Hintergrund
Nach dem Sturz der ehemaligen Regierung unter Präsident Assad am 8. Dezember 2024 ernannte das Syrische Militärische Operationskommando am 29. Januar 2025 Ahmed al-Scharaa zum Übergangspräsidenten. Die neue Verfassungserklärung, die am 13. März 2025 von Präsident al-Scharaa bestätigt wurde, bildete den Rahmen für eine fünfjährige Übergangsperiode. Am 29. März richtete der Präsident eine Übergangsregierung mit 23 Minister*innen ein.
Am 10. März 2025 unterzeichnete der Präsident ein Abkommen mit Mazloum Abdi, dem Kommandeur der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), dem militärischen Flügel der kurdisch geführten Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien. Darin wurde vereinbart, die zivilen und militärischen Einrichtungen im Nordosten Syriens der syrischen Regierung zu unterstellen. Das Abkommen wurde nicht umgesetzt.
Im Mai kündigte das Verteidigungsministerium die Eingliederung aller bewaffneten Gruppen in das Militär an.
Am 22. Juni 2025 gab das Gesundheitsministerium an, dass bei einem Selbstmordanschlag auf eine Kirche in der Hauptstadt Damaskus mindestens 25 Menschen getötet und 63 verletzt wurden.
Die EU, das Vereinigte Königreich und die USA hoben ihre Sanktionen gegen Syrien grösstenteils auf.
Im Oktober 2025 wählten die Wahlausschüsse 122 von 140 Parlamentsabgeordneten. Die verbleibenden 18 Sitze für Abgeordnete der südlichen Provinz Suweida sowie für den Nordosten Syriens blieben aufgrund der anhaltenden sicherheitspolitischen Schwierigkeiten unbesetzt. Präsident al-Scharaa ernannte keine zusätzlichen 70 neuen Abgeordneten, obwohl die neue Verfassungserklärung dies vorsah.
Die humanitäre Lage war nach wie vor verheerend. 16,7 Mio. Menschen benötigten dringend humanitäre Hilfe, doch das humanitäre Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für Syrien war nur zu 10 Prozent finanziert. Da die US-Regierung im Januar 2025 unvermittelt den Grossteil ihrer Finanzhilfen für Syrien aussetzte, mussten einige medizinische Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen den Betrieb einstellen. Zudem mussten Nahrungsmittelhilfen ausgesetzt und das Personal und die Aktivitäten lokaler NGOs reduziert werden.
Im Oktober 2025 schätzte die Weltbank die Kosten für den Wiederaufbau in Syrien nach 13 Jahren Konflikt auf rund 216 Mrd. US-Dollar (etwa 186 Mrd. Euro).
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Nachdem der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft unter der früheren Assad-Regierung jahrzehntelang stark eingeschränkt worden war, liessen sich 2025 wieder zivilgesellschaftliche Organisationen und neu gegründete unabhängige Medien registrieren und eröffneten Büros in Damaskus und anderen Teilen des Landes.
Allerdings gab es nach wie vor repressive Gesetze, unter denen Menschen wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung verfolgt werden konnten. So wurden am 31. Juli 2025 Ermittlungen gegen die Journalistin Nour Suleiman eingeleitet, weil sie sich im Internet zu der Entführung von alawitischen Frauen und Mädchen und anderen Übergriffen auf die alawitische Gemeinschaft geäussert hatte. Die Behörden warfen ihr die «Verbreitung falscher Nachrichten» vor.
Syrische und internationale Organisationen konnten in verschiedenen Landesteilen öffentliche Veranstaltungen zu Menschenrechtsfragen abhalten. Gegen Ende des Jahres schrieben Lokalbehörden jedoch vermehrt die vorherige Bewilligung solcher Veranstaltungen vor.
Recht auf ein faires Gerichtsverfahren
Im Verlauf des Jahres 2025 unternahmen die Behörden einige Schritte hin zu einer dringend nötigen Justizreform. Die Ernennung von Richter*innen blieb jedoch fest in den Händen der Exekutive, und die Todesstrafe wurde nicht abgeschafft. Auch wurde die Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen nicht in die nationale Gesetzgebung aufgenommen.
