe des Jahres Gastgeber hochrangiger diplomatischer Treffen, darunter Gespräche zwischen den USA und Russland zum Krieg in der Ukraine. Im Mai 2025 gab Kronprinz Mohammed bin Salman bekannt, dass das Land Verträge im Wert von mehr als 300 Mrd. US-Dollar (etwa 258 Mrd. Euro) mit den USA abgeschlossen habe, darunter ein Waffenpaket im Wert von 142 Mrd. US-Dollar (etwa 122 Mrd. Euro).
Todesstrafe
Im Jahr 2025 wurden in Saudi-Arabien so viele Hinrichtungen dokumentiert wie nie zuvor. Die Hingerichteten waren wegen einer Vielzahl von Straftaten zum Tode verurteilt worden, insbesondere Drogendelikten und «terrorismusbezogenen» Straftaten.
Wie schon in den Vorjahren waren auch 2025 die meisten Personen, die wegen Drogendelikten exekutiert wurden, ausländische Staatsangehörige, vor allem Menschen aus Somalia, Äthiopien, Ägypten und Afghanistan. Ausländische Todeskandidat*innen waren schweren Verfahrensverstössen ausgesetzt, u. a. hatten sie keinen ausreichenden Zugang zu rechtlichem und konsularischem Beistand sowie wirksamer Verdolmetschung. Einige wurden in der Untersuchungshaft gefoltert oder anderweitig misshandelt, um «Geständnisse» zu erzwingen.
Die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile für Ta’zir-Delikte – Ermessensdelikte, für die gesetzlich keine bestimmte Strafe vorgeschrieben ist. Dies widersprach offiziellen Behauptungen, nach denen die Anwendung der Todesstrafe auf Ermessensdelikte eingeschränkt wurde. Hinrichtungen wegen Ta’zir-Delikten machten mindestens 47,5 Prozent aller gemeldeten Hinrichtungen zwischen Januar 2014 und Juni 2025 aus. Am 16. Dezember 2025 exekutierten die Behörden den ägyptischen Fischer Essam Ahmed. Er war in einem grob unfairen Verfahren wegen gewaltfreier Drogendelikte zum Tode verurteilt worden, obwohl der Richter bei der Wahl des Strafmasses Ermessensfreiheit hatte. Viele weitere Personen waren Ende 2025 ebenfalls unmittelbar in Gefahr, wegen gewaltfreier Drogendelikte hingerichtet zu werden.
Angehörige der schiitischen Minderheit werden in Saudi-Arabien seit Langem diskriminiert und wegen friedlicher Meinungsäusserungen des «Terrorismus» beschuldigt. Die Behörden liessen auch 2025 eine alarmierend hohe Zahl von Schiit*innen hinrichten, darunter u. a. Personen, die sich an regierungskritischen Aktionen in der Ostprovinz beteiligt hatten. Obwohl Schiit*innen nur etwa zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung ausmachten, entfielen auf sie rund 42 Prozent aller Hinrichtungen, die wegen terrorismusbezogener Straftaten zwischen Januar 2014 und Juni 2025 vollzogen wurden.
Die Behörden richteten zwei Männer wegen Verbrechen hin, die diese begangen haben sollen, als sie noch unter 18 Jahre alt waren. Die Hinrichtung von Jalal Labbad erfolgte am 21. August 2025, die von Abdullah al-Derazi am 20. Oktober 2025. Das Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) bestätigte ausserdem die Todesurteile gegen Yusuf al-Manasif, Jawad Qureiris und Hassan al-Faraj für Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben sollen. Auch andere Personen, die zum Tatzeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Verbrechen unter 18 Jahre alt waren, befanden sich Ende 2025 noch im Todestrakt. Einigen drohte unmittelbar die Hinrichtung.
Recht auf freie Meinungsäusserung
Kritiker*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen erhielten auch 2025 unfaire Verfahren, lange Haftstrafen und Reiseverbote.