Im Juni 2025 setzte die Regierung die Aktivitäten des Antiterrorgerichts aus, das von der früheren Assad-Regierung zur Strafverfolgung vermeintlicher Gegner*innen benutzt wurde. Im Oktober 2025 kündigte das Justizministerium die Annullierung von mindestens 287.000 Gerichtsurteilen an, die von den Antiterror- und Militärgerichten der ehemaligen Assad-Regierung verhängt worden waren. Unter anderem wurden Urteile für nichtig erklärt, die auf Vorwürfen beruhten, die üblicherweise zur Kriminalisierung der Wahrnehmung von Menschenrechten herangezogen wurden, wie z. B. Beleidigung des Staatsoberhaupts, Beleidigung der Armee und Teilnahme an Protesten.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im Mai 2025 richtete die Regierung die Nationale Kommission für Übergangsjustiz ein. Das Mandat der Kommission war die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen unter der Assad-Regierung. Im November 2025 erklärte die Kommission gegenüber Amnesty International jedoch, dass sie sich mit den Verstössen aller Konfliktparteien befassen werde, sowohl denen der ehemaligen Assad-Regierung als auch denen der bewaffneten Oppositionsgruppen. Sie erläuterte, dass dies im neuen Gesetzentwurf über die Übergangsjustiz so festgelegt werden würde.
Im Juli 2025 nahmen die Behörden die ehemaligen Ministerinnen Kinda Shamat und Rima al-Qadiri sowie einige weitere Personen fest, weil ihnen vorgeworfen wurde, am Verschwindenlassen von Kindern beteiligt gewesen zu sein, die zwischen 2011 und 2024 von ihren inhaftierten Eltern getrennt wurden.
Die Behörden nahmen auch andere Personen fest, denen sie vorwarfen, zwischen 2011 und 2024 Menschenrechtsverstösse und Straftaten gegen Syrer*innen begangen zu haben. Zu den Festgenommenen zählten Leiter von Geheimdienstabteilungen, in deren Gewahrsam Menschen Folter und Verschwindenlassen ausgesetzt waren, sowie Personen, denen Massentötungen vorgeworfen wurden, und andere hochrangige Regierungsvertreter*innen. Im November 2025 bestätigte der Justizminister gegenüber Amnesty International, dass fünf frühere Regierungsvertreter*innen vor Gericht standen und Dutzende weitere in Untersuchungshaft waren.
Mindestens zwei hochrangige Vertreter der früheren Regierung sollen Garantien erhalten haben, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden, obwohl glaubwürdige Informationen darüber vorlagen, dass sie für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren.
Im September 2025 erliessen die Behörden Haftbefehl gegen den ehemaligen Präsidenten Baschar al-Assad wegen Mordes und Folter.
Gerichte in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden setzten u. a. auf Grundlage des Weltrechtsprinzips ihre Ermittlungen und Prozesse gegen Personen fort, die im Verdacht standen, in Syrien völkerrechtliche Verbrechen verübt zu haben. Vertreter*innen internationaler Organe, darunter die Unabhängige Institution für Vermisste in der Arabischen Republik Syrien der Vereinten Nationen, durften 2025 nach Syrien einreisen.
Verschwindenlassen
Familien von Menschen, die Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, hielten 2025 in verschiedenen Städten Demonstrationen ab, u. a. Sitzstreiks vor «Wahrheitszelten» (Truth Tents). Sie forderten Massnahmen, um das Schicksal und den Verbleib ihrer Angehörigen aufzuklären, die sterblichen Überreste der Verstorbenen zu bergen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und dem Verschwindenlassen ein Ende zu setzen. Die Familien der Betroffenen und die Überlebenden äusserten ihre Enttäuschung darüber, dass die Suche nach den Opfern des Verschwindenlassens noch nicht ernsthaft genug betrieben wurde.
Im Mai 2025 richteten die Behörden die Nationale Kommission für vermisste Personen ein. Ihre Aufgabe war es, «das Schicksal Tausender vermisster Menschen in Syrien aufzuklären und ihren Familien Gerechtigkeit zu verschaffen». Etwa 100.000 Menschen waren zwischen 2011 und 2024 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen.
Rechtsbeistände meldeten im Laufe des Jahres mindestens drei neue Fälle des Verschwindenlassens.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Syrische Regierung
Regierungsbehörden nahmen Alawiten ohne Haftbefehl fest, darunter Beamte der ehemaligen Assad-Regierung mit niedrigem Dienstgrad. Einige fielen wochen- oder monatelang dem Verschwindenlassen zum Opfer, bevor ihre Familien sie besuchen durften. Die Inhaftierten erhielten weder Informationen über die gegen sie erhobenen Vorwürfe noch Zugang zu einem Rechtsbeistand. Nur in seltenen Fällen wurden sie einem Gericht vorgeführt.
Am 6. März 2025 wurden mindestens 25 alawitische Männer – darunter ein pensionierter Lehrer, ein Student und ein Mechaniker – ohne Haftbefehl in ihren Häusern im Stadtteil al-Qadam von Damaskus festgenommen. Ein Augenzeuge, dessen Bruder unter den 25 Männern war, sagte, dass dieser von Polizeikräften festgenommen worden sei und sein Schicksal und Aufenthaltsort unbekannt seien.
Syrische Demokratische Kräfte (SDF)
Mehr als 30.000 Personen befanden sich 2025 in Gewahrsam der SDF, weil ihnen Verbindungen zu der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat vorgeworfen wurden. SDF-Mitglieder waren für Menschenrechtsverletzungen gegen die Inhaftierten – darunter zahlreiche Minderjährige – verantwortlich, die in mindestens 27 Hafteinrichtungen sowie in den Lagern Al-Hol und Roj im Nordosten des Landes festgehalten wurden. Viele von ihnen waren bereits seit 2019 inhaftiert.
Aktivist*innen berichteten, SDF-Kräfte hätten mindestens fünf Männer willkürlich festgenommen, weil diese im Internet ihre Unterstützung für die Regierung von Präsident al-Scharaa bekundet hatten. Die meisten von ihnen waren Araber.
Rechtswidrige Tötungen
Am 6. März 2025 verübten bewaffnete Gruppen, die der ehemaligen Regierung nahestanden, mehrere koordinierte Angriffe auf Sicherheits- und Militäreinrichtungen in den überwiegend alawitischen Küstenprovinzen Latakia und Tartus. Daraufhin startete die Regierung – unterstützt von Milizen – eine Gegenoffensive. Dies führte zu einer Welle der Gewalt in Latakia und Tartus sowie in den Provinzen Hama und Homs. Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien (UN CoI) gab an, dass bei den «anschliessenden Massakern» 1.400 Menschen getötet wurden, überwiegend Zivilpersonen.
Von der Regierung unterstützte Milizen töteten am 8. und 9. März 2025 in der Küstenstadt Banias in der Provinz Tartus mehr als 100 Menschen. Laut Recherchen von Amnesty International wurden in mindestens 32 dieser Fälle bewusst Alawit*innen ins Visier genommen. Bewaffnete Männer fragten die Betroffenen, ob sie alawitisch seien, bevor sie sie bedrohten oder töteten. In einigen Fällen machten sie sie für Menschenrechtsverstösse unter der Assad-Regierung verantwortlich.
Im August 2025 veröffentlichte UN CoI einen Bericht, der zu dem Schluss kam, dass Angehörige der Sicherheits- und Streitkräfte sowie Milizionäre und der Regierung nahestehende «Privatpersonen» schwere Menschenrechtsverstösse in Latakia, Tartus und Hama begangen hatten, vornehmlich gegen die alawitischen Gemeinschaften. UN CoI dokumentierte Morde, Folter und unmenschliche Handlungen beim Umgang mit den Toten. Auch seien grossflächig Plünderungen erfolgt und Häuser in Brand gesteckt worden. Die Untersuchungskommission stellte zudem fest, dass auch bewaffnete Gruppen, die der früheren Assad-Regierung nahestanden, schwere Menschenrechtsverstösse verübt hatten.
Am 22. Juli 2025 legte der nationale Untersuchungsausschuss, der am 9. März vom Präsidenten eingesetzt worden war, seine Erkenntnisse vor. Er hatte 298 mutmasslich für Gewaltakte gegen Zivilpersonen Verantwortliche identifiziert, die den Sicherheitskräften, dem Militär oder anderen verbündeten Kräften angehörten, sowie 265 mutmasslich für derartige Taten Verantwortliche, die Mitglieder bewaffneter Gruppen waren, die der ehemaligen Assad-Regierung nahestanden. Trotz entsprechender Forderungen veröffentlichte die Regierung den Bericht des Untersuchungsausschusses jedoch nicht.