Im Februar 2025 räumten Vertreter*innen der Vereinten Nationen (UN) ein, dass die UN die Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion mit Menschenrechtsorganisationen auf dem Internet Governance Forum in der Hauptstadt Riad nachbearbeitet hatte, um die Kritik einer Menschenrechtsverteidigerin zu zensieren. Dies war aufgrund einer Beschwerde der saudischen Regierung erfolgt.
Im April 2025 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie damit begonnen habe, auf Grundlage des Gesetzes gegen Cyberkriminalität und des Gesetzes zur Betrugsbekämpfung rechtliche Schritte gegen alle Personen einzuleiten, die «dem Ruf des Tourismus schaden».
Am 21. August 2025 verurteilte die Berufungskammer des Sonderstrafgerichts SCC die Fitness-Influencerin und Frauenrechtsaktivistin Manahel al-Otaibi zu fünf Jahren Gefängnis (reduziert von ursprünglich elf Jahren) und belegte sie mit einem anschliessenden fünfjährigen Reiseverbot. Sie war 2024 «terroristischer Straftaten» für schuldig befunden worden, weil sie sich in ihren Tweets für die Rechte von Frauen eingesetzt und Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles Kleidungsstück) auf Snapchat gepostet hatte.
Die Behörden liessen 2025 zahlreiche Menschen frei, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung festgenommen worden waren. Im Februar 2025 wurde Salma al-Shehab, eine saudische Doktorandin, die in Grossbritannien gelebt hatte, nach Verbüssen von vier Jahren einer 27-jährigen Haftstrafe freigelassen. Sie war nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen Tweets zur Verteidigung der Frauenrechte schuldig gesprochen worden. Ebenfalls im Februar wurde der Lehrer Asaad bin Nasser al-Ghamdi , der ursprünglich zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, weil er in Social-Media-Beiträgen das Regierungsprojekt «Vision 2030» kritisiert hatte, nach zwei Jahren Gefängnis freigelassen. Im Juni wurde der niederländisch-jemenitische Staatsbürger Fahd Ezzi Mohammed Ramadhan nach 18 Monaten Haft ohne Anklage freigelassen.
Reiseverbote
Auch 2025 unterlagen viele freigelassene Gefangene langjährigen Reiseverboten und Massnahmen zur Einschränkung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit. Dazu gehörte auch Abdulaziz al-Shubaily, Gründungsmitglied der mittlerweile aufgelösten saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA). Er wurde im Juli 2025 nach acht Jahren Gefängnis freigelassen, jedoch mit einem achtjährigen Reiseverbot sowie der Auflage belegt, acht Jahre lang keine Beiträge in den Sozialen Medien zu veröffentlichen. Auch der Menschenrechtsverteidiger und ACPRA-Mitbegründer Mohammad al-Qahtani wurde im Januar 2025 nach zwölf Jahren Haft freigelassen, aber mit einem zehnjährigen Reiseverbot belegt. Er kann deshalb nicht zu seiner Familie reisen, die im Ausland lebt.
Die Frauenrechtsaktivistinnen Loujain al-Hathloul und Maryam al-Otaibi, die beide in der Vergangenheit wegen ihres menschenrechtlichen Engagements inhaftiert waren, unterlagen weiterhin einem Reiseverbot.
Unfaire Gerichtsverfahren
Fast alle Menschenrechtsverteidiger*innen, die 2025 vor das Sonderstrafgericht SCC oder andere Gerichte gestellt wurden, erhielten nach grob unfairen Verfahren harte Strafen. Das SCC war nach wie vor dafür berüchtigt, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren zu untergraben.
Am 12. Mai 2025 verurteilte das SCC den Briten Ahmed al-Doush zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe, die im Rechtsmittelverfahren auf acht Jahre reduziert wurde. In seinen Verhören wurde er vorrangig zu seinen Social-Media-Beiträgen und seinen vermeintlichen Verbindungen zu einem saudischen Kritiker im Exil befragt. Die Behörden liessen weder seiner Familie noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen zukommen, sodass ihnen z. B. nicht bekannt war, wie die offizielle Anklage gegen ihn lautete und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde.