Am 18. November 2025 begann ein öffentlicher Prozess gegen einige Personen, denen vorgeworfen wurde, an den Massentötungen von alawitischen Zivilpersonen in Latakia und Tartus beteiligt gewesen zu sein. Der Justizminister teilte Amnesty International mit, dass sich weitere 80 Verdächtige in Untersuchungshaft befanden.
Aussergerichtliche Hinrichtungen
Im Juli 2025 lieferten sich drusische und beduinische Kämpfer im Süden Syriens bewaffnete Auseinandersetzungen. Daraufhin marschierten Regierungstruppen am 15. Juli für 48 Stunden in die Stadt Suweida ein und verhängten eine Ausgangssperre.
Amnesty International dokumentierte, dass syrische Regierungstruppen und ihnen nahestehende Kräfte in diesen zwei Tagen 44 drusische Männer und zwei Frauen vorsätzlich erschossen. Die aussergerichtlichen Hinrichtungen fanden auf einem öffentlichen Platz sowie in Wohnhäusern, einer Schule, einem Krankenhaus und einem Festsaal statt. Männer in Militäruniformen filmten sich dabei, wie sie mindestens zwölf Männer erschossen. Aufnahmen von Überwachungskameras des Nationalen Krankenhauses in Suweida zeigen, wie ein Mann in Militäruniform im Beisein anderer bewaffneter Männer und eines Polizisten vorsätzlich einen Krankenhausmitarbeiter erschiesst.
Am 31. Juli 2025 richtete der Justizminister einen Ausschuss zur Untersuchung der Vorfälle in Suweida ein. Allerdings hatten die Ausschussmitglieder Suweida bis Ende 2025 noch keinen Besuch abstatten können. Am 2. September begrüsste das Innenministerium den Bericht von Amnesty International über Suweida und versicherte, dass sich das Ministerium «für den Schutz aller Syrer*innen einsetzt, gleich welcher Herkunft». Im September und November 2025 teilte der Sprecher des Untersuchungsausschusses mit, dass Verfahren gegen Angehörige der Sicherheits- und Streitkräfte eingeleitet worden seien, denen Menschenrechtsverstösse in Suweida vorgeworfen wurden.
Menschenrechtsverstösse bewaffneter Gruppen
Auch bewaffnete drusische Gruppen und beduinische Kämpfer begingen 2025 in der Provinz Suweida schwere Menschenrechtsverstösse, indem sie Menschen entführten und rechtswidrig töteten und Wohnhäuser niederbrannten.
Nachdem es in Suweida am 15. Juli 2025 zu Zusammenstössen zwischen syrischen Regierungstruppen und bewaffneten drusischen Gruppen gekommen war, forderten die Vereinten Nationen Hilfe für die Stadt an. Daraufhin sandte der Syrische Zivilschutz (bekannt als Weisshelme) am nächsten Tag den Leiter des Notfalleinsatzzentrums in Daraa, Hamza al-Amareen, nach Suweida. Laut glaubwürdigen Angaben seiner Familienangehörigen wurde Hamza al-Amareen von drusischen bewaffneten Gruppen entführt, als er mit einer Gruppe evakuierter Zivilpersonen in einem eindeutig als «Zivilschutz» gekennzeichneten Auto unterwegs war. Augenzeugenberichten zufolge nahmen bewaffnete Männer Hamza al-Amareen und sein Fahrzeug mit, während die anderen Personen am Strassenrand zurückgelassen wurden. Sein Schicksal und Verbleib waren Ende 2025 unbekannt.
Am 17. Juli 2025 kam es erneut zu Kampfhandlungen zwischen drusischen und beduinischen Kämpfern. Am 19. Juli wurde ein Waffenstillstand vereinbart. Während der Kämpfe wurden Tausende Drus*innen und Beduin*innen vertrieben.
Am 20. Juli meldete der Syrische Arabische Rote Halbmond «Angriffe auf Freiwillige, den Beschuss eines Krankenwagens und die Inbrandsetzung eines Lagerhauses und mehrerer geparkter Fahrzeuge» in Suweida.
Am 13. August wurden in Daraa mehrere Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen von beduinischen Stammeskämpfern entführt, als sie mit Hilfslieferungen nach Suweida unterwegs waren. Das Innenministerium gab am 21. August bekannt, dass es die Entführten ausfindig gemacht und ihre Freilassung erwirkt habe.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Zwischen Februar und Dezember 2025 wurden in den Provinzen Latakia, Tartus, Homs und Hama mindestens 36 alawitische Mädchen und Frauen im Alter von drei bis 40 Jahre entführt. Die Täter waren bewaffnet, über ihre Identität ist nichts bekannt. Einige Familien wurden von den Entführern über syrische oder ausländische Telefonnummern kontaktiert und entweder aufgefordert, Lösegeldzahlungen zu leisten, oder davor gewarnt, weiter nach ihren Angehörigen zu suchen. Die Lösegeldforderungen reichten von 10.000 bis 14.000 US-Dollar (etwa 8.500 bis 12.000 Euro). Nur eine der Familien war in der Lage, das Lösegeld zu zahlen. Dennoch wurde die entführte Frau nicht freigelassen. Mindestens zwei Frauen, die zum Zeitpunkt ihrer Entführung verheiratet waren, kontaktierten ihre Familien, um die Scheidung von ihren Ehemännern zu erwirken. Sie informierten ihre Familien darüber, dass sie zur Heirat mit ihrem Entführer gezwungen würden.
Die meisten Fälle wurden von der Polizei und den Sicherheitskräften nicht wirksam untersucht. Einige Familien berichteten, die Behörden hätten sie nicht ernst genommen, als sie die Entführung meldeten, und hätten sie sogar noch für das Geschehene verantwortlich gemacht. Am 3. November 2025 gab der Sprecher des Innenministers die Ergebnisse einer internen Untersuchung zu den Entführungen bekannt. Er erklärte, es könne nur für einen der 42 gemeldeten Fälle bestätigt werden, dass es sich um eine Entführung handle. In den übrigen Fällen seien die Frauen aus anderen Gründen verschwunden, z. B. um vor häuslicher Gewalt zu fliehen oder um mit jemandem durchzubrennen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
In Syrien waren die Niederschlagswerte 2025 so gering wie seit 30 Jahren nicht mehr, was zu einer schweren Dürre und einem Rückgang der Weizenproduktion um 40 Prozent führte. Diese Faktoren verschärften die bereits verheerende humanitäre Lage nach 13 Jahren Konflikt noch weiter, und mehr als die Hälfte der Bevölkerung litt unter Ernährungsunsicherheit.
Landwirte forderten die Regierung auf, die landwirtschaftliche Infrastruktur in Schlüsselregionen zu sanieren, den Anbau dürreresistenter Sorten zu fördern, auf eine weniger wasserintensive Bewirtschaftung umzusteigen und in eine nachhaltige und klimaresistente Landwirtschaft zu investieren. Ende 2025 gab es keine Anzeichen dafür, dass die Regierung derartige Massnahmen ergriffen hatte.
Besetzte Golanhöhen
Die Golanhöhen waren auch 2025 von Israel besetzt und rechtswidrig annektiert. Nach dem Sturz von Präsident Assad drangen israelische Truppen in die von den Vereinten Nationen überwachte entmilitarisierte Pufferzone ein, die die Golanhöhen von Syrien trennt, und errichteten dort mindestens acht Militärstützpunkte.
Bewohner*innen der Pufferzone berichteten, dass israelische Streitkräfte dort Menschen vertrieben, Häuser einrissen, Wälder zerstörten und Anwohner*innen am Betreten ihrer Ländereien hinderten. Zudem wurden Personen willkürlich festgenommen und in manchen Fällen nach Israel gebracht.
Veröffentlichungen von Amnesty International
·Syria: Coastal massacres of Alawite civilians must be investigated as war crimes, 3 April
·Syria: Authorities must investigate abductions of Alawite women and girls, 28 July
·Truth Still Buried: The Struggle for Justice of Disappeared People’s Families in Syria, 29 August