Rechte älterer Menschen
Auch ältere Häftlinge mussten 2025 harte Haftbedingungen erdulden. Dr. Sabri Shalaby, ein 69-jähriger ägyptischer Arzt, der nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen unbegründeter Terrorismusvorwürfe zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, weil er das Gesundheitsministerium wegen vorenthaltener Löhne verklagt hatte, sass nach wie vor im Gefängnis. Dort wurde er in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen gehalten und war Repressalien ausgesetzt. Ausserdem wurde ihm die medizinische Versorgung verweigert. Scheich Salman Alodah, ebenfalls 69 Jahre alt, wurde seit mehr als acht Jahren in Isolationshaft gehalten, was gemäss dem Völkerrecht als Folter gilt. Sein Gesundheitszustand sowie sein Hör- und Sehvermögen haben sich massiv verschlechtert. Er war 2017 festgenommen worden, nachdem er angesichts diplomatischer Streitigkeiten in einem Tweet zu Einigkeit aufgerufen hatte. Eine UN-Expertin beantragte im April 2025 einen Besuch bei ihm, der von den Behörden jedoch nicht genehmigt wurde.
Rechte von Migrant*innen
In Saudi-Arabien lebten 2025 mehr als 13 Mio. Arbeitsmigrant*innen, darunter fast 4 Mio. Hausangestellte aus Afrika und Asien. Arbeitsmigrant*innen unterlagen auch weiterhin dem Sponsorensystem (Kafala), weshalb sie nur eingeschränkt ihren Job wechseln oder das Land verlassen konnten. Dadurch waren sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt. Trotz einiger begrenzter Reformen waren arbeitsrechtliche Verstösse weit verbreitet. Arbeitsmigrant*innen waren Lohndiebstahl, gefährlichen Arbeitsbedingungen, rassistischer Diskriminierung und unzulänglichen Lebensbedingungen ausgesetzt.
Recherchen von Amnesty International zeigten, dass Migrant*innen, die am Bau des im Januar 2025 eingeweihten neuen U-Bahn-Systems in Riad beteiligt waren, nicht ausreichend durch die Regierung geschützt wurden und ein Jahrzehnt lang Ausbeutung ausgesetzt waren. Viele zahlten überhöhte Vermittlungsgebühren, um sich einen Arbeitsplatz bei dem Projekt zu sichern, und nahmen dann lange Arbeitszeiten in der sengenden Sommerhitze für niedrige und diskriminierende Löhne in Kauf.
Hunderte Arbeitsmigrant*innen, die an öffentlichkeitswirksamen Projekten arbeiteten, erhielten monatelang – in einigen Fällen fast ein Jahr lang – keinen Lohn. Ohne angemessenen sozialen Schutz waren sie auf sich allein gestellt und konnten nicht einmal ihre grundlegenden Bedürfnisse decken, z. B. Lebensmittel kaufen. Manche protestierten oder machten in den Sozialen Medien auf ihre Notlage aufmerksam. Die Regierung griff nicht wirksam ein, um zeitnah Abhilfe zu schaffen. Im September 2025 wurden laut Angaben einer Gewerkschaft gar elf Arbeiter, die protestiert hatten, für etwa 48 Stunden inhaftiert.
Die Tatsache, dass das Arbeitsgesetz nach wie vor nicht für Hausangestellte galt, wurde von ausbeuterischen Arbeitgeber*innen ausgenutzt. Diese genossen infolge der unzureichenden Durchsetzung von Schutzmassnahmen durch die Regierung weitgehende Straffreiheit. Kenianische Frauen, die als Hausangestellte beschäftigt waren, berichteten von extrem harten und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen, die häufig Zwangsarbeit und Menschenhandel gleichkamen. Dazu zählten unterlassene Lohnzahlungen, extrem lange Arbeitszeiten sowie körperliche Misshandlung und sexueller Missbrauch, oft gestützt durch systemischen Rassismus.
Im Mai 2025 kündigte das Arbeitsministerium eine sechsmonatige Übergangsfrist an, um den Status von Hausangestellten zu regeln, die wegen «unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes» angezeigt worden waren. Im November wurde diese Frist um weitere sechs Monate verlängert. Ein Programm zur Lohnabsicherung, das zuvor auf Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft beschränkt war, wurde im Mai 2025 auf Hausangestellte ausgeweitet. Sie sollten nun auf elektronischem Wege bezahlt werden. Diese Verpflichtung wurde phasenweise eingeführt und sollte ab 1. Januar 2026 für alle Arbeitgeber*innen von Hausangestellten gelten.
Nach einer öffentlichen Konsultation bestätigte das Arbeitsministerium 2025 eine bereits 2023 angekündigte Entscheidung, dass zahlreiche Strafen für Verstösse gegen das Arbeitsrecht abgemildert würden, die in einem Strafkatalog von 2021 enthalten waren. Vorgesehen war u. a. eine Senkung des Bussgelds für Arbeitgeber*innen, die die Reisepässe von Arbeiter*innen einziehen, die wöchentlichen Ruhetage verweigern oder gegen das mittägliche Arbeitsverbot im Sommer verstossen. Im Rahmen der Überarbeitung wurden allerdings auch neue Strafen für Verstösse gegen jene Arbeiter*innen eingeführt, die nicht von dem Schutz des Arbeitsgesetzes profitieren, wie z. B. Arbeitnehmer*innen im Seeverkehr, in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich.
Im Juni 2025 reichte der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) unter der Leitung des IGB Afrika eine Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein. Darin wurde ein Muster von Zwangsarbeit, Lohndiebstahl, körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie systemischem Rassismus dokumentiert, von dem insbesondere – wenn auch nicht ausschliesslich – afrikanische Arbeitsmigrant*innen betroffen waren.
An dem Tag, an dem der IGB seine Beschwerde einreichte, kündigte die ILO die dritte Phase ihres Kooperationsabkommens mit Saudi-Arabien an. Darin geht es neben anderen Aspekten vor allem um faire Anwerbungsprozesse und Arbeitsmobilität für Arbeitsmigrant*innen, den Schutz von Hausangestellten und den Zugang zur Justiz.
Rechte von Frauen und Mädchen
Das gesetzliche System der männlichen Vormundschaft, das sich auf zahlreiche Lebensbereiche von Frauen auswirkte, blieb auch 2025 in Kraft. Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Fast drei Jahre nach der Verabschiedung des Personenstandsgesetzes am 8. März 2022 wurden am 21. Februar 2025 die Durchführungsbestimmungen zum Personenstandsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Ungeachtet einiger positiver Reformen wie der Festlegung eines Mindestalters für die Eheschliessung sorgte das Gesetz in den meisten Bereichen des Familienlebens, darunter den Bereichen Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft, für eine Festschreibung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Saudi-Arabien gehörte auch 2025 zu den zehn Ländern mit den höchsten Pro-Kopf-Kohlenstoffemissionen weltweit. Die Firma Saudi Aramco, die mehrheitlich im Staatsbesitz ist, blieb unter den Unternehmen der weltweit grösste Emittent von Treibhausgasen. Der Unternehmenschef erklärte im Oktober 2025, dass der weltweite, durch Elektrofahrzeuge und KI-Rechenzentren verursachte Anstieg des Strombedarfs durch fossile Brennstoffe und nicht durch erneuerbare Energien gedeckt würde und dass Kohlenwasserstoffe «das Rückgrat der globalen Energieversorgung bleiben» würden. Die Regierung legte keine Pläne zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen vor.
Am 10. September 2025 ratifizierte Saudi-Arabien die Kigali-Änderung des Montreal-Protokolls und verpflichtete sich damit, die Produktion von Fluorkohlenwasserstoffen, einem starken Treibhausgas, bis 2028 auszusetzen und den Verbrauch bis 2047 um 85 Prozent zu senken.
Veröffentlichung von Amnesty International
·Saudi Arabia: Deplorable execution exposes broken promise to halt death penalty for juveniles, 22 